Vergabe der Straßenbeleuchtung Stadtgebiet Oberhausen

Oberhausener Gebäudemanagement GmbH

Der Auftrag umfasst die Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs, die Instandhaltung und die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Dies beinhaltet u. a. Managementleistungen, bautechnische Funktionskontrollen, Überwachung, Standsicherheitsprüfungen, Behebung von Schäden sowie Neubau und Änderung, Wartung und Instandsetzung sowie Reinigungsarbeiten und Prüftätigkeiten der Schalt- und Hauptschaltstellen. Ferner umfasst der Auftrag die Bereitstellung einer Softwarelösung für ein effizientes Management der Beleuchtung (sog. Lichtpunktmanagement und – verwaltungssystem). Dies beinhaltet auch eine allumfassende Ersterfassung aller Anlagen. Die öffentliche Straßenbeleuchtung steht aktuell im Eigentum der Stadt Oberhausen und der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Alle Aufgaben, die für den Betrieb und die Erhaltung der Straßenbeleuchtung erforderlich sind, hat die Stadt auf ihre Tochtergesellschaft Oberhausener Gebäudemanagement GmbH übertragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-11 Auftragsbekanntmachung
2018-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs, die Instandhaltung und die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Dies beinhaltet u. a. Managementleistungen, bautechnische Funktionskontrollen, Überwachung, Standsicherheitsprüfungen, Behebung von Schäden sowie Neubau und Änderung, Wartung und Instandsetzung sowie Reinigungsarbeiten und Prüftätigkeiten der Schalt- und Hauptschaltstellen. Ferner umfasst der Auftrag die Bereitstellung einer Softwarelösung für ein effizientes Management der Beleuchtung (sog. Lichtpunktmanagement und – verwaltungssystem). Dies beinhaltet auch eine allumfassende Ersterfassung aller Anlagen. Die öffentliche Straßenbeleuchtung steht aktuell im Eigentum der Stadt Oberhausen und der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Alle Aufgaben, die für den Betrieb und die Erhaltung der Straßenbeleuchtung erforderlich sind, hat die Stadt auf ihre Tochtergesellschaft Oberhausener Gebäudemanagement GmbH übertragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ogm.de 🌏
E-Mail: ogm_strassenbeleuchtung@de.pwc.com 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.metropoleruhr.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 110-250811
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Alle Einzelheiten ergeben sich aus den Auftragsunterlagen/Vergabeunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Aufgaben und Maßnahmen, die für den Betrieb und die Erhaltung der Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung erforderlich sind, hat die Stadt Oberhausen auf ihre Tochtergesellschaft Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (nachfolgend: OGM) übertragen. Hierzu zählen u. a. die Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs, die Instandhaltung und die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Da die OGM die hierzu erforderlichen Leistungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht selbst durchführen möchte, soll hierfür eine Beauftragung an einen Auftragnehmer erfolgen. Dies beinhaltet u. a. Managementleistungen, bautechnische Funktionskontrollen, Überwachung, Standsicherheitsprüfungen, Behebung von Schäden sowie Neubau und Änderung, Wartung und Instandsetzung sowie Reinigungsarbeiten und Prüftätigkeiten der Schalt- und Hauptschaltstellen. Zudem beabsichtigt die OGM im Rahmen der Neuvergabe eine Softwarelösung für ein effizientes Management der Beleuchtung (sog. Lichtpunktmanagement und – verwaltungssystem) einzuführen. Die Softwarelösung soll vom zukünftigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden und dann dauerhaft von der OGM verwendet werden können. Im Rahmen der Softwareeinführung soll auch eine allumfassende Ersterfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
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Die Leistungen sollen aus einer Hand angeboten werden. Der Auftrag soll eine Laufzeit von 4 Jahren umfassen, eine Verlängerungsoption von je einem Jahr haben und ab dem 1.1.2019 beginnen. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Straßenbeleuchtungsvertrag, einschließlich seiner Anlagen, hier insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen. Die öffentliche Straßenbeleuchtung und die dazugehörigen Anlagen stehen im Eigentum der Stadt Oberhausen und der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die vollständige Entflechtung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit dem Ziel, dass alle Anlagen, die zum Betrieb der Straßenbeleuchtung notwendig sind, nach Beendigung der Entflechtung für Dritte eigenständig zugänglich sind. Hierzu wird auf das Entflechtungskonzept als Bestandteil der Auftragsunterlagen verwiesen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption von je 1 Jahr.
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten ergeben sich aus den Auftragsunterlagen/Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der vereinbarte Umfang des Auftrags ergibt sich aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag samt Anlagen, den besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue- und Mindestarbeitsbedingungen, seiner Leistungsbeschreibung samt Anlagen und dem Angebot des Auftragnehmers.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Oberhausener Gebäudemanagement GmbH.
Bahnhofstr. 66.
46145 Oberhausen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: OGM – Horst Kalthoff
Internetadresse: www.ogm.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.metropoleruhr.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postanschrift: Moskauer Str. 19
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Kontaktperson: PwC Legal - Dr. Stefan Schmidt
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.pwclegal.com 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhausener Gebäudemanagament GmbH
Kontaktperson: zu Händen von: Herrn Horst Kalthoff
Land: Oberhausen, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Dokumente: www.vergabe.metropoleruhr.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf c/o Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472891 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, die Vordrucke, Leistungsbeschreibung und Straßenbeleuchtungsvertrag, die sonstigen Vertragsbedingungen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so rügt der Bieter dies bei der Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – und weist so schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
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Dabei sind etwaige Verfahrensrügen eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 110-250811 (2018-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-257729
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 110-250811
ABl. S-Ausgabe: 113

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen sollen aus einer Hand angeboten werden. Der Auftrag soll eine Laufzeit von 4 Jahren umfassen, eine Verlängerungsoption von je einem Jahr haben und ab dem 1.1.2019 beginnen. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Straßenbeleuchtungsvertrag einschließlich seiner Anlagen, hier insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen. Die öffentliche Straßenbeleuchtung und die dazugehörigen Anlagen stehen im Eigentum der Stadt Oberhausen und der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die vollständige Entflechtung der Straßenbeleuchtungsanlagen mit dem Ziel, dass alle Anlagen, die zum Betrieb der Straßenbeleuchtung notwendig sind, nach Beendigung der Entflechtung für Dritte eigenständig zugänglich sind. Hierzu wird auf das Entflechtungskonzept als Bestandteil der Auftragsunterlagen verwiesen.
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Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung wurde aufgrund eines technischen Fehlers doppelt veröffentlicht. Die Ausschreibungen Nr. 2018/S 110 250878 und Nr. 2018/S 110-250811 betreffen den gleichen Ausschreibungsgegenstand. Aufgrund dessen wird die Bekanntmachung Nr. 2018/S 110-250811 gelöscht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2018/S 113-257729 (2018-06-14)