Unterhaltsreinigung für verschiedene Schulen in Trägerschaft des Landkreises Osnabrück sowie das Medienforum Bersenbrück und das Kreismuseum Bersenbrück

Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle

Reinigungsdienstleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-29 Auftragsbekanntmachung
2018-10-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: LKOS 2018 - 096
Kurze Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541 / 501-2045 📞
Fax: +49 541 / 501-62998 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYY4Y 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYY4Y 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-30 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 101-230560
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Bad Iburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Gymnasium Bad Iburg
Beschreibung der Verlängerungen: Jeweils weitere 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Greselius-Gymnasium Bramsche
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Greselius-Gymnasium Bramsche
Bezeichnung des Loses: IGS Bramsche
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für die IGS Bramsche
Bezeichnung des Loses: Wilhelm-Busch-Schule (FöS) Bramsche
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für die Wilhlem-Busch-Schule (FöS) Bramsche
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Bersenbrück
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Gymnasium Bersenbrück
Bezeichnung des Loses: Medienforum Bersenbrück
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Medienforum Bersenbrück
Bezeichnung des Loses: BBS Bersenbrück
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für die BBS Bersenbrück
Bezeichnung des Loses: Kreismuseum Bersenbrück
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Kreismuseum Bersenbrück
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Bad Iburg Bielefelder Straße 15 49186 Bad Iburg
Greselius-Gymnasium Bramsche Malgartener Straße 52 49565 Bramsche
IGS Bramsche Malgartener Straße 58 49565 Bramsche
Wilhelm-Busch-Schule Bramsche Schleptruper Straße 64 49565 Bramsche
Gymnasium Bersenbrück Im Dom 19 49593 Bersenbrück
Medienforum Bersenbrück Ravensbergstraße 15 A 49593 Bersenbrück
Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück Ravensbergstraße 15 49593 Bersenbrück
Museum des Landkreises Osnabrück Stiftshof 4 49593 Bersenbrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
2) Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Darüberhinaus haben Bieter durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
2) Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
Form des Nachweises: Bescheinigung / Eigenerklärung.
Vorlagezeitpunkt: mit dem Angebot.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste mit möglichst mindestens drei vergleichbaren Projekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe
— des Leistungszeitpunktes,
— der Bezeichnung des Auftraggebers.
2) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Form des Nachweises: Eigenerklärung.
Vorlagezeitpunkt: mit dem Angebot.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Raum 2045
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYY4Y 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind bis spätestens 21.6.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die "Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYY4Y

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 101-230560 (2018-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen
Gesamtwert des Auftrags: 2 800 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 194-438798
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 101-230560
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 21.6.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss. Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig! Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften. Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYF3N
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Bad Iburg
Bielefelder Straße 15
49186 Bad Iburg
Greselius-Gymnasium Bramsche
Malgartener Straße 52
49565 Bramsche
IGS Bramsche
Malgartener Straße 58
Wilhelm-Busch-Schule Bramsche
Schleptruper Straße 64
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück
Medienforum Bersenbrück
Ravensbergstraße 15 A
Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
Ravensbergstraße 15
Museum des Landkreises Osnabrück
Stiftshof 4

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungswert Unterhaltsreinigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Name: Kiefer GmbH
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 675 000 EUR 💰
490 000 EUR 💰
360 000 EUR 💰
210 000 EUR 💰
460 000 EUR 💰
50 000 EUR 💰
540 000 EUR 💰
40 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
10
11

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes finden die „Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYF3N

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2) § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 194-438798 (2018-10-08)