Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB) erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereiche beinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE 08-330, Fassadenarbeiten III – Betonfertigteile
H 03-18 Ja
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau –...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin beabsichtigt in Berlin Dahlem die Errichtung eines Laborgebäudes für die Freie Universität zu Berlin.
Der viergeschossige Neubau – Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB)
Erhält ein Sockelgeschoss und einen Übergang zum Bestandsgebäude der Chemie.
Der Forschungsneubau wird im Wesentlichen Laborbereiche, Großgerätebereiche und Bürobereiche
Beinhalten.
Er soll eine moderne, nachhaltige Form der Forschungsarbeit ermöglichen. Zudem sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit, Flexibilität und Gestaltungsqualität zu berücksichtigen. Hinsichtlich
Der Konstruktion ist die Einhaltung der hohen Anforderungen der Großgeräte und Labore an die
Schwingungsfreiheit als wichtiges Kriterium für die Gebrauchstauglichkeit anzumerken.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altensteinstraße, 14195 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistungen sind:
— ca. 430 m
Fassadenbekleidung mit Betonfertigteilplatten einschl. Wärmedämmung,
— ca. 125 m
Wärmedämmverbundsystem.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-283986
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Ausschreibung wird nach § 177 GWB beendet. Es ist vorgesehen am 9.10.2018 / 11.30 unter H 89-18 Ja nochmals ein Offenes Verfahren durchzuführen. Die...”
Die Ausschreibung wird nach § 177 GWB beendet. Es ist vorgesehen am 9.10.2018 / 11.30 unter H 89-18 Ja nochmals ein Offenes Verfahren durchzuführen. Die Absendung der Bekanntmachung ist zum 24.8.2018 geplant.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).