Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt die Realisierung einer Radwegbrücke zur Querung der Europastraße und der südlich der Europastraße gelegenen Eisenbahnanlagen zur Verbindung der Wilhelm-KeilStraße im Süden mit der Uhlandstraße/Derendinger Allee im Norden.
Für das Projekt liegen Leistungen der LPH 1 komplett und LPH 2 in Teilen vor. Die bereits vorliegenden Teilleistungen sind im Rahmen der weiteren Planung vom Auftragnehmer zu prüfen und in seine Planung zu integrieren.
Die neue Radwegbrücke soll im Gesamtkonzept betrachtet werden und sowohl ästhetisch als auch funktional in die umgebende Bebauung im direkten Umfeld einbezogen und gestaltet werden. Aufgrund der Schnittstelle zu den überspannten Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, sind die daraus resultierenden besonderen Anforderungen an die Konstruktion der Brücke sowie des Baubetriebs im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen für:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 3, LPH 2 – 9, einschließlich der Örtlichen Bauüberwachung Ingenieurbauwerke als besondere Leistung,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 1, LPH 2 – 6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2, der Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, LPH 1 – 9.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragserfüllung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Herangehensweise an die Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen.
Stufe 1:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2 – 4,
— Tragwerksplanung LPH 2...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen.
Stufe 1:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2 – 4,
— Tragwerksplanung LPH 2 – 4,
— Fachplanung TA LPH 1 – 4.
Stufe 2: LPH 5 – 9 für die oben angeführten Ingenieurleistungen einschließlich Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 500 000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1 000 000 EUR netto...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 500 000 EUR netto, Höchstpunktzahl ab 1 000 000 EUR netto (Wichtung 15 %)
“Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen)...”
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 10 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 20 Beschäftigten (Wichtung 15 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Mindestanforderungen Referenzen
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Planungsleistungen für Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für Brückenbauwerke, LPH 2 – 8, einschließlich Örtliche Bauüberwachung,
— Zeitraum der Leistungserbringung ab 1.1.2013 bis zum Ende der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags (5 Jahre),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte Referenzen
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto.
Bewerbergemeinschaft:
— im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-18
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich die vergabestelle vor, die ausgeschriebenen Leistungen...”
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich die vergabestelle vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen;
2) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages;
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/ der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219260 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 240-548397 (2018-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universitätsstadt Tübingen: Neubau Radwegbrücke Derendinger Allee
2018/S 240-548397”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 667919.71 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt die Realisierung einer Radwegbrücke zur Querung der Europastraße und der südlich der Europastraße gelegenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt die Realisierung einer Radwegbrücke zur Querung der Europastraße und der südlich der Europastraße gelegenen Eisenbahnanlagen zur Verbindung der WilhelmKeilStraße im Süden mit der Uhlandstraße/Derendinger Allee im Norden.
Für das Projekt liegen Leistungen der LPH 1 komplett und LPH 2 in Teilen vor. Die bereits vorliegenden Teilleistungen sind im Rahmen der weiteren Planung vom Auftragnehmer zu prüfen und in seine Planung zu integrieren.
Die neue Radwegbrücke soll im Gesamtkonzept betrachtet werden und sowohl ästhetisch als auch funktional in die umgebende Bebauung im direkten Umfeld einbezogen und gestaltet werden. Aufgrund der Schnittstelle zu den überspannten Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, sind die daraus resultierenden
Besonderen Anforderungen an die Konstruktion der Brücke sowie des Baubetriebs im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen für:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 3, LPH 2 – 9, einschließlich der Örtlichen Bauüberwachung Ingenieurbauwerke als besondere Leistung,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 1, LPH 2 – 6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4, Abschnitt 2, der Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, LPH 1 – 9.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 240-548397
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 8712
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Neubau Radwegbrücke Derendinger Allee: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mayr Ludescher Partner Beratende Ingenieure PartGmbB
Postanschrift: Talstraße 41
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 667919.71 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
Wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219264049📞
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 117-287874 (2019-06-19)