Beschreibung der Beschaffung
Position 1 Durchführung der Unterhalts- und Gebäudereinigung
Die Reinigungsleistungen sind in allgemeinen und speziellen Reinigungstätigkeiten eingeteilt, die in den Liegenschaften der AvH in Bonn zu erbringen sind.
Position 1a Allgemeine Reinigungsleistungen:
Aus den Erfahrungen bisheriger Vertragsgestaltung und Vergabeverfahren legt die AvH eine Mindestsumme für die Jahresreinigungsstunden der allgemeinen Reinigungsleistungen fest. Danach werden Angebote als unwirtschaftlich abgelehnt, die von weniger als 3 700 Reinigungsarbeitsstunden (einschl. Vorarbeiter- und Objektleiterstunden) ausgehen. Gleiches gilt, sofern die Stundenverrechnungsätze keinen schlüssigen Rückschluss auf die Einhaltung des Mindestlohntarifvertrages bzw. des Entsendegesetzes zulassen. Hinsichtlich der Positionen Bedarfsreinigung und Bodenreinigung geht die AvH von den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre aus; es besteht allerdings kein Anspruch auf Abnahme in dem für die Preisfindung vorgegebenen Umfang.
Position 1b Spezielle Reinigungsleistungen:
Die speziellen Reinigungsleistungen umfassen zusätzliche Reinigungen, die in den Raumgruppen A bis F monatlich und jährlich an festgelegten Terminen durchgeführt werden müssen. Sie beinhalten insbesondere die zusätzliche Boden- bzw. Ausstattungs- und Einrichtungsreinigung.
Position 2 Bedarfsreinigung
Die Bedarfsreinigung wird in Einzelaufträgen (Stundennachweis erforderlich) gesondert beauftragt und umfasst insbesondere
— Büros und Sonderräume in Verbindung mit Umzügen,
— Reinigung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände, die sich in den stark verschmutzten Räumen befinden,
— stark verschmutzten Büroräumen und Möbeln nach kleinen Bau- und Renovierungsarbeiten,
— Glas-/Fensterreinigung, die nach Bau- oder Renovierungsmaßnahmen besonders verschmutzt sind,
— gründliche Nassreinigung der Böden und Beseitigung aller Verschmutzungen und anschließende Pflege mit entsprechenden Pflegemitteln,
— gründliches Saugen der Teppichböden,
— jährliche Grundreinigung der Sanitärräume/-anlagen.
Der Auftraggeber erteilt die Aufträge per E-Mail. Die Abrechnung der Bedarfsreinigung erfolgt nach dem entstandenen erforderlichen Aufwand pro geleistete Arbeitsstunde zum vereinbarten Stundensatz. Die Bedarfsreinigung wird zwecks Angebotskalkulation auf 100 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt.
Position 3 Bodenreinigung
In der AvH sind Bodenbeläge der Kategorie Barit, Gummi, Kork, Kugelgarn, Linoleum, Parkett, Stein, Schlinge und Velours verlegt. Diese Böden sollen in regelmäßigen Abstanden professionell gereinigt werden, damit sie in einem ansehnlichen Zustand erhalten werden. Die Bodenreinigung soll in umwelt- und materialschonenden Verfahren durchgeführt werden. Die Bodenreinigung wird in Einzelaufträgen gesondert beauftragt. Die Bodenreinigung wird zwecks Angebotskalkulation auf 2 300 qm (1/3 der Gesamtfläche) geschätzt. Die Beauftragung erfolgt in fünf Einzelaufträgen. Die Abrechnung erfolgt nach Bodenart und qm.