Varizentherapie

BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund

Der Vertrag regelt die besondere ambulante ärztliche Versorgung im Bereich der Venentherapie auf der Grundlage des § 140a SGB V.
Ziel des Vertrages ist eine Optimierung der Versorgung durch den gesteuerten Ablauf eines effizienten und qualitätsgesicherten Versorgungsprozesses. Insbesondere sollen Wartezeiten verkürzt und Behandlungsverzögerungen durch eine schnellere Terminvergabe nach Indikationsstellung vermieden werden. Durch die innovativen und schonenderen Behandlungsmethoden soll ein besserer Heilungsverlauf ermöglicht und die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Insgesamt sollen die Behandlungskosten reduziert, Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzt und stationäre Aufenthalte vermieden werden.
Mit dem Vertrag wird bundesweit ein qualitätsgesichertes Angebot mit einer Managementgesellschaft als Vertragspartner im Sinne des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V umge-setzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-04 Auftragsbekanntmachung
2018-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenkassenleistungen
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag regelt die besondere ambulante ärztliche Versorgung im Bereich der Venentherapie auf der Grundlage des § 140a SGB V. Ziel des Vertrages ist eine Optimierung der Versorgung durch den gesteuerten Ablauf eines effizienten und qualitätsgesicherten Versorgungsprozesses. Insbesondere sollen Wartezeiten verkürzt und Behandlungsverzögerungen durch eine schnellere Terminvergabe nach Indikationsstellung vermieden werden. Durch die innovativen und schonenderen Behandlungsmethoden soll ein besserer Heilungsverlauf ermöglicht und die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Insgesamt sollen die Behandlungskosten reduziert, Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzt und stationäre Aufenthalte vermieden werden. Mit dem Vertrag wird bundesweit ein qualitätsgesichertes Angebot mit einer Managementgesellschaft als Vertragspartner im Sinne des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V umge-setzt.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenkassenleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin (Rechtssitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99343279 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 192-434391
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E99343279 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E99343279). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag regelt die besondere ambulante ärztliche Versorgung im Bereich der Venentherapie auf der Grundlage des § 140a SGB V.
Ziel des Vertrages ist eine Optimierung der Versorgung durch den gesteuerten Ablauf eines effizienten und qualitätsgesicherten Versorgungsprozesses. Insbesondere sollen Wartezeiten verkürzt und Behandlungsverzögerungen durch eine schnellere Terminvergabe nach Indikationsstellung vermieden werden. Durch die innovativen und schonenderen Behandlungsmethoden soll ein besserer Heilungsverlauf ermöglicht und die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Insgesamt sollen die Behandlungskosten reduziert, Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzt und stationäre Aufenthalte vermieden werden.
Mehr anzeigen
Mit dem Vertrag wird bundesweit ein qualitätsgesichertes Angebot mit einer Managementgesellschaft als Vertragspartner im Sinne des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V umge-setzt.
Ziel des Vertrages ist eine Optimierung der Versorgung durch den gesteuerten Ablauf eines effizienten und qualitätsgesicherten Versorgungsprozesses. Insbesondere sollen Wartezeiten verkürzt und Behandlungsverzögerungen durch eine schnellere Terminvergabe nach Indikationsstellung vermieden werden. Durch die innovativen und schonenderen Behand-lungsmethoden soll ein besserer Heilungsverlauf ermöglicht und die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Insgesamt sollen die Behandlungskosten reduziert, Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzt und stationäre Aufenthalte vermieden werden.
Mehr anzeigen
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie;
2) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“ – im Original.
* Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
* Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Der Umsatz muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 500 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original.
* Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 2 Referenzaufträge nachzuweisen.
Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
— Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2014, 2015, 2016 oder 2017 sein,
— Alle Referenzaufträge müssen die Erbringung von innovativen Eingriffen an Varizen (Laser, Radiowelle) beinhalten.
b) Darüber hinaus stellt der Auftraggeber an einzelne Referenzaufträge folgende zusätzliche Mindestanforderungen:
— ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten ausgeführt worden sein; und
— ein Referenzauftrag muss eine Anzahl von mindestens 100 operativ tätigen Fachärzten gemäß des ausgeschriebenen Vertrages (Laser, Radiowelle) aufweisen; und
— ein Referenzauftrag muss zusätzlich mindestens 150 innovative Eingriffen an Varizen (Laser, Radiowelle) innerhalb von 12 Monaten enthalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse (KdöR)
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle (Raum 1.0401) Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99343279 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499163 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (…)
Mehr anzeigen
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…)
Mehr anzeigen
§ 135 Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder;
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Mehr anzeigen
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (…);
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 192-434391 (2018-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag regelt die besondere ambulante ärztliche Versorgung im Bereich der Venentherapie auf der Grundlage des § 140a SGB V. Ziel des Vertrages ist eine Optimierung der Versorgung durch den gesteuerten Ablauf eines effizienten und qualitätsgesicherten Versorgungsprozesses. Insbesondere sollen Wartezeiten verkürzt und Behandlungsverzögerungen durch eine schnellere Terminvergabe nach Indikationsstellung vermieden werden. Durch die innovativen und schonenderen Behandlungsmethoden soll ein besserer Heilungsverlauf ermöglicht und die Patientenzufriedenheit gesteigert werden. Insgesamt sollen die Behandlungskosten reduziert, Arbeitsunfähigkeitszeiten verkürzt und stationäre Aufenthalte vermieden werden. Mit dem Vertrag wird bundesweit ein qualitätsgesichertes Angebot mit einer Managementgesellschaft als Vertragspartner im Sinne des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V umgesetzt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-574191
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 192-434391
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Vertrag wird bundesweit ein qualitätsgesichertes Angebot mit einer Managementgesellschaft als Vertragspartner im Sinne des § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V umgesetzt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: medicalnetworks CJ GmbH & Co. KG
Postort: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2018/S 248-574191 (2018-12-21)