Die Baden-Airpark GmbH (BAG) betreibt den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB). Dort sind die Leistungen der Unterhaltsreinigung und der Flugzeuginnenreinigung für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 mit zweimaliger, jeweils einjähriger Verlängerungsmöglichkeit, neu zu vergeben. Die Terminal und Verwaltungsgebäude umfassen derzeit eine Fläche von rund 13 400 qm. Die Flugzeuginnenreinigung ist nach derzeitigem Flugplan für rund 1 500 Flugzeuge pro Jahr durchzuführen. Die Tätigkeiten erfolgen sowohl im Landbereich als auch im Sicherheitsbereich des Flughafens. Die BAG beabsichtigt als Auftraggeber, mit den vorgenannten Leistungen ein Unternehmen zu beauftragen. Es werden Erfahrungen sowohl in der Gebäudereinigung als auch in der Flugzeuginnenreinigung erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Unterhaltsreinigung der Terminal- und Verwaltungsgebäude: Fläche rund 13 400 qm.Flugzeuginnenreinigung: gem. Flugplan derzeit ca. 1 500 Flugzeuge pro...”
Menge oder Umfang
Unterhaltsreinigung der Terminal- und Verwaltungsgebäude: Fläche rund 13 400 qm.Flugzeuginnenreinigung: gem. Flugplan derzeit ca. 1 500 Flugzeuge pro Jahr.1 500 000,001 600 000,00
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
“1. Das Vergabeverfahren wird in 2 Stufen durchgeführt. Die auf diese Bekanntmachung eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach einem festgelegten...”
1. Das Vergabeverfahren wird in 2 Stufen durchgeführt. Die auf diese Bekanntmachung eingegangenen Teilnahmeanträge werden nach einem festgelegten Bewertungsschema ausgewertet (1. Stufe). Die Bestqualifizierten Bewerber werden in der 2. Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 078-175593 (2018-04-20)