Der Landkreises Schaumburg beabsichtigt die Vergabe der Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden zum 1.2.2019.
Die Vergabe erfolgt ohne Aufteilung in Auftragslose wie nachfolgend beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Schaumburg
Postanschrift: Jahnstraße 20
Postort: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hauptamt
Telefon: +49 5721 / 703-212📞
E-Mail: orga.10@landkreis-schaumburg.de📧
Fax: +49 5721 / 703-299 📠
Region: Schaumburg🏙️
URL: www.schaumburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden des Landkreises Schaumburg
203527-2018-DE”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreises Schaumburg hat die Leistungen der Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden wie nachfolgend beschrieben zum 1.2.2019 vergeben.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 503952.37
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 872454.69
1️⃣
Ort der Leistung: Schaumburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadthagen
Bad Nenndorf
Lindhorst
Rinteln
Obernkirchen
Bückeburg
Lauenhagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung in 20 Gebäuden des Landkreises Schaumburg mit einer Gesamtfläche von ca. 23 500 m sowie Lieferung (Vermietung) von Schmutzfangmatten in...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung in 20 Gebäuden des Landkreises Schaumburg mit einer Gesamtfläche von ca. 23 500 m sowie Lieferung (Vermietung) von Schmutzfangmatten in 6 Gebäuden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-203527
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Unterhaltsreinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden des Landkreises Schaumburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gebäudereinigung Jaffke GmbH
Postanschrift: Utbremer Straße 102
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 503952.37
Höchstes Angebot: 872454.69
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Lieferung (Vermietung) von Schmutzfangmatten in 6 Gebäuden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1335📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 182-412670 (2018-09-20)