Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz, die folgenden Anforderungen genügt bzw. folgender Wertung unterliegt:
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 GWB) durch Darstellung von Referenzprojekten aus dem Zeitraum seit dem Juni 2015 bis Juni 2018 (Referenzzeitraum) nachweisen; wobei eine Anforderung auch dann erfüllt wird, wenn das Ende in den vorgenannten Zeitraum fällt oder über ihn hinausgeht. Dabei sind die folgenden Angaben vom Bieter lückenlos abzugeben.
Jede der angegebenen Referenzen muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Es muss sich um die Abbildung eines Fachverfahrens in eine Webarchitektur handeln. Einfache Homepages oder Webshops werden nicht als Fachverfahren in diesem Sinne anerkannt.
B) Es muss sich um eine Individualentwicklung handeln.
C) Die Fachanwendung muss ein rollenbasiertes Benutzerkonzept beinhalten, welches sich auf die Oberflächendarstellung (Sichtbarkeit/Sensitivität von Oberflächenelementen) auswirkt.
Die jeweils durch die Referenzen nachzuweisenden Inhalte/Leistungen werden zu drei Anforderungsgruppen zusammengefasst. Diese Anforderungsgruppen bilden sich wie nachfolgend dargestellt:
Anforderungsgruppe 1: Inhalte der Fachanwendung
1.1 Es handelt sich bei der Fachanwendung um eine quasi Formulargetriebene Fachanwendung.
1.2 Es handelt sich bei der Fachanwendung um ein Verwaltungssystem.
Anforderungsgruppe 2: Umsetzungsvorgehen
2.1 Es handelt sich um eine Umsetzung in Releases/Versionen.
Aufgabengruppe 3: Technologische Basis
3.1 Bei der Fachanwendung handelt es sich um eine REST-API basierte Anwendung.
Bieter, die nicht für jede der vorgenannten Anforderungsgruppen mindestens eine Referenz nachweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Anforderungen einer Anforderungsgruppe können durch verschiedene Referenzen nachgewiesen werden. Es ist zulässig, eine Referenz für mehr als eine oder alle Anforderung oder Anforderungsgruppen zu nutzen. Die Beschreibung der jeweiligen Referenz(en) erfolgt in der Anlage B07.
Aus den Angaben in der Rubrik „Kurze Beschreibung des Referenzprojektes“ jeder Referenz muss die Erfüllung jeder Mindest-Anforderungen A. bis C. sowie jeweils mindestens einer Anforderung einer Anforderungsgruppe, die durch die Referenz belegt werden soll, nachvollzogen werden können. Das Angeben von Bezügen ist ausdrücklich erwünscht.
Bei Bietergemeinschaften ist ebenfalls mindestens eine (1) Referenz anzugeben, aus der die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft (entweder durch Angabe von Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Bietergemeinschaft als solche) hervorgeht. Beim Einsatz eines Unterauftragnehmers/von Unterauftragnehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers/der Unterauftragnehmer angegeben werden.
Sofern mehr als drei Referenzen angegeben werden, kann die Anlage B07 kopiert und die entsprechende Nummer der Referenz angegeben werden.