Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind Busverkehrsleistungen auf der städtischen Linie NESSI 4. Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale – Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt an der Saale – ist Inhaberin der Linienverkehrsgenehmigung gemäß § 13 PBefG. Sie plant den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet, betreibt die Infrastruktureinrichtungen (Haltestellen etc.) und stellt diese dem Auftragnehmer bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale – Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt an der Saale”
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Goethestr. 17/19
Postort: Bad Neustadt an der Saale
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale
Telefon: +49 97716220-0📞
E-Mail: info@stw-badnes.de📧
Fax: +49 97716220-25 📠
Region: Rhön-Grabfeld🏙️
URL: https://www.stw-badnes.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YBXYZNB🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr auf der Linie NESSI 4
2018-StwBadNes”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind Busverkehrsleistungen auf der städtischen Linie NESSI 4. Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale –...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind Busverkehrsleistungen auf der städtischen Linie NESSI 4. Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale – Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt an der Saale – ist Inhaberin der Linienverkehrsgenehmigung gemäß § 13 PBefG. Sie plant den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet, betreibt die Infrastruktureinrichtungen (Haltestellen etc.) und stellt diese dem Auftragnehmer bereit.
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Ort der Leistung: Rhön-Grabfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Neustadt an der Saale
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale vergibt einen Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der städtischen Linie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale vergibt einen Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der städtischen Linie NESSI 4 – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof-Marktplatz – Saalestraße – Busbahnhof. Die Verkehrsleistung auf dieser Linie hat einen Umfang von ca. 21 800 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind vom 1.4.2019 (Betriebsaufnahme) bis einschließlich 31.12.2024 zu erbringen. Umfang und Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und den dieser beigefügten Fahrplänen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot vorzulegen:
— einen Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot vorzulegen:
— einen Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf,
— einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf.
Zu den weiteren mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen, siehe Ziffer 6.4 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-17
15:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXYZNB
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606, 91511 Ansbach
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale vergibt einen Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der städtischen Linie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale vergibt einen Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der städtischen Linie NESSI 4 – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof- Marktplatz – Saalestraße – Busbahnhof. Die Verkehrsleistung auf dieser Linie hat einen Umfang von ca. 21 800 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind vom 1.4.2019 (Betriebsaufnahme) bis einschließlich 31.12.2024 zu erbringen. Umfang und Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und den dieser beigefügten Fahrplänen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 146-335327
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-StwBadNes
Titel:
“Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr auf der Linie NESSI 4”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omnibusverkehr Franken GmbH
Postanschrift: Sandstr. 38-40
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXYG1V
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 013-027549 (2019-01-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale — Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt an der Saale”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung des Linienverkehrs auf der Linie „NESSI 4“ – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof – Marktplatz – Saalestraße – Busbahnhof” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der Linie „NESSI 4“ – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der Linie „NESSI 4“ – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof –
Marktplatz – Saalestraße – Busbahnhof im Zeitraum vom 1.4.2019 (Betriebsaufnahme) bis einschließlich 31.12.2024.
“Die in den Abschnitten V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die...”
Die in den Abschnitten V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Aufgrund der Struktur der vorangegangenen Ausschreibung unterscheiden sich die Angebote nur im Preis. Daher würde die Kenntnis des Angebotspreises konkrete Rückschlüsse auf die Kalkulation des erfolgreichen Bieters ermöglichen und konkurrierenden Unternehmen somit einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei zukünftigen, ähnlich gelagerten Ausschreibungen verschaffen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Auftrags, der nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Auftrags, der nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, durch die Nachprüfungsinstanzen nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.