Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung an Verwaltungsobjekten der Stadt Suhl
POA_VGV_01_2018_EU
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung an Verwaltungsobjekten der Stadt Suhl
— regelmäßige Reinigung in 18 Objekten im Verwaltungsgebiet der Stadt Suhl.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Suhl, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verwaltungsgebäude der Stadt Suhl gemäß Leistungsverzeichnis
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung an Verwaltungsobjekten der Stadt Suhl
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Stundenverrechnungssatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Leistungswerte
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 109-248359
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: POA_VGV_01_2018_EU
Titel: Unterhaltsreinigung an Verwaltungsobjekten der Stadt Suhl
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Postort: Zwickau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Nur schriftliche Rückfragen (E-Mail, Fax, Post) werden beantwortet. Weiteres siehe Vergabeunterlagen” Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postort: Weimar
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Im Falle einer Beanstandung findet § 19 ThürVgG Anwendung.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490727 (2018-11-05)