Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Vergabe der Unterhaltsreinigung in Schulen und Sporthallen zum 1.8.2018. Die Vergabe erfolgt ohne Unterteilung in Auftragslose.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KSP Kommunaler Servicebetrieb der Stadt Pinneberg
Postanschrift: Am Hafen 69-71
Postort: Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Tanja Dittmann
Telefon: +49 4101 / 211-615📞
E-Mail: dittmann@ksp.pinneberg.de📧
Fax: +49 4101 / 211-77615 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: www.pinneberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in Schulen und Sporthallen
2018/S 076-169474”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Pinneberg hat die Unterhalts- und Grundreinigung in 5 Schulen und Sporthallen zum 1.8.2018 vergeben. Die Vergabe erfolgte ohne Unterteilung in...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Pinneberg hat die Unterhalts- und Grundreinigung in 5 Schulen und Sporthallen zum 1.8.2018 vergeben. Die Vergabe erfolgte ohne Unterteilung in Auftragslose.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1201785.08
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1460897.76
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden:
Johann-Comenius-Schule 8 836 m,
Johannes-Brahms-Schule 7 446 m,
Johannes-Brahms-Schule (Aussenstelle) 3 270...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden:
Johann-Comenius-Schule 8 836 m,
Johannes-Brahms-Schule 7 446 m,
Johannes-Brahms-Schule (Aussenstelle) 3 270 m,
Förderzentrum Pinneberg (Heinr.-Hanselmann-Schule) 3 060 m,
Förderzentrum Pinneberg (Jupp-Becker-Halle) 2 038 m,
Schulzentrum Nord 4 258 m,
Theodor Heuss-Schule (BT Nord) 1 558 m,
Gesamt ca. 30 466 m
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 076-169474
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prior & Peußner GmbH u. Co. KG
Postanschrift: Dammstraße 16-20
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1201785.08
Höchstes Angebot: 1460897.76
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abteilung VII 5)”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 158-362988 (2018-08-17)