Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bepunktung: es werden jeweils 1P für niedrige Erfüllung, 3P für durchschnittliche Erfüllung und 5P für sehr gute Erfüllung der Anforderungen vergeben.
Die Bepunktung wird wie folgt bewertet:
— 4.2 Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit: gesamt 20 %, zusammen gesetzt aus:
—— 4.2.1 „allgemeiner“ Jahresumsatz 10 % und
—— 4.2.2 „spezieller“ Jahresumsatz 10 %. Die maximale (max.) Punktzahl kann bei einem allgemeinen Jahresumsatz von mind. 300 000 EUR und einem „spezifischen“ Umsatz von mind. 150 000 EUR (jeweils Mittelwert aus 3 Jahren) erreicht werden,
— 4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: gesamt 80 %, zusammengesetzt aus:
—— 4.3.1 Referenzen: gesamt 40 %, zusammengesetzt aus der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung 20 %, der bearbeiteten Leistungsphasen 15 % und Erfahrung mit den angegebenen Besonderen Leistungen 5 %. Empfohlen wird die Angabe von bis zu 3 Referenzen über die vom Bewerber in den letzten 10Jahren erbrachten Dienstleistungen.
Unter der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung werden folgende Aspekte bewertet:
a) NUF 1-6 > 4 000 m;
b) Gesamtbaukosten > 15 000 000 (netto) (KG 200-600);
c) mind. HZ IV;
d) Erbrachte Leistungsphasen 1-6;
e) Erbrachte Leistungsphasen 8 und 9.
Es wird geprüft, ob die Aspekte und wie häufig diese in der vorgestellten Maßnahme enthalten sind. Max. Punktzahl wird erreicht:
1) wenn jeder der o. g. 5 Aspekte mind. 2x über alle Referenzen betrachtet vorhanden ist;
2) wenn min. 4 der 5 Aspekte in jeder einzelnen Referenz vorhanden sind (Anzahl der Aspekte werden pro Referenz ermittelt und ein Mittelwert aller Referenzen gebildet) und
3) wenn 5 Aspekte in einer Referenz vorh. sind (hier wird die beste Referenz bewertet). Aus den in 1) bis 3)erzielten Punkten wird ein Mittelwert gebildet.
Die max. Punktzahl bei den bearbeiteten Leistungsphasen kann erreicht werden, wenn in 3 Referenzen:
1) jeweils die Leistungsphasen 1-4 erbracht wurden;
2) jeweils die Lph. 1-6 erbracht wurden;
3) jeweils die Lph. 8 und 9 erbracht wurden. Die erzielten Punkte werden ausgemittelt.
—— 4.3.3 Qualitätsmanagement 10 %. Die max. Punktzahl beim Qualitätsmanagement kann erreicht werden, wenn eine externe Qualitätssicherung in Form einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder andere entsprechende Zertifikate (z. B. Qualitätsstandard Planer am Bau o. ä.) sowie jeweils eine plausible Beschreibung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu den Schwerpunkten Kostenkontrolle, Terminkontrolle und Schulung/Weiterbildung der Mitarbeiter vorgelegt wird,
—— 4.3.4 Verantwortliche Berufsangehörige: gesamt 20 %, zusammengesetzt aus Berufserfahrung als Projektleiter 10 % und stellv. Projektleiter 10 %. Bewertet werden der vorgesehene Projektleiter und der vorgesehene stv. Projektleiter. Die Punkte beider werden ausgemittelt. Die max. Punktzahl kann bei der Berufserfahrung mit mind. 8 Jahren Erfahrung als Projektleiter/stv. Projektleiter erreicht werden,
—— 4.3.5 Beschäftigtenzahl 10 %. Die max. Punktzahl wird erreicht bei einem Personalstand von mind. 8 Mitarbeitern (Mittelwert aus den letzten 3 Jahren).
Maximal fünf Bewerber mit der besten Punktzahl werden vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebotes eingeladen (Angebotsverfahren). Sollten gem. Bepunktung mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes geeignet sein, entscheidet das Losverfahren über die Teilnahme am Angebotsverfahren.
Die Wertung erfolgt ausschließlich anhand der vom Bewerber eingereichten bzw. über Web-Adresse benannten Unterlagen.