Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und Modernisierungsarbeiten ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen abgegeben werden müssen. Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML erwarteten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes im MHKW eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten. Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am MHKW des AN zu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe der Leistung zur Übernahme, Transport und thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten (20 03 01)
009_2018”
Produkte/Dienstleistungen: Verbrennung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und...”
Kurze Beschreibung
Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und Modernisierungsarbeiten ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen abgegeben werden müssen. Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML erwarteten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes im MHKW eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten. Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am MHKW des AN zu.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe der Leistung zur Übernahme, Transport und thermischen Verwertung von Siedlungsabfällen aus privaten Haushalten (20 03 01)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbrennung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rheinhessen-Pfalz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158.250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15.825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk des AN zu.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk des AN zu.
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk des AN zu.
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158.250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk des AN zu.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen wird.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebs-Zertifizierung“:
Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebs-Zertifizierung“:
Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein.
Als Nachweis ist mit Angebotsabgabe ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.
2) Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-V-Norm erfüllen“:
Die Leistungsbeschreibung sieht teilweise Logistikleistungen vor, die mit Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen erbracht werden müssen. Sieht ein Angebot die Erbringung von Logistikleistungen vor, ist nachzuweisen, dass für den Transport über die Straße Fahrzeuge eingesetzt werden können, die mindestens die Euro-V-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-V-Norm erfüllen.
Als Nachweis ist eine Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“ vorzulegen.
3) Mindestanforderung „genehmigte Verwertungsanlage“:
Die Verwertungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Anlage erst zum Beginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein muss, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Die Anlage des Bieters muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung ver-fügen,
— In der Anlage muss eine für die Erfüllung des Auftrags ausreichende freie Kapazität vorhanden sein (dabei gilt: freie Kapazität = Anlagen-kapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität)
Als Nachweis ist das ausgefüllte Formblatt „genehmigte Verwertungsanlage“ vorzulegen sowie der BImSchG-Genehmigungsbescheid der Anlage. Ferner ist ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat (für die Verwertungsanlage) zu übersenden.
4) Mindestanforderung „ausreichende Ausfallkapazität“:
Die GML muss Entsorgungssicherheit für den Abfall aus privaten Haushalten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern sicherstellen. Im Falle eines Ausfalls der und 3) beschriebenen Anlage des Bieters drohen hygienische und umweltschutzrechtliche Probleme, so dass jeder Bieter eine Ausfallkapazi-tät für die von ihm zur Entsorgung angebotene Menge nachweisen muss.
Der Nachweis muss durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Ausfallkapazität“ erbracht werden. Sofern die dort beschriebene Anlage nicht im Eigentum des Bieters steht, ist eine Nachunternehmererklärung des Betreibers vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-19
11:00 📅
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 191-432129
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und...”
Text
Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und Modernisierungsarbeiten ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen abgegeben werden müssen. Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML erwarteten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes im MHKW eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten. Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am MHKW des AN zu.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und...”
Text
Die GML Ludwigshafen sorgt für die thermische Verwertung von Hausmüll aus kommunalen Sammlungen (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge von Umbau- und Modernisierungsarbeiten ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen abgegeben werden müssen. Insgesamt sind 158 250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15 825 Mg aufgeteilt. Die von der GML erwarteten Mengen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Die Abfälle sind in einer Anlage des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes in der Anlage eines Nachunternehmers (weit überwiegend thermisch) zu verwerten. Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort an der Anlage des AN zu.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Text
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158.250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15.825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk des AN zu.
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Text:
“Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen...”
Text
Die GML betreibt das Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen und sorgt für die thermische Verwertung des ihr von ihren Gesellschaftern überlassenen Hausmülls aus kommunalen Sammlungen (Nach der AVV einzuordnen als kommunale Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (AVV-Nr. 20 03 01). Im Zuge umfangreicher Umbau- und Modernisierungsarbeiten in den Jahren 2019 bis 2024 ergeben sich Kapazitätseinschränkungen, weshalb im Zeitraum zwischen dem 1.4.2019 und dem 31.12.2024 Mengen zur thermischen Verwertung abgegeben werden müssen.
Insgesamt sind 158.250 Mg Abfälle zu übernehmen, abzutransportieren und weit überwiegend thermisch zu verwerten. Die Gesamtmenge wird in 10 identische Mengenlose zu je ca. 15.825 Mg aufgeteilt. Die von der GML je Woche erwarteten Mengen sind Anlage L 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abfälle werden von der GML je nach Opportunität an insgesamt drei Umschlagstellen (Heßheim, Mutterstadt, Kaiserslautern-Kapiteltal) zur Abholung bereitgestellt. Sie müssen so abgeholt werden, dass die Umschlagstellen vor dem Wochenende oder Feiertagen weitgehend leer sind. Die Abfälle sind in einem eigenen Müllheizkraftwerk des Auftragnehmers oder im Rahmen eines Kontingentes des Auftragnehmers im Müllheizkraftwerk eines Nachunternehmers, bzw. nach Vorbehandlung zur teilweisen Gewinnung stofflich verwertbarer Bestandteile in einem Ersatzbrennstoffkraftwerk oder einem Müllheizkraftwerk thermisch zu verwerten.
Die Leistungsbeschreibung lässt als Variante eine Übernahme zur thermischen Verwertung vor Ort am Müllheizkraftwerk/einer Verwertungsanlage des AN zu.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“3) Mindestanforderung „genehmigte Verwertungsanlage“:
Die Verwertungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender...”
Text
3) Mindestanforderung „genehmigte Verwertungsanlage“:
Die Verwertungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Anlage erst zum Beginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein muss, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— die Anlage des Bieters muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen,
— in der Anlage muss eine für die Erfüllung des Auftrags ausreichende freie Kapazität vorhanden sein (dabei gilt: freie Kapazität = Anlagenkapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität) Als Nachweis ist das ausgefüllte Formblatt „genehmigte Verwertungsanlage“ vorzulegen sowie der BImSchG-Genehmigungsbescheid der Anlage. Ferner ist ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat (für die Verwertungsanlage) zu übersenden.
4) Mindestanforderung „ausreichende Ausfallkapazität“:
Die GML muss Entsorgungssicherheit für den Abfall aus privaten Haushalten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern sicherstellen. Im Falle eines Ausfalls der und 3) beschriebenen Anlage des Bieters drohen hygienische und umweltschutzrechtliche Probleme, so dass jeder Bieter eine Ausfallkapazität für die von ihm zur Entsorgung angebotene Menge nachweisen muss.
Der Nachweis muss durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Ausfallkapazität“ erbracht werden. Sofern die dort beschriebene Anlage nicht im Eigentum des Bieters steht, ist eine Nachunternehmererklärung des Betreibers vorzulegen.
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Text:
“3) Mindestanforderung „genehmigte Verwertungsanlage“:
Die Verwertungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender...”
Text
3) Mindestanforderung „genehmigte Verwertungsanlage“:
Die Verwertungsanlage ist für die Qualität und Sicherheit der Leistungserbringung von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die Anlage erst zum Beginn der Leistungserbringung betriebsbereit sein muss, erachtet es die GML zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für notwendig, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— die Anlage des Bieters muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen,
— in der Anlage muss eine für die Erfüllung des Auftrags ausreichende freie Kapazität vorhanden sein (dabei gilt: freie Kapazität = Anlagenkapazität abzüglich vertraglich gebundene Kapazität) Als Nachweis ist das ausgefüllte Formblatt „genehmigte Verwertungsanlage“ vorzulegen sowie der BImSchG-Genehmigungsbescheid der Anlage. Ferner ist ein für die Leistungserbringung relevantes EfB-Zertifikat (für die Verwertungsanlage) zu übersenden.
Sofern die Verwertung durch den Auftragnehmer eine Vorbehandlung der Abfälle zur teilweisen Gewinnung von stofflich verwertbaren Bestandteilen und anschließende Aufbereitung zu Ersatzbrennstoffen vorsieht, ist dem Formblatt „genehmigte Verwertungsanlage“ das Stoffstromkonzept der vorgesehenen Behandlungsanlagen mit Nennung der Anlagen und mit Quoten beizufügen. Die Erklärung zu freien Kapazitäten der Anlage hat sowohl in Bezug auf die Aufbereitungsanlage als auch in Bezug auf die Behandlung der entstehenden Teilfraktionen in thermischen End-Behandlungsanlagen zu erfolgen. Die jeweiligen Anlagen sind zu benennen. Sofern sie nicht vom Auftragnehmer betrieben werden, sind entsprechende Nachunternehmererklärungen vorzulegen 4) Mindestanforderung „ausreichende Ausfallkapazität“:
Die GML muss Entsorgungssicherheit für den Abfall aus privaten Haushalten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern sicherstellen. Im Falle eines Ausfalls der und 3) beschriebenen Anlage des Bieters drohen hygienische und umweltschutzrechtliche Probleme, so dass jeder Bieter eine Ausfallkapazität für die von ihm zur Entsorgung angebotene Menge nachweisen muss.
Der Nachweis muss durch eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Ausfallkapazität“ erbracht werden. Sofern die dort beschriebene Anlage nicht im Eigentum des Bieters steht, ist eine Nachunternehmererklärung des Betreibers vorzulegen.
Sofern auch bezüglich der Ausfallkapazität die Verwertung durch den Auftragnehmer eine Vorbehandlung der Abfälle zur teilweisen Gewinnung von stofflich verwertbaren Bestandteilen und anschließende Aufbereitung zu Ersatzbrennstoffen vorsieht, ist dem Formblatt „genehmigte Verwertungsanlage“ das Stoffstromkonzept der vorgesehenen Behandlungsanlagen mit Nennung der Anlagen und mit Quoten beizufügen. Die Erklärung zu freien Kapazitäten der Anlage hat sowohl in Bezug auf die Aufbereitungsanlage als auch in Bezug auf die Behandlung der entstehenden Teilfraktionen in thermischen End-Behandlungsanlagen zu erfolgen. Die jeweiligen Anlagen sind zu benennen. Sofern sie nicht vom Auftragnehmer betrieben werden, sind entsprechende Nachunternehmererklärungen vorzulegen
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-11-19 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-12-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-11-19 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-12-06 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Im Anschluss an verschiedene Bieteranfragen hat sich die GML entschieden, die Vergabeunterlagen zu ändern. Die Änderungen ermöglichen es – vereinfacht...”
Im Anschluss an verschiedene Bieteranfragen hat sich die GML entschieden, die Vergabeunterlagen zu ändern. Die Änderungen ermöglichen es – vereinfacht gesagt – neben der thermischen Verwertung in einem MHKW eine Verwertung in einem Ersatzbrennstoffkraftwerk nach vorheriger Aufbereitung anzubieten. Die Änderung wird hiermit vorsorglich im Amtsblatt der EU bekanntgemacht und die Angebotsfrist verlängert. Angebote sind nunmehr spätestens bis zum 6.12.2018, 11.00 Uhr, einzureichen. Geänderte Vergabeunterlagen werden unter der https://www.subreport.de/E98478842 bereitgestellt.
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Quelle: OJS 2018/S 212-486681 (2018-10-31)