UN Campus (UNFCCC)
Tiefbauarbeiten nach DIN 18 299, 18 300, 18 303, 18 320, 18 336.
Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich einschl. Erd-, Tiefbauarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 629/18
Kurze Beschreibung:
“UN Campus (UNFCCC)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-12 📅
Datum des Beginns: 2018-09-24 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 110-249519
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 245-511198
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
“Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.”
Quelle: OJS 2018/S 110-249519 (2018-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1229264.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der BimA,
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
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Quelle: OJS 2018/S 176-398303 (2018-09-12)