Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchung der städt. Liegenschaften [LDL025]
68-2018-00069
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Kurze Beschreibung: Untersuchung von städtischen Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung, Inspektion und Verlaufsmessung von Zuleitungskanälen der städt. Liegenschaften” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-24 📅
Datum des Endes: 2020-09-24 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate in Kopie
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes in Kopie.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung der Inspekteure/ Vertreter mit Referenzliste (nur Grundstücksentwässerung), Berufserfahrung (Formblatt benutzen), Schulungsnachweise der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung der Inspekteure/ Vertreter mit Referenzliste (nur Grundstücksentwässerung), Berufserfahrung (Formblatt benutzen), Schulungsnachweise der Inspekteure (DWA Grundkurs, Aufbaukurs EN13508) in Kopie Schulungsnachweis des Softwareherstellers der Inspektionssoftware in Kopie Schulungsnachweis RSA 95, ZTV-SA 97 und MV AS 99 in Kopie,
Nachweis der Fremdüberwachung (z. B. Güteschutz Kanalbau) in Kopie Benennung des Projektleiters (siehe Pkt. 13) mit Referenzliste, Berufserfahrung,
Benennung des eingesetzten Kamerasystems unter ausführlicher Angabe der technischen Daten und der dem Betrieb zur Verfügung stehenden Stückzahl unter Angabe der Fahrzeugkennzeichen (Formblatt benutzen),
Benennung der eingesetzten Inspektionssoftware und Software zur 3- dimensionalen Lagevermessung (Formblatt benutzen) technische Daten der Kanalreinigungsfahrzeuge und Angabe der Fahrzeugkennzeichen (Kopie des Datenblattes) bei Einsatz von Nachunternehmern die oben genannten Nachweise vom Nachunternehmer Bestätigung der Haftpflichtversicherung in Kopie (Deckungssummen für Personenschäden 5.000.000,00 € und Sachschäden 2.500.000,00),
Urkalkulation in separatem, verschlossenem Umschlag.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist...”
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 133-303146 (2018-07-11)