Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung
0038-2018
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung für alle Liegenschaften des GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Die detaillierten Angaben bezüglich dieser Ausschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung für alle Liegenschaften des GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Die detaillierten Angaben bezüglich dieser Ausschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann einseitig von GEOMAR um weitere 2 x 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird dem Auftragnehmer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann einseitig von GEOMAR um weitere 2 x 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich angezeigt. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt somit 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
3.1.1.1 Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise/Erklärungen sind vorzulegen:
3.1.1.1 Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten);
3.1.1.2 Erklärung Unterauftragnehmer (Formblatt);
3.1.1.3 Erklärung Ausführungsfrist (Formblatt);
3.1.1.4 Erklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt);
3.1.1.5 Nachweis über die aktuelle Eintragung in der Berufsgenossenschaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1.2.1 Eigenerklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren insgesamt beschäftigten, die Anzahl seiner Führungskräfte sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1.2.1 Eigenerklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren insgesamt beschäftigten, die Anzahl seiner Führungskräfte sowie die Anzahl der sonstigen Angestellten hervorgeht;
3.1.2.2 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und dem Umsatz der Leistungsart;
3.1.2.3 Eigenerklärung Mindestlohn bzw. Tariflohn;
3.1.2.4 Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (inkl.Schlüssel).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1.3.1 Angabe mind. einer Referenz inkl. der entsprechenden Spezifikationen;
3.1.3.2 Eigenerklärung zur Reaktionszeit;
3.1.3.3 Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1.3.1 Angabe mind. einer Referenz inkl. der entsprechenden Spezifikationen;
3.1.3.2 Eigenerklärung zur Reaktionszeit;
3.1.3.3 Eigenerklärung Gesundheitszeugnis.
3.1.3.4 Nachweise über die Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001:2015 für das Umweltmanagement und nach DIN EN ISO 9001:2015 für das Qualitätsmanagement
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-14
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber- bzw. Bieterfragen oder...”
Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber- bzw. Bieterfragen oder Vereinbarung von Ortsbesichtigungen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bieterfragen wird auf den 5.9.2018 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bieterfragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Objektbesichtigungen:
Zu diesem Verfahren besteht die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist freiwillig. Die Bieter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachteile, die für sie im Falle der Auftragserteilung entstehen, die durch die Ortsbesichtigung hätten vermieden werden können, selbst zu tragen haben. Daher wird den Bietern angeraten eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren.
Um eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren, senden Sie uns eine Nachricht über Tender24.de mit Ihrem Wunschtermin. Ortsbesichtigungen können für den Zeitraum vom 14.8.2018 bis 3.9.2018 vereinbart werden. Eine vorherige Anmeldung bzw. Vereinbarung ist zwingend erforderlich und erfolgt durch kontaktieren des Einkaufs über Tender24.de. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist unzulässig. Der Treffpunkt wird nach Anmeldung an den entsprechenden Bieter bekannt gegeben. Die Teilnahme wird durch eine Unterschrift des Bieters bestätigt. Während der Besichtigung sind keine Fragen zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 153-351329 (2018-08-09)