Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis, handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs.3 Verordnung (EG) 1370/2007 vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis, handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs.3 Verordnung (EG) 1370/2007 vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 dar.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis, handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn zu vergeben. Die Verkehrsdienstleistung wird im Rahmen einer Dienstleistungskonzession mit Zuschüssen und ausschließlichen Rechten für die nachfolgenden und in den beiliegenden Vergabeunterlagen bezeichneten Buslinien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs.3 Verordnung (EG) 1370/2007 vergeben. Die Dienstleistungskonzession stellt gleichzeitig einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Neckar-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Kreis
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.rhein-neckar-kreis.de/🌏
E-Mail: post@rhein-neckar-kreis.de📧
URL der Dokumente: http://www.vrn.de/vergabe-sinsheim🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2029-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530419
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 182-327030
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Die Linienbündel Sinsheim Nord und Süd sind in 2 Lose aufgeteilt. Es können Angebote für ein oder 2 Lose abgegeben werden. Je Los ist eine separate Angebotskalkulation vorzulegen. Eine Gesamtkalkulation über alle Linienbündel ist zulässig.
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Sinsheim Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Konzessionsgebers. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Los 1 – Sinsheim Nord bestehend aus den Buslinien 795, 796 und 797, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.
Die im Rahmen des Konzessionsvertrages neben dem aktuellen Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Rhein-Neckar-Kreises, des Neckar-Odenwald-Kreises sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN).
Die im Rahmen des Konzessionsvertrages neben dem aktuellen Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplanes des Rhein-Neckar-Kreises, des Neckar-Odenwald-Kreises sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN).
Es gilt auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen, hier insbesondere des Übergangstarifes zum HNV.
Es gilt auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen, hier insbesondere des Übergangstarifes zum HNV.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Sinsheim Süd
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 – Sinsheim Süd bestehend aus den Buslinien 741, 761-763,765, 767, 768, 771, 772, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Option Regiobus 799 - LB B2
Linie R3 (799): Walldorf-Wiesloch-Sinsheim
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Kreis Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A):
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt;
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV);
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV);
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV);
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV);
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV);
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist;
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist;
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat;
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat;
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Angebotsbedingungen für die Vergabe der Linienbündel Sinsheim Nord und Süd Ziffer 14
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Angebotsbedingungen für die Vergabe der Linienbündel Sinsheim Nord und Süd Ziffer 13
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim
B1,3-5 – VRN GmbH
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe
Die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes sind zu erfüllen. In dem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6. November 2013 – Az.: 43-5620.13 für repräsentativ erklärten Tarifverträge hingewiesen. Weitere Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx
Die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes sind zu erfüllen. In dem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6. November 2013 – Az.: 43-5620.13 für repräsentativ erklärten Tarifverträge hingewiesen. Weitere Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx
Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Vergaberecht.aspx🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 232-530419 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Sinsheim Nord
Beschreibung der Optionen: