Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis. Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung: In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen. Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6 – Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6 – Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6 – Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betreibergesellschaft „Deponie Schneidenbach“ GmbH (DSG)
Postanschrift: Alte Reichenbacher Straße 76
Postleitzahl: 08606
Postort: Oelsnitz/Vogtland
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreisentsorgung.de🌏
E-Mail: j.blei@kreisentsorgung.de📧
Telefon: +49 3745749200📞
Fax: +49 3745749202 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E81224828🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-459872
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 194-398523
ABl. S-Ausgabe: 202
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern 2 Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6 – Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern zwei Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen.
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen.
In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
In der Variante A erfolgt die Übernahme der vorbehandelten Abfälle an der MBS Vogtland in Oelsnitz/Vogtland.
Bei der Variante B übernimmt der Auftragnehmer an der MBS Vogtland ebenfalls den überwiegenden Teil der ausgeschriebenen Menge, jedoch hinsichtlich einer Teilmenge erfolgte die Übernahme zwingend an der Umladestation Schneidenbach in Reichenbach im Vogtland.
Bei der Variante B übernimmt der Auftragnehmer an der MBS Vogtland ebenfalls den überwiegenden Teil der ausgeschriebenen Menge, jedoch hinsichtlich einer Teilmenge erfolgte die Übernahme zwingend an der Umladestation Schneidenbach in Reichenbach im Vogtland.
In beiden Varianten ist der Auftragnehmer sowohl für die Übernahme verantwortlich als auch für den Transport der jeweiligen Abfälle an eine vom Auftragnehmer zu benennende Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die (endgültige) Verwertung bzw. Beseitigung der jeweiligen Abfälle.
In beiden Varianten ist der Auftragnehmer sowohl für die Übernahme verantwortlich als auch für den Transport der jeweiligen Abfälle an eine vom Auftragnehmer zu benennende Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die (endgültige) Verwertung bzw. Beseitigung der jeweiligen Abfälle.
Die Sammlung und der Umschlag der Abfälle sind ausdrücklich nicht Ausschreibungsgegenstand.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung der Übernahme, des Transports und der Verwertung kommen pro Jahr folgende Mengen:
Bei Variante A:
— ca. 13 000 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) inkl. Schwerfraktion aus Hausmüll, AVV Nr. 19 12 10
— ca. 4 300 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Restsperrmüll, AVV Nr. 19 12 10
— ca. 7 200 Mg Feinfraktion, AVV Nr. 19 12 12
— ca. 3 000 Mg Altholz (vorgebrochen) der Kategorien A I - A III gem. Altholzverordnung aus getrennter Sperrmüllsammlung, AVV Nr. 19 12 07
— ca. 1 000 Mg Altmetalle (Fe-Metall, MBA Schrott), AVV Nr. 19 12 02
Bei Variante B:
— ca. 30 000 Mg Hausmüll, AVV Nr. 20 03 01
— ca. 4 500 Mg Restsperrmüll, AVV Nr. 20 03 07
— ca. 3 000 Mg Altholz der Kategorien A I – A III gem. Altholzverordnung aus getrennter Sperrmüllsammlung, AVV Nr. 20 01 38
Die Bieter haben die Wahl, ein Angebot auf die Variante A oder auf die Variante B abzugeben. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung eines Malus, welcher sich aus der Differenz zwischen den beim Auftraggeber anfallenden Kosten für die jeweilige Variante ergibt, erteilt.
Die Bieter haben die Wahl, ein Angebot auf die Variante A oder auf die Variante B abzugeben. Der Zuschlag wird dann auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung eines Malus, welcher sich aus der Differenz zwischen den beim Auftraggeber anfallenden Kosten für die jeweilige Variante ergibt, erteilt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe hierzu auch Ziffer 4.2 „Zuschlagskriterien").
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zu-gerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder ei-ner Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder ei-ner Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebs- und Kfz-Haftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebs- und Kfz-Haftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechende Eigenerklärung nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechende Eigenerklärung nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (z. B. Gesellschaftsform, Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (z. B. Gesellschaftsform, Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, für den Bieter gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft in deutscher Sprache). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, für den Bieter gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft in deutscher Sprache). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, welche/r den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, welche/r den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Referenzliste der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der Übernahme und der Transporte zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug).
— Standort der Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge).
— Der Bieter hat eine oder mehrere alternative Anlage(n) zu benennen, die er bei planmäßigen und außerplanmäßigen Stillstandzeiten der genutzten Anlage(n) einsetzen wird und die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht/entsprechen (Ausfallverbund). Diese Anlage(n) muss/müssen in der Lage sein, mindestens 1/12 der jährlichen Prognosemengen gemäß den Ziffern 6.3.2 und 6.3.3 der Vergabeunterlagen (pro Fraktion, außer Altholz und Altmetallen) über einen zusammenhängenden Zeitraum von 4 Wochen pro Jahr zu entsorgen.
— Der Bieter hat eine oder mehrere alternative Anlage(n) zu benennen, die er bei planmäßigen und außerplanmäßigen Stillstandzeiten der genutzten Anlage(n) einsetzen wird und die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht/entsprechen (Ausfallverbund). Diese Anlage(n) muss/müssen in der Lage sein, mindestens 1/12 der jährlichen Prognosemengen gemäß den Ziffern 6.3.2 und 6.3.3 der Vergabeunterlagen (pro Fraktion, außer Altholz und Altmetallen) über einen zusammenhängenden Zeitraum von 4 Wochen pro Jahr zu entsorgen.
Näheres ist in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 6.1.5.5 und 6.5 geregelt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braunstraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 202-459872 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: TEDE5/2018-025261
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern zwei Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6- Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Ersatzbrennstoffen inkl. Nebenfraktionen (behandelte Abfälle) oder unbehandelter Abfälle aus dem Vogtlandkreis.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung stehen den Bietern zwei Varianten zur Verfügung:
In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen. In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6- Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Weitere Informationen sowie die Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags sind den Vergabeunterlagen (Ziffer 6- Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
— In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen,
— In der Variante A sind die Outputfraktionen der MBS Vogtland (Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Haus- und Restsperrmüll inkl. der bei der Behandlung entstehenden Feinfraktion und Altmetalle (Fe) und vorgebrochenes Altholz der Kategorien A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung) zu übernehmen,
— In der Variante B sind Hausmüll sowie Restsperrmüll und Holz A I bis A III (gem. Altholzverordnung) aus der getrennten Sperrmüllsammlung unbehandelt zu übernehmen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung. Zur Ausschreibung der Übernahme, desTransports und der Verwertung kommen pro Jahr folgende Mengen:
— ca. 13 000 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) inkl. Schwerfraktion aus Hausmüll, AVV Nr. 19 12 10,
— ca. 4 300 Mg Ersatzbrennstoffe (EBS) aus Restsperrmüll, AVV Nr. 19 12 10,
— ca. 7 200 Mg Feinfraktion, AVV Nr. 19 12 12,
— ca. 3 000 Mg Altholz (vorgebrochen) der Kategorien A I – A III gem. Altholzverordnung aus getrennter Sperrmüllsammlung, AVV Nr. 19 12 07,
— ca. 1 000 Mg Altmetalle (Fe-Metall, MBA Schrott), AVV Nr. 19 12 02.
— ca. 30 000 Mg Hausmüll, AVV Nr. 20 03 01,
— ca. 4 500 Mg Restsperrmüll, AVV Nr. 20 03 07,
— ca. 3 000 Mg Altholz der Kategorien A I – A III gem. Altholzverordnung aus getrennter Sperrmüllsammlung, AVV Nr. 20 01 38.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Schneidenbach Oelsnitz/Vogtland