Ergänzende Angaben (2018-04-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ertl, Laura
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Amberg
2018LER000004”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Amberg
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 064-142770
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text: Glas- und Rahmenreinigung:
Grundfläche circa 2 861,26 qm
Neuer Wert
Text: Glas- und Rahmenreinigung:
Glasfläche circa 2 861,26 qm
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre
Unterhaltsreinigung: Angabe von 3...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre
Unterhaltsreinigung: Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u. a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei 2 der drei Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche in Höhe von mindestens 9 000 qm oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 1 100 000 qm zugrunde liegen. Unabhängig davon muss eine der 3 angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Glas- und Rahmenreinigung:
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden oder gleichartigen Gebäudekomplexen. Bei 2 der 3 Referenzen muss im Bereich der Glasreinigung eine Grundfläche in Höhe von mindestens 2 000 qm oder eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von mindestens 4 000 qm zugrunde liegen.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre
Unterhaltsreinigung: Angabe von 3...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre
Unterhaltsreinigung: Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u. a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei 2 der drei Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche in Höhe von mindestens 9 000 qm oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 1 100 000 qm zugrunde liegen. Unabhängig davon muss eine der 3 angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Glas- und Rahmenreinigung:
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden oder gleichartigen Gebäudekomplexen. Bei 2 der 3 Referenzen muss im Bereich der Glasreinigung eine Glasfläche in Höhe von mindestens 2 000 qm oder eine Jahresreinigungsfläche (Glasreinigung) in Höhe von mindestens 4 000 qm zugrunde liegen.
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Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung zum Mindestlohn,
— Scientology –...”
Text
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung zum Mindestlohn,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
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Text:
“— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung zum Mindestlohn,
— Scientology –...”
Text
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung zum Mindestlohn,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
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Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Text
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
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Text:
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Text
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 0 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 083-188160 (2018-04-26)