Die Universitätsmedizin Göttingen möchte ein neues Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) einführen. Damit sollen die Teillösungen des bestehenden KAS ersetzt und bislang nicht vorhandene Funktionen ergänzt werden. Ein solches KAS soll die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter der UMG bei üblichen Behandlungsabläufen und Dokumentationsaufgaben optimal unterstützen. Dabei sollen die klinischen und klinisch-administrativen Prozesse der UMG mit Hilfe der digitalen Funktionsunterstützung des KAS optimiert und effizienter gestaltet werden können. Das KAS soll den dafür notwendigen Funktionsumfang liefern. Daneben soll der erfolgreiche KAS-Bieter die UMG bei der Prozessanalyse und -modellierung kompetent unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Softwarepaketen
Referenznummer: L18_001
Kurze Beschreibung:
Die Universitätsmedizin Göttingen möchte ein neues Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) einführen. Damit sollen die Teillösungen des bestehenden KAS ersetzt und bislang nicht vorhandene Funktionen ergänzt werden. Ein solches KAS soll die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter der UMG bei üblichen Behandlungsabläufen und Dokumentationsaufgaben optimal unterstützen. Dabei sollen die klinischen und klinisch-administrativen Prozesse der UMG mit Hilfe der digitalen Funktionsunterstützung des KAS optimiert und effizienter gestaltet werden können. Das KAS soll den dafür notwendigen Funktionsumfang liefern. Daneben soll der erfolgreiche KAS-Bieter die UMG bei der Prozessanalyse und -modellierung kompetent unterstützen.
Die Universitätsmedizin Göttingen möchte ein neues Klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) einführen. Damit sollen die Teillösungen des bestehenden KAS ersetzt und bislang nicht vorhandene Funktionen ergänzt werden. Ein solches KAS soll die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter der UMG bei üblichen Behandlungsabläufen und Dokumentationsaufgaben optimal unterstützen. Dabei sollen die klinischen und klinisch-administrativen Prozesse der UMG mit Hilfe der digitalen Funktionsunterstützung des KAS optimiert und effizienter gestaltet werden können. Das KAS soll den dafür notwendigen Funktionsumfang liefern. Daneben soll der erfolgreiche KAS-Bieter die UMG bei der Prozessanalyse und -modellierung kompetent unterstützen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Softwarepaketen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de🌏
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de📧
Telefon: +49 551-3910546📞
Fax: +49 551-3913010546 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-03 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 044-095696
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die UMG strebt eine Neueinführung seines klinischen Informations- und Arbeitsplatz-Systems bei gleichzeitiger Neudefinition relevanter klinischer und administrativer Arbeitsprozesse mit dem Ziel einer umfassenden Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung und Unterstützung der Vernetzung in regionalen und überregionalen Forschungs- und Versorgungsverbünden an. Die Umsetzung wird teilweise im Vorlauf des Einzugs klinischer Bereiche in Neubauten der UMG stattfinden.
Die UMG strebt eine Neueinführung seines klinischen Informations- und Arbeitsplatz-Systems bei gleichzeitiger Neudefinition relevanter klinischer und administrativer Arbeitsprozesse mit dem Ziel einer umfassenden Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung und Unterstützung der Vernetzung in regionalen und überregionalen Forschungs- und Versorgungsverbünden an. Die Umsetzung wird teilweise im Vorlauf des Einzugs klinischer Bereiche in Neubauten der UMG stattfinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bei Einzelbewerbern:
Die Angaben zum Unternehmen des Bewerbers auf dem Vordruck „Unternehmensangaben Einzelbewerber“ (Formblatt zu Anlage 01a). Der Anlage 01a ist vom Bewerber ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens beizufügen; dieser Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse bei Absendung des Teilnahmeantrags wiedergeben und darf nicht älter als 2 Monate vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Existenznachweise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Die Angaben zum Unternehmen des Bewerbers auf dem Vordruck „Unternehmensangaben Einzelbewerber“ (Formblatt zu Anlage 01a). Der Anlage 01a ist vom Bewerber ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens beizufügen; dieser Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse bei Absendung des Teilnahmeantrags wiedergeben und darf nicht älter als 2 Monate vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Existenznachweise. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
— Bei Bewerbergemeinschaften:
Jede Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, in der die Angaben zu den Unternehmen der Mitglieder und eine Bevollmächtigung eines der Mitglieder für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung enthalten sind. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck „Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft / Vollmacht bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft“ zur Verfügung. Für jedes benannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit die Bewerbergemeinschaftsmitglieder dort eingetragen sind, oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz der Bewerbergemeinschaftsmitglieder wie oben in Ziff. 3.1 a) beschrieben beizufügen.
Jede Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, in der die Angaben zu den Unternehmen der Mitglieder und eine Bevollmächtigung eines der Mitglieder für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung enthalten sind. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck „Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft / Vollmacht bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft“ zur Verfügung. Für jedes benannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit die Bewerbergemeinschaftsmitglieder dort eingetragen sind, oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz der Bewerbergemeinschaftsmitglieder wie oben in Ziff. 3.1 a) beschrieben beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung zum Umsatz einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 06); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung zum Umsatz einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 06); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme) abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 03); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bewerbers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme) abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 03); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers, in der die Bank Auskunft gibt über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber sowie eine Erklärung abgibt, ob Auffälligkeiten insbesondere bei der Zahlung von Darlehnsraten oder bei der Einhaltung des gewährten Kontokorrentrahmens zu verzeichnen sind. Hausbank ist eine Bank, über die der Bewerber regelmäßig Bankgeschäfte abwickelt. Die Auskunft muss von einem Kreditinstitut mit Sitz in der EU (Kreditinstitut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen) stammen. Der Auftraggeber stellt dem Bewerber hierfür keinen Vordruck zur Verfügung. Die Bankerklärung muss auf dem Briefpapier der Hausbank erstellt sein, die Person des Ausstellers und dessen eigenhändige Unterschrift sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der Hausbank enthalten. Sie ist dem Teilnahmeantrag als Anlage 04 beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers, in der die Bank Auskunft gibt über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bewerber sowie eine Erklärung abgibt, ob Auffälligkeiten insbesondere bei der Zahlung von Darlehnsraten oder bei der Einhaltung des gewährten Kontokorrentrahmens zu verzeichnen sind. Hausbank ist eine Bank, über die der Bewerber regelmäßig Bankgeschäfte abwickelt. Die Auskunft muss von einem Kreditinstitut mit Sitz in der EU (Kreditinstitut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen) stammen. Der Auftraggeber stellt dem Bewerber hierfür keinen Vordruck zur Verfügung. Die Bankerklärung muss auf dem Briefpapier der Hausbank erstellt sein, die Person des Ausstellers und dessen eigenhändige Unterschrift sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der Hausbank enthalten. Sie ist dem Teilnahmeantrag als Anlage 04 beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften hat jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen und jeder privilegierte Nachunternehmer eine auf ihn lautende Bankerklärung beizubringen.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 10 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 10 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber stellt für die Referenzliste einen Vordruck zur Verfügung, (Formblatt zu Anlage 05); die dortigen Hinweise sind zu beachten.
— Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Der Auftraggeber stellt für die Referenzliste einen Vordruck zur Verfügung, (Formblatt zu Anlage 05); die dortigen Hinweise sind zu beachten.
Referenzen für die kein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite benannt ist, werden nicht gewertet.
— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, sowie zusätzlich die Angabe der Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 07); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, sowie zusätzlich die Angabe der Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Auftraggeber stellt für die Eigenerklärung einen Vordruck zur Verfügung (Formblatt zu Anlage 07); die dortigen Hinweise sind zu beachten,
— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Der Auftraggeber stellt für den QM-Nachweis Vordrucke zur Verfügung („Qualitätsmanagement“ – Formblatt zu Anlage 08-01) die dortigen Hinweise sind zu beachten. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Formblatt in Kopie beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese auf dem Formblatt detailliert zu beschreiben. Bewerbergemeinschaften oder Bewerber, die sich privilegierter Nachunternehmer bedienen wollen haben zusätzliche Erklärungen auf einem weiteren Vordruck „Qualitätsmanagement Zusatzerklärung“ abzugeben - die dortigen Hinweise sind zu beachten (Formblatt zu Anlage 08-02),
— Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Der Auftraggeber stellt für den QM-Nachweis Vordrucke zur Verfügung („Qualitätsmanagement“ – Formblatt zu Anlage 08-01) die dortigen Hinweise sind zu beachten. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Formblatt in Kopie beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese auf dem Formblatt detailliert zu beschreiben. Bewerbergemeinschaften oder Bewerber, die sich privilegierter Nachunternehmer bedienen wollen haben zusätzliche Erklärungen auf einem weiteren Vordruck „Qualitätsmanagement Zusatzerklärung“ abzugeben - die dortigen Hinweise sind zu beachten (Formblatt zu Anlage 08-02),
— Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall. Liste privilegierter Nachunternehmer; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Formblatt zu Anlage 11) zur Verfügung; die dortigen Hinweise sind zu beachten.
— Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall. Liste privilegierter Nachunternehmer; der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Formblatt zu Anlage 11) zur Verfügung; die dortigen Hinweise sind zu beachten.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bewerbers festgelegt, bei der Auftragsdurchführung nur projektverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung dieser Mindestanforderung auf die rechtsverbindliche Abgabe der im Teilnahmeantrag enthaltenen Erklärung.
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bewerbers festgelegt, bei der Auftragsdurchführung nur projektverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung dieser Mindestanforderung auf die rechtsverbindliche Abgabe der im Teilnahmeantrag enthaltenen Erklärung.
Eine weitere Mindestanforderung ist, dass mindestens eine Referenz über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt wird, die den Hinweisen im Formblatt 05-1 entsprechen. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn die als Referenz angegebenen installierten KAS aktuell im Routinebetrieb in einem Krankenhaus mit mindestens 700 Betten genutzt werden und über eine Anbindung an SAP IS-H als administratives System verfügen.
Eine weitere Mindestanforderung ist, dass mindestens eine Referenz über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt wird, die den Hinweisen im Formblatt 05-1 entsprechen. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn die als Referenz angegebenen installierten KAS aktuell im Routinebetrieb in einem Krankenhaus mit mindestens 700 Betten genutzt werden und über eine Anbindung an SAP IS-H als administratives System verfügen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 bis 6 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver Kriterien eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, ist auf 3 bis 6 begrenzt. Sollten mehr Bewerber geeignet sein, wird anhand folgender objektiver Kriterien eine Auswahl der Bewerber getroffen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Es entscheiden die Angaben zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
a) Anzahl der Arbeitsplätze, die mit dem KAS ausgestattet sind.
b) Art der Referenzkrankenhäuser (Maximalversorger, Regelversorger).
c) Seit wann das System im Routinebetrieb ist.
d) Erreichter Digitalisierungsgrad wie z.B. EMRAM-Level der Installation.
e) Aufbereitung der Daten über das KAS zur Abrechnung nach G-DRG.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen, G3-5 Bau- und technisches Ausschreibungswesen, Robert-Koch-Straße 34, 37075 Göttingen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Bau- und technisches Ausschreibungswesen, z. Hd. H. Schwarze
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts, Robert-Koch-Straße 34, 37075 Göttingen
Telefon: +49 55139-65612📞
E-Mail: schwarze.a@med.uni-goettingen.de📧
Fax: +49 55139-13065612 📠
Land: Göttingen
🏙️
Internetadresse: www.vergabe.rib.de🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Quelle: OJS 2018/S 044-095696 (2018-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 545 387 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name: Meona GmbH
Postanschrift: Rathausgasse 48
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761-2928990📞
E-Mail: info@meona.de📧
Land: Freiburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 545 387 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).