Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein wird;
f) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für die Auftraggeberin eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen. Die persönliche Erreichbarkeit muss kurzfristig gewährleistet sein;
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Die Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Bereiche des Auftrags anhand von Referenzen, Projekten o. ä. darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bewerber/die Bewerberin darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
h) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen im Bereich der Jugendpolitik, national und international
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Begleitung von Beratungs- und Arbeitsprozessen
j) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Gremien- und Verbandsarbeit
k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Monitorings
l) Nachweis über Kenntnisse im Bereich der Gesetzgebung
m) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden
n) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Marketing, Erstellen von Kommunikationsmaterialien
o) Nachweis von Erfahrungen bei der Erstellung von Berichten, redaktionelle Arbeit
p) Nachweis von Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen
q) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Pressearbeit