Ab Oktober 2018 steht ein erstes Update des Zertifikatverwaltungssystems Nexus Prime an. Die Pflege unseres Zertifikatverwaltungssystem Nexus Prime erfordert umfangreiche und wiederkehrende Testzyklen.
Damit die V-PKI ihre Regel-Betriebsaufgaben im Zuge der anstehenden Testzyklen weiterhin erfüllen kann, wird ein Dienstleistungskontingent für externe Unterstützungsleistungen bei Software-Tests ausgeschrieben. Die Dienstleistung soll im Rahmen einer vertraglich geregelten Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden.
Die neue Nexus Prime-Version soll durch externes Testpersonal vor Produktivsetzung anhand dokumentierter Testfälle getestet bzw. qualitätsgesichert werden. Die Testfälle sollen hierbei durch das externe Testpersonal bedarfsgerecht (bis zu 4 Leiharbeitnehmer parallel) und über einen definierten Zeitraum (bis zu vier Wochen) abgearbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung der Bayerischen Verwaltungs-PKI bei Software-Tests – Arbeitnehmerüberlassung –
2018CHO000013”
Produkte/Dienstleistungen: Computerunterstützung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Ab Oktober 2018 steht ein erstes Update des Zertifikatverwaltungssystems Nexus Prime an. Die Pflege unseres Zertifikatverwaltungssystem Nexus Prime...”
Kurze Beschreibung
Ab Oktober 2018 steht ein erstes Update des Zertifikatverwaltungssystems Nexus Prime an. Die Pflege unseres Zertifikatverwaltungssystem Nexus Prime erfordert umfangreiche und wiederkehrende Testzyklen.
Damit die V-PKI ihre Regel-Betriebsaufgaben im Zuge der anstehenden Testzyklen weiterhin erfüllen kann, wird ein Dienstleistungskontingent für externe Unterstützungsleistungen bei Software-Tests ausgeschrieben. Die Dienstleistung soll im Rahmen einer vertraglich geregelten Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden.
Die neue Nexus Prime-Version soll durch externes Testpersonal vor Produktivsetzung anhand dokumentierter Testfälle getestet bzw. qualitätsgesichert werden. Die Testfälle sollen hierbei durch das externe Testpersonal bedarfsgerecht (bis zu 4 Leiharbeitnehmer parallel) und über einen definierten Zeitraum (bis zu vier Wochen) abgearbeitet werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerunterstützung und -beratung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab Oktober 2018 steht ein erstes Update des Zertifikatverwaltungssystems Nexus Prime an. Die Pflege unseres Zertifikatverwaltungssystem Nexus Prime...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab Oktober 2018 steht ein erstes Update des Zertifikatverwaltungssystems Nexus Prime an. Die Pflege unseres Zertifikatverwaltungssystem Nexus Prime erfordert umfangreiche und wiederkehrende Testzyklen. Damit die V−PKI ihre Regel−Betriebsaufgaben im Zuge der anstehenden Testzyklen weiterhin erfüllen kann, wird ein Dienstleistungskontingent für externe Unterstützungsleistungen bei Software−Tests ausgeschrieben. Die Dienstleistung soll im Rahmen einer vertraglich geregelten Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden. Die neue Nexus Prime−Version soll durch externes Testpersonal vor Produktivsetzung anhand dokumentierter Testfälle getestet bzw. qualitätsgesichert werden. Die Testfälle sollen hierbei durch das externe Testpersonal bedarfsgerecht (bis zu 4 Leiharbeitnehmer parallel) und über einen definierten Zeitraum (bis zu vier Wochen) abgearbeitet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, AbgabenundBeiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, AbgabenundBeiträgenzurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungenzur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunftaus dem Gewerbezentralregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-11
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 175-396959 (2018-09-10)