Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Angabe über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß den Bestimmungen des Herkunftslandes/Niederlassungsstaats
2) Angabe, dass weder durch das Unternehmen noch durch der ihm zuzurechnenden Personen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB begründet sind. Falls doch, können Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB oder Argumente i. S. v. § 123 Abs. 5 GWB beschrieben werden.
Hinweise:
1) Unteraufträge
Bieter, die sich Nachunternehmern bedienen (Formblatt 233), legen nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen der Nachunternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (Formblatt 236) vor.
2) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften reichen zusammen mit dem Angebot ein:
a) eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) und
b) die vg. Eigenerklärungen des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft.
3) Eignungsleihe
Bieter, die von der Eignungsleihe durch andere Unternehmen Gebrauch machen (Formblatt 235), legen nach Öffnung der Angebote die v.g. Eigenerklärungen der anderen Unternehmen innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessenen Frist zusammen mit einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 236) vor.
4) Vorlage
Die Abgabe der vg. Eigenerklärungen erfolgt über das Formblatt 124.1, über eine Präqualifikationsdatenbank und/oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (124.1 EEE).
5) Nacchweise
5.1) Innerhalb einer von der Auftraggeberin festgelegten angemessen Frist sind nach Aufforderung vorzulegen (sofern zutreffend):
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Führungszeugnis,
— Insolvenzplan,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Nachweise zu Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB oder zu Argumenten i.S.v. § 123 Abs. 5 GWB.
5.2) Bieter, die aus berechtigtem Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen können, können andere, von der Auftraggeberin als geeignet angesehene Unterlagen beibringen.
5.3) Vorlage-/Nachweispflichtig sind auch die auf Aufforderung in Formblatt 236 zu benennenden Nachunternehmen/anderen Unternehmen des Bieters
5.4) Ausländische Bieter legen gem. § 48 VgV gleichwertige Nachweise/eidesstaatliche Versicherungen und/oder förmliche Erklärungen vor.
6) Präqualifikation /E E E
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich nach Öffnung der Angebote die vg. Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise (s.u.) bestätigen zu lassen. Eigenerklärungen/Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren oder mit der EEE eingereicht werden, sind zugelassen. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle geforderten Eigenerklärungen/Eignungsnachweise vollständig abdecken, sind die fehlenden Erklärungen/Nachweise dem Angebot separat beizufügen.
7) Die Auftraggeberin behält sich vor, über den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Für ausländische Bieter gilt Ziffer. 5.4 entsprechend.
8) Die Auftraggeberin behält sich dem vor, für den Bieter eine Vergabeanfrage gem. Nr. 17.5 der Verwaltungsvorschrift der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 7.11.2000 in der jeweils gültigen Fassung zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung gemäß der Korruptionsrichtlinie bei der Meldestelle- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen stellen.