VE 07.1 – Natursteinarbeiten VZ II Fassade Hof und Fenster NW – Schloss Sachsenburg

Stadt Frankenberg/Sa.

— ca. 900 m Überarbeiten Fenstergewände, Naturstein

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Schlössern
Referenznummer: 2018/21040/VE07.1
Kurze Beschreibung: — ca. 900 m Überarbeiten Fenstergewände, Naturstein
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Schlössern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Steinmetzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.
Postanschrift: Markt 15
Postleitzahl: 09669
Postort: Frankenberg/Sa.
Kontakt
Internetadresse: http://www.frankenberg-sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabe@immobilien-frankenberg.de 📧
Telefon: +49 372065060 📞
Fax: +49 3720650640 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Datum des Beginns: 2018-09-12 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-319349
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 104-236712
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Denkmalsicherung sowie die Wiedernutzbarmachung des Schlosses werden durch umfassende Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenräumen umgesetzt:
Die Sicherung des historischen Dachstuhls, des vorhandenen Fachwerkes in den Außenwänden und der Dachflächen des Schlossgebäudes sind die dringendste Arbeiten, welche Anhand von Vorarbeiten in 2018 und 2019 umgesetzt werden,
Die jahrhundertelange Verwitterung hat dem Gestein der Außenwand erheblich zugesetzt, wodurchumfangreiche Sanierungsarbeiten zur Sicherung und Überarbeitung der gesamten Fassade sowie derFenster des Schlosses notwendig werden. Die Fassadensanierung soll mit traditionellen, historisch gerechtenMaterialien erfolgen.
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Die Technische Gebäudeausstattung wurde zurück gebaut und wird im Rahmen der Baumaßnahme nachheutigen Stand der Technik integriert.
Vorhandene Gewölbe und Wandmalereien sind zu restaurieren und die Innenräume für die zukünftige Nutzung vorzubereiten.
Im hier beschriebenen Los 07.1 sind im Wesentlichen
Folgende Arbeiten auszuführen:
— Abbruch und Ersatz von Gewändeteilen durch neu Herzustellende Naturstein-Werkstücke an historischen Natursteingewänden der Fenster und Außentüren im
Innenhof
— Herstellen und Einbauen von komplett neuen Gewänden für Fenster und Türen im Innenhof
— Sanierung von historischen Gewändeteilen durch Einbau Vierungen oder Steinersatzmasse
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Leistungen sind mit hohem Qualitätsanspruch entsprechend der hohen denkmalpflegerischen Wertigkeit zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankenberg/Sa., DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignung gemäß VOB/A unter Angabe der Präqualifikationsnummer oder Eigenerklärung Formblatt 124

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Ort des Eröffnungstermins: Beratungsraum Eigenbetrieb „Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa“
Humboldtstraße 21
09669 Frankenberg/Sa.
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.frankenberg-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb „Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa.“
Postanschrift: Humboldtstraße 21
Kontaktperson: Herr Otparlik
Land: Mittelsachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb "Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa."

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei der Kontaktstelle:
Eigenbetrieb „Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa.“, Humboldtstraße 21, 09669 Frankenberg/Sa.
Der Umschlag Ist zu kennzeichnen mit der Aufschrift „Schloss Sachsenburg – VE 7.1 Natursteinarbeiten“

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammmer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 140-319349 (2018-07-19)