Für das Objekt Verwaltungsgebäude, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, soll eine laufende Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude welches im Jahre 2013/2014 nach Komplettsanierung und Erweiterung neu bezogen wurde. Die Reinigungsfläche pro Jahr beträgt ca. 760 000 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Susan Albrecht
Telefon: +49 37338311932📞
E-Mail: susan.albrecht@kreis-erz.de📧
Fax: +49 3733831851932 📠
Region: Erzgebirgskreis🏙️
URL: www.erzgebirgskreis.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude Annaberg-Buchholz
303010/2/6/18/172
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Objekt Verwaltungsgebäude, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, soll eine laufende Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. Es...”
Kurze Beschreibung
Für das Objekt Verwaltungsgebäude, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, soll eine laufende Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude welches im Jahre 2013/2014 nach Komplettsanierung und Erweiterung neu bezogen wurde. Die Reinigungsfläche pro Jahr beträgt ca. 760 000 m.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Annaberg-Buchholz, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung: Tägliche Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes (Montag-Freitag)
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine jährliche Verlängerungsoption.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung; Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Benennung von 3 Referenzen; Anzahl der Arbeitnehmer der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung; Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Benennung von 3 Referenzen; Anzahl der Arbeitnehmer der letzten 3 Geschäftsjahre; eventuell werden Nachweise, welche die Eigenerklärung belegen nachgefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung Reinigungsmaterialien und Geräte, Darlegung vorgesehener Personaleinsatz”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-02
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen – 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 163-372680 (2018-08-23)