Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, WiFi und Beacon-Technologie, Indoornavigation, Progressive Web Apps), digitale Payment-Lösungen sowie Social Media, strategisches Community Management und Messaging einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit operativ auch redaktionell unterstützen u. adhoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: EA-2018-0172
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, WiFi und Beacon-Technologie, Indoornavigation, Progressive Web Apps), digitale Payment-Lösungen sowie Social Media, strategisches Community Management und Messaging einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit operativ auch redaktionell unterstützen u. adhoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, WiFi und Beacon-Technologie, Indoornavigation, Progressive Web Apps), digitale Payment-Lösungen sowie Social Media, strategisches Community Management und Messaging einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit operativ auch redaktionell unterstützen u. adhoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
VII 1) VIII Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
IX Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
X 2) XI Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die einschließlich 13.12.2018 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
XII 3) XIII Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
XIV 4) XV Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
XVI 5) XVII Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) XVIII Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
XIX 8) XX Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben wird.
VII 1) VIII Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
IX Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
X 2) XI Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die einschließlich 13.12.2018 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
XII 3) XIII Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
XIV 4) XV Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
XVI 5) XVII Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) XVIII Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
XIX 8) XX Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vom AN sind folgende Leistungen hinsichtlich Onlinekommunikation u. E-Commerce Lösungen zu erbringen:
— Konzeption u. Design für kreative Lösungsansätze,
— Strategische u. konzeptionelle Beratung und Weiterentwicklung der digitalen Kanäle des AG,
— Konzeption u. Optimierung von Cross-Selling-Prozessen für den Produktverkauf,
— Technische Umsetzung von einzelnen Lösungen,
— Beratung zu Suchmaschinenoptimierung (SEO) u. Suchmaschinenmarketing (SEA),
— Beratung, Konzeption u. Design und ggf. Umsetzung zu mobilen Applikationen,
— Beratung beim Thema Social Media und Messaging),
— Social Media Beratung in der internen Kommunikation, Regelkommunikation, Krisen-/Notfallkommunikation, Performance Analyse, Community Analyse, Erstellung von GIFs/Stop Motions etc., Beratung, Konzeption, Steuerung und Umsetzung im Bereich Influencer Relations/Marketing,
— Social Media Beratung in der internen Kommunikation, Regelkommunikation, Krisen-/Notfallkommunikation, Performance Analyse, Community Analyse, Erstellung von GIFs/Stop Motions etc., Beratung, Konzeption, Steuerung und Umsetzung im Bereich Influencer Relations/Marketing,
— Handling von Social-Media-Anzeigen/-Kampagnen (Social Media Advertising),
— Beratung u. Weiterentwicklung bestehender Produkte und Systeme für Indoornavigation,
— Regelmäßige Durchführung von Quick-Checks u. Empfehlung von Quick-Wins,
— Online-Reputation-Management,
— Marktbeobachtung zu Trends in der digitalen Kommunikation u.im E-Commerce,
— Content Development u. Optimierung,
— Beratung zu digitalen Mailings und E-Maill-Kampagnen,
— Beratung zu Wissensdatenbanken,
— Beratung zu Web Analytics, bedarfsweise Durchführung von Monitorings u. Ableitung von Handlungsempfehlungen,
— Social Media Beratung u. Unterstützung bei der Implementierung von neuen Social-Media-Kanälen,
— Durchführung von Workshops beim AG zu den o.g. Themen,
— Beratung bzgl. aktueller Usability-Standards.
In diesem Rahmen hat der AN alle aktuell beim AG existierenden Online-Kanäle im Rahmen der Leistungserbringung zu beobachten u. weiterzuentwickeln:
— WiFi-Landingpage mit vorgeschaltetem Captive Portal (http://wifi.berlin-airport.de)(nur am Flughafen über SSID _Free Airport WiFi),
— Social Media: Facebook,Twitter Service, Twitter Corporate,Instagram,
— Social Media,
— Newsletter (intern und extern, wie z. B. Berlin Airport News, Travel News, Mitarbeitermailings),
— Intranet,
— Extranet,
— Beacon-Technologie mit Push-Kommunikation.
Derzeit arbeitet der AG innerhalb der Projekte „WebCMS“ und „Restart Website“ daran, ein neues Hosting und CMS einzuführen und darauf aufbauend voraussichtlich im Jahr 2020 eine neue Website zu veröffentlichen. Jegliche Leistungen für die neue Website werden gesondert vergeben und sind nicht Teil der Vergabe. Unabhängig davon muss der AN jedoch auch mit den neuen Systemen und der neuen Website arbeiten und den AG weitergehend beraten (z. B. Entwicklung von spezifischen neuen Modulen). So werden sich mit der Einführung des neuen CMS die Möglichkeiten der Vermarktung und der Funktionsumfang erweitern. Das derzeitige CMS Infopark Fiona 6 und die Bestandswebsite werden bis zu deren Ablösung weiter und zeitweise parallel betrieben. Außerdem führt der AG 2018 ein neues Customer Relationship (CRM) System, Microsoft Dynamics, einführen und derzeit bestehende Systeme ablösen Auf Seiten des AG sind sowohl die Bereiche Commercial und Unternehmenskommunikation feste Ansprechpartner des AN, mit denen er sich abstimmen muss. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der AN einen festen Ansprechpartner zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stellen. Wenn der Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, so ist vom AN eine Vertretung bereitzustellen, die in alle Themen eingearbeitet ist.
Derzeit arbeitet der AG innerhalb der Projekte „WebCMS“ und „Restart Website“ daran, ein neues Hosting und CMS einzuführen und darauf aufbauend voraussichtlich im Jahr 2020 eine neue Website zu veröffentlichen. Jegliche Leistungen für die neue Website werden gesondert vergeben und sind nicht Teil der Vergabe. Unabhängig davon muss der AN jedoch auch mit den neuen Systemen und der neuen Website arbeiten und den AG weitergehend beraten (z. B. Entwicklung von spezifischen neuen Modulen). So werden sich mit der Einführung des neuen CMS die Möglichkeiten der Vermarktung und der Funktionsumfang erweitern. Das derzeitige CMS Infopark Fiona 6 und die Bestandswebsite werden bis zu deren Ablösung weiter und zeitweise parallel betrieben. Außerdem führt der AG 2018 ein neues Customer Relationship (CRM) System, Microsoft Dynamics, einführen und derzeit bestehende Systeme ablösen Auf Seiten des AG sind sowohl die Bereiche Commercial und Unternehmenskommunikation feste Ansprechpartner des AN, mit denen er sich abstimmen muss. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der AN einen festen Ansprechpartner zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stellen. Wenn der Ansprechpartner nicht zur Verfügung steht, so ist vom AN eine Vertretung bereitzustellen, die in alle Themen eingearbeitet ist.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, auf dessen Basis der AG die zu erbringenden Leistungen konkretisiert u. hierfür Angebote beim AN einholen u. beauftragen kann. Mögliche Abrufe erfolgen i. d. R. mit einer Woche Vorlaufzeit. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, auf dessen Basis der AG die zu erbringenden Leistungen konkretisiert u. hierfür Angebote beim AN einholen u. beauftragen kann. Mögliche Abrufe erfolgen i. d. R. mit einer Woche Vorlaufzeit. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 1 200 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 1 200 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der BewGe mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche und technische Infrastrukturanbieter mit folgendem Leistungsumfang:
Angaben zu Erfahrungen des Bewerbers / der BewGe mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Dienstleistungen an Verkehrsflughäfen, für Unternehmen der Luftverkehrsbranche und technische Infrastrukturanbieter mit folgendem Leistungsumfang:
(1) Konzeption von und Design für kreative Lösungsansätze für Onlinekanäle und
(2) Konzeption und Optimierung von (Cross-Selling-)Prozessen für den Produktverkauf über digitale Kanäle und
(3) Strategische Beratung und Betreuung aller Online-Kanäle wie Web, Apps, Social Media und
(4) Monitoring Website und Social Media und
(5) Usability-Unterstützung und
(6) SEO(Search-Engine-Optimization)-Beratung und
(7) SEA (Search-Engine-Advertising), sowie Facebook/Twitter-Anzeigen-Handling und
(8) Regelmäßige Statusmeetings beim AG vor Ort.
Mindeststandards:
In den einzureichenden Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Es sind die zwingend erforderlichen Mindestanforderungen sowie weitere zusätzliche Angaben zu beachten. Angaben zu den Mindestanforderungen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
Es sind die zwingend erforderlichen Mindestanforderungen sowie weitere zusätzliche Angaben zu beachten. Angaben zu den Mindestanforderungen gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
1.)1) Mindestens 2 Referenzen vom Bewerber/BewGe sind aufzuführen u. zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Oktober 2015, erbracht wurden.
1.1) Dabei muss jede Referenz kumuliert mindestens folgende Leistungen beinhalten:
a. Kontinuierliche strategische Beratung u. Betreuung von Online-Kanälen wie Website, App, Social Media inkl. Monitoring und
b. Konzeption u. Optimierung von (Cross-)Selling-Prozessen für den Produktverkauf über digitale Kanäle und
c. Über eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten erbracht
Sofern nicht 2 Referenzen mit obigen Inhalten vorliegen, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
1.2) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine dieser (III.1.3, 1.1 a) – c)) eingereichten Referenzen für einen Verkehrsflughafen, ein Unternehmen der Luftverkehrsbranche oder technischen Infrastrukturanbieter erbracht worden sein.
1.3) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die die erfolgreiche Erstellung einer übergeordneten Social-Media-Strategie im Zusammenhang mit Neueinführung oder Weiterentwicklung einzelner Social-Media-Kanäle für einen AG umfasst hat.
1.3) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die die erfolgreiche Erstellung einer übergeordneten Social-Media-Strategie im Zusammenhang mit Neueinführung oder Weiterentwicklung einzelner Social-Media-Kanäle für einen AG umfasst hat.
1.4) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die ein abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf (z.B. Erstellung App mit Produktverkauf u. Paymentfunktionalität) umfasst. Hier muss die Referenz nachweisen, dass mit Payment Service Pay Pal und Braintree gearbeitet wurde. Weiterhin muss diese Referenz auch mindestens die Anforderungen aus III.1.3, 1.1 b) erfüllen.
1.4) Es muss mindestens eine, ggf. weitere, Referenz eingereicht werden, die ein abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf (z.B. Erstellung App mit Produktverkauf u. Paymentfunktionalität) umfasst. Hier muss die Referenz nachweisen, dass mit Payment Service Pay Pal und Braintree gearbeitet wurde. Weiterhin muss diese Referenz auch mindestens die Anforderungen aus III.1.3, 1.1 b) erfüllen.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers/BewGe, der im gesamten Vertragszeitraum vorgesehen ist.
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner folgende Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in Projektleitung für ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt mit der Umsetzung von mobilen Anwendungen inkl. Produktverkauf innerhalb der letzten 3 Jahre, mithin nach Oktober 2015 und
b) Erfahrungen in der Strategischen Beratung und Betreuung eines AGs/Kunden hinsichtlich Online-Kanälen wie Web, Apps, Social Media über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und
c) sehr gute Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift. (in Form einer Eigenerklärung)
Sofern der Ansprechpartner eine der Mindestanforderungen gem. III.1.3. 2.1) a, b und c nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
3) Angaben über Qualifikation Personal (Mindestanforderung)
Der Bewerber/BewGe erklärt, dass die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Referenzen aus III.1.3) Punkt 2.1. beim Bewerber/BewGe bei Leistungsbeginn vorhanden sind u. Mitarbeiter (MA) mit beschriebener Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen. Der Bewerber/BewGe erklärt (in Form einer Eigenerklärung), dass alle bei Leistungserbringung einzusetzenden MA über sehr gute mündliche u. schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch u. Englisch verfügen.
Der Bewerber/BewGe erklärt, dass die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Referenzen aus III.1.3) Punkt 2.1. beim Bewerber/BewGe bei Leistungsbeginn vorhanden sind u. Mitarbeiter (MA) mit beschriebener Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen. Der Bewerber/BewGe erklärt (in Form einer Eigenerklärung), dass alle bei Leistungserbringung einzusetzenden MA über sehr gute mündliche u. schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch u. Englisch verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle einzusetzenden Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen bei Vertragsbeginn die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, zudem sind sichere Sprachkenntnisse in Englisch Voraussetzung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-12 📅
VII 1) VIII Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
IX Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
IX Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
X 2) XI Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die einschließlich 13.12.2018 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
X 2) XI Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die einschließlich 13.12.2018 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
XII 3) XIII Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
XII 3) XIII Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
XIV 4) XV Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
XIV 4) XV Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2018-0172 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
XVI 5) XVII Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) XVIII Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
7) XVIII Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
XIX 8) XX Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben wird.
XIX 8) XX Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o.verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2018/S 225-515786 (2018-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, WiFi und Beacon-Technologie, Indoornavigation, Progressive Web Apps), digitale Payment-Lösungen sowie Social Media, strategisches Community Management und Messaging einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit operativ auch redaktionell unterstützen u. adhoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten.
Gegenstand ist die Beauftragung eines Dienstleisters zur Unterstützung des Auftraggebers (AG) bei der Weiterentwicklung seiner Online-Strategie u. Kommunikation u. zur Planung, Umsetzung u. Weiterentwicklung seiner E-Commerce-Lösungen. Der Auftragnehmer (AN) hat den gesamten digitalen Auftritt des AG gegenüber dessen Zielgruppen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Markttrends u. Einsatz von Branchenbenchmarks zu optimieren. Um dies zu erreichen, muss der AN Optimierungspotentiale identifizieren, darauf basierend den AG beraten sowie Konzepte u. Designs für alle Kommunikationskanäle u. Anwendungen des AG erarbeiten u. umsetzen. Der AN muss dabei Kenntnisse im Mobile-Bereich (Apps, WiFi und Beacon-Technologie, Indoornavigation, Progressive Web Apps), digitale Payment-Lösungen sowie Social Media, strategisches Community Management und Messaging einbringen. Der AN muss bei Bedarf in der täglichen Arbeit operativ auch redaktionell unterstützen u. adhoc-Anfragen zuverlässig bearbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge