Ergänzende Angaben (2018-06-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Vergabestelle im Bayer. Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jürgen, Caroline
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Fax: +49 8999911510 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung FA Muc Abt. I
2018CJU000007
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Finanzamt München Abteilung I
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 097-221530
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 118-269113 (2018-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung für das Finanzamt München Abt. I
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Grundfläche: 14 839,26 qm
Jahresreinigungsfläche: 1 990 198,99 qm
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221530
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterhaltsreinigung FA Muc Abt. I
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Industriereinigung Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das...”
Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 Schwarz ArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 3 GWB bleibt hiervon unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 158-362923 (2018-08-17)