Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universität zu Köln Vergabestelle VOB D5
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 46-50
Postort: Köln
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2214706097📞
E-Mail: vergabestelle-d5@verw.uni-koeln.de📧
Fax: +49 2214706056 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.uni-koeln.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: UzK, Physik, Metallbau Fassaden- und Gerüstbauarbeiten
321-B-18-082
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fassaden- und Gerüstbau
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2611437.10 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geb. 321, Physik Neubau 1.BA Zülpicher Straße 77 50937 Köln
Beschreibung der Beschaffung: Pfosten-Riegel-Fassade Aluminium
Vorgehängte Fassade
Sonnenschutz
Gerüstbau
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-263114
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Metallbau Willy Schuler GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Metallbau Willy Schuler GmbH & Co. KG
Postanschrift: Werkstrasse 1
Postort: Übach Palenberg
Postleitzahl: 52531
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heinsberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 611 437 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYWYY4X
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 156-357695 (2018-08-13)