VE037 Stahlblechtüren

Gemeinde Poing

Innentüren als Stahlblech- bzw. Edelstahltüren mit unterschiedlichen Anforderungen an Brand- und Rauchschutz sowie Tiefgarage-Sektionaltor für den Neubau einer Grundschule mit Turnhalle und Tiefgarage,
BGF gesamt ca. 9 060 m:
— 1-flügelige Stahlblechtüren, 15 Stück,
— 1-/2-flügelige Edelstahltüren, 9 Stück,
— 1-/2-flügelige Alu-Rohrrahmentüren mit Wetterschutzgitterfüllung, 5 Stück,
— Tiefgaragentor als Sektionaltor, 1 Stück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Türen
Kurze Beschreibung:
“Innentüren als Stahlblech- bzw. Edelstahltüren mit unterschiedlichen Anforderungen an Brand- und Rauchschutz sowie Tiefgarage-Sektionaltor für den Neubau...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Türen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Poing
Postanschrift: Rathausstr. 3
Postleitzahl: 85586
Postort: Poing
Kontakt
Internetadresse: http://www.poing.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@poing.de 📧
Telefon: +49 812197940 📞
Fax: +49 81219794950 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=146729 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 170-386163
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen

“Für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform werden Gebühren fällig.”
Quelle: OJS 2018/S 170-386163 (2018-09-03)
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