Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Entsprechend den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Anlagen 7 bis 11 zum bereitgestellten Bewerbungsbogen:
Anlage 7 – Erklärung über das Bestehen von rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen:
Angabe ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung der Art und Weise der Verknüpfung.
Anlage 8 – Erklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten 3 Jahre:
Angaben zu Anzahl der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen (Ingenieur, Techniker, Technischer Zeichner, sonstiges Personal) und Anzahl der Führungskräfte der jeweils letzten 3 Jahre (jahresweise).
Anlagen 9.1 und 9.2 – Erklärung Referenzprojekte:
1) Mindestreferenz: Austausch/Neuaufbau einer Kälteerzeugungsanlage im laufenden Betrieb der Liegenschaft mit einer Erzeugungsleistung von mindestens 2 000 kW, Investitionskosten von mindestens 1 000 000 € brutto
Als Schwerpunkt Maßnahme Kältetechnik und erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8.
2) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste: Darstellung von Referenzen mit Baukosten der KG 430, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe von Referenzen mit Wärmepumpe, Angabe von Objekten mit erhöhter Ausfallsicherheit.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung kann aus der bereitgestellten Bewertungsmatrix Eignung entnommen werden.
Folgende Angaben für Mindestreferenz: zu dieser Referenz ist die bereitgestellte Anlage 9.1 „Mindestreferenz“ auszufüllen und der Referenzdarstellung beizufügen. Die Refernzdarstellung (ohne Deckblatt) mit Fotos/Plandarstellungen soll den Umfang von maximal 2 Seiten DIN A3 nicht übersteigen.
Angaben zusätzliche Refernzliste: Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen legt der AG nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als 1 Mindestreferenz einreichen. Bewertet werden ausschließlich die
Mindestreferenz sowie Referenzen aus zusätzlicher Liste. Für den Fall, dass Bewerber mehr als 2 Referenzen einreichen, die die Mindestanforderungen erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Für diese Referenzen sind die Anlage 9.2 „zusätzliche Referenz“ auszufüllen. Erfolgt keine Angabe der zu bewertenden
Referenz, wird der AG die ersten zwei Referenzen aus der Liste seiner Auswahl zu Grunde legen.
Anlage 10 – Verzeichnis anderer Unternehmen:
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerber/Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt/für die sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Unteraufträge / Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Teilnahmeantrag nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die
Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
Anlage 11 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil) Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.