Rahmenvertrag zur Bearbeitung ausgewählter Aspekte des biologischen Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg
— Unterstützung Biomonitoring WRRL –
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung Biomonitoring WRRL
LUBW-2018-0001
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Bearbeitung ausgewählter Aspekte des biologischen Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg
— Unterstützung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Bearbeitung ausgewählter Aspekte des biologischen Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg
— Unterstützung Biomonitoring WRRL –
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 417 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Griesbachstraße 1-3
76185 Karlsruhe”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die weitere Umsetzung der WRRL ist die ökologische Zustandsbewertung der Fließgewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die weitere Umsetzung der WRRL ist die ökologische Zustandsbewertung der Fließgewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten fortzuschreiben.
Dafür werden voraussichtlich Leistungen in den unter B 2.1 bis B 2.6 beschriebenen Bereichen benötigt. Grundvoraussetzung für fast alle beschriebenen Leistungen ist die Einarbeitung in die Fließgewässerdatenbank „FisGeQua“ der LUBW und in das Erfassungstool für biologische Fließgewässeruntersuchungen „PERLA“.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 417 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
Lubw (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-28
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-29
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327274 (2018-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Bearbeitung ausgewählter Aspekte des biologischen Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg — Unterstützung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Bearbeitung ausgewählter Aspekte des biologischen Monitorings nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg — Unterstützung Biomonitoring WRRL
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 421 600 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die weitere Umsetzung der WRRL ist die ökologische Zustandsbewertung der Fließgewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten fortzuschreiben....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die weitere Umsetzung der WRRL ist die ökologische Zustandsbewertung der Fließgewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten fortzuschreiben. Dafür werden voraussichtlich Leistungen in den unter B 2.1 bis B 2.6 beschriebenen Bereichen benötigt. Grundvoraussetzung für fast alle beschriebenen Leistungen ist die Einarbeitung in die Fließgewässerdatenbank „FisGeQua" der LUBW und in das Erfassungstool für biologische Fließgewässeruntersuchungen „PERLA". Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der praktischen Erfahrung des Bearbeiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des mit der Ausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-327274
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Unterstützung Biomonitoring WRRL
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spang. Fischer. Natzschka. GmbH
Postanschrift: Altrottstraße 26
Postort: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 622783260📞
E-Mail: info@sfn-planer.de📧
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 421 600 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 185-418640 (2018-09-25)