Lieferung von Erdgas für die Stadt Werne; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn 1.1.2019; ca. 47 Abnahmestellen; jährlich rd. 14,7 GWh
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE 02 Erdgaslieferung Stadt Werne
VE 02
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Stadt Werne; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn 1.1.2019; ca. 47 Abnahmestellen; jährlich...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Stadt Werne; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn 1.1.2019; ca. 47 Abnahmestellen; jährlich rd. 14,7 GWh
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Unna🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59368 Werne
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 47 Abnahmestellen mit ca. 14,4 GWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit rd. 8,0 GWh/Jahr und ca. 46 SLP-Abnahmestellen mit rd. 6,4 GWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (1.1.2024), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung im Handelsregister;
Angaben zur Berufsgenossenschaft;
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Unternehmen;
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Nachweis über Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Unternehmen;
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Nachweis über Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung. Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können;
Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-31
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-31
11:00 📅
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD0YSAF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs.2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 144-328810 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Stadt Werne; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn 01.01.2019; ca. 47 Abnahmestellen; jährlich...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Stadt Werne; Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
Lieferbeginn 01.01.2019; ca. 47 Abnahmestellen; jährlich rd. 14,7 GWh
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1547594.60 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 144-328810
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Erdgaslieferung Stadt Werne
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hertener Stadtwerke GmbH
Postanschrift: Herner Straße 21
Postort: Herten
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1547594.60 💰
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD0YJMD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 220-503437 (2018-11-14)