Die Projektsteuerungsleistungen (Steuerung und Koordination der Bauausführung mit verschiedenen Auftragnehmern sowie das Schnittstellenmanagement mit diversen Stakeholdern.)beginnen mit 1.6.2018 und enden am 31.12.2022 mit Inbetriebnahme des Streckenneubaus Ostseite zwischen Forchheim und Eggolsheim (Bahn-km 39,0 – 46,4).
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Als optionale Leistung bis 31.12.2025 ist die Fortführung der Projektsteuerungsleistungen für den Abschluss des Projekts (Fertigstellung 4-gleisige Strecke...”
Beschreibung der Optionen
Als optionale Leistung bis 31.12.2025 ist die Fortführung der Projektsteuerungsleistungen für den Abschluss des Projekts (Fertigstellung 4-gleisige Strecke in den gegenständlichen Planfeststellungsabschnitten inkl. Projektnachlauf) vorgesehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 046-101812
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“VDE 8.1 ABS Nürnberg – Ebensfeld,Spezialist Projektsteuerung und Management Verkehrswegebau – km 16,5-km 56,2”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MSV Albert Regel
Postanschrift: Bettwar 32
Postort: Steinsfeld
Postleitzahl: 91628
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ansbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 095-217370 (2018-05-18)