Errichtung eines 3-geschossigen OP-Erweiterungsneubaus im Anschluss an vorhandene, in Nutzung befindlicher Bausubstanz, Tragkonstruktion in Massivbauweise Stahlbeton, Baustellenverhältnisse beengt wegen intensiver Nutzung der anliegenden Verkehrsflächen und eines Naturdenkmals (Bäume), Kubatur: 10 600 m BRI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regio Klinik Pinneberg GmbH
Postanschrift: Ramskamp 71-75
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41217989750📞
E-Mail: jeannette.moeller@sana.de📧
Region: Pinneberg🏙️
URL: www.sana.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Privater Krankenhausbetreiber
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verg.-Nr. 12a – Malerarbeiten
12a
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Kurze Beschreibung:
“Errichtung eines 3-geschossigen OP-Erweiterungsneubaus im Anschluss an vorhandene, in Nutzung befindlicher Bausubstanz, Tragkonstruktion in Massivbauweise...”
Kurze Beschreibung
Errichtung eines 3-geschossigen OP-Erweiterungsneubaus im Anschluss an vorhandene, in Nutzung befindlicher Bausubstanz, Tragkonstruktion in Massivbauweise Stahlbeton, Baustellenverhältnisse beengt wegen intensiver Nutzung der anliegenden Verkehrsflächen und eines Naturdenkmals (Bäume), Kubatur: 10 600 m BRI.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25421 Pinneberg
Regio Klinik GmbH
Fahlskamp 74
25421 Pinneberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Alle Angaben sind Zirka-Angaben. Die nachfolgend angegebenen Flächen sind malerseitig zu bearbeiten:
2 500 qm Wandflächen Gipskartonplatten (vornehmlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Alle Angaben sind Zirka-Angaben. Die nachfolgend angegebenen Flächen sind malerseitig zu bearbeiten:
2 500 qm Wandflächen Gipskartonplatten (vornehmlich Vlies und Dispersionsfarbe; sonst Glasgewebe)
600 qm Gipsputzflächen bzw. Kalkzementputzflächen.
1 600 qm Deckenflächen (Gipskarton)
200 qm Kalkzementdeckenputz
Lackierarbeiten (Türzargen, Innengeländer, Stahlprofile, Löschkästen, Heizungsrohre (250 lfdm)
Bodenbeschichtungen (v. a. Technikzentrale ca. 500 qm)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 109-247466
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 12a
Titel: Verg.-Nr. 12a – Malerarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Germann Malermeister GmbH
Postanschrift: Steilshooper Straße 106
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 207-471729 (2018-10-24)