Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busnahverkehrsleistungen

Landkreis Holzminden

Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung und des Linienbündels 2 als Gesamtleistung in jeweils getrennten Teillosen (Los 1 = Landkreis, Los 2 = Stadt) mit Wirkung vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2028 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben.
Die Einleitung des Wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
Verkehrliche Grundlage für diese Ausschreibung ist der Nahverkehrsplan 2016 des Landkreises Holzminden. Das daraus entwickelte Linienkonzept mit den Fahrplänen soll für den Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
Linienbündel 1 und Linienbündel 2 können sowohl einzeln als auch zusammen vergeben werden.
Linien und Linienwege:
Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und 502) in Holzminden. Das Linienbündel 2 beinhaltet ausschließlich den Stadtverkehr Holzminden (Linien 501 und 502).
Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
— 509 Schülerverkehr Stadt Holzminden (nur an Schultagen),
— 511 Holzminden Bahnhof – Neuhaus Schlosspark – Fohlenplacken – Holzminden Bahnhof,
— 520 Holzminden Bahnhof – Polle Unter der Burg – Bodenwerder Im Hagen – Hameln Bahnhof,
— 521 Polle Unter der Burg – Vahlbruch Kirche – Ottenstein Mitte,
— 530 Bodenwerder Im Hagen – Ottenstein Mitte – Bad Pyrmont Markt,
— 540 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Eschershausen Mitte – Einbeck ZOB,
— 541 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Dölme,
— 542 Bevern Mitte – Golmbach Mitte – Deensen Schule – Stadtoldendorf W.-Raabe-Str.
— 550 Beverungen Schulzentrum – Fürstenberg Hußmannplatz – Holzminden Bahnhof,
— 556 Fürstenberg Hußmannplatz – Höxter Bahnhof Rathaus,
— 560 Bodenwerder Im Hagen – Halle Siedlung // Kirchbrak Westerbraker Straße – Eschershausen Mitte – Stadtoldendorf Bahnhof – Deensen Schule – Dassel Paul-Gerhardt-Schule,
— 561 Bodenwerder Im Hagen – Dölme,
— 562 Bodenwerder Im Hagen – Halle Siedlung – Heyen Siedlung,
— 563 Bodenwerder Im Hagen – Kirchbrak Westerbraker Straße – Heinrichshagen,
— 564 Hunzen Zum Ith – Dielmissen Am Tokebach – Holzen-Ith – Eschershausen Mitte,
— 580 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Deensen Schule – Stadtoldendorf W.-Raabe-Str.
— 581 Stadtoldendorf Bahnhof – Wangelnstedt Bauernstraße – Denkiehausen.
Das Linienbündel 2 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die unmittelbare Verknüpfung der beiden Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 2 umfasst somit die Linien:
— 501 Stadtbus Nordring: Haarmannplatz - Bülte - Sachsenring - Schneckenberg - Haarmannplatz,
— 502 Stadtbus Südring: Haarmannplatz - Bahnhof - Liethstraße - Hasenrecke - Haarmannplatz,
Ergänzend ist im Rahmen des Linienbündels 1 in nachfrageschwachen Zeiten ein Verkehr mit Anrufsammeltaxen zu betreiben:
AST 1 Silberborn – Neuhaus – Boffzen – Fürstenberg – Lauenförde,
AST 2 Polle – Vahlbruch – Ottenstein – Bodenwerder – Heyen,
AST 3 Bevern – Negenborn – Rühle – Stadtoldendorf – Hellental – Wangelnstedt – Eimen – Eschershausen.
Die Fahrpläne hierzu sind unter: http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi abrufbar.
Alternativ dazu kann der Auftraggeber im etwa gleichen Umfang des AST-Fahrtenangebots ein ergänzendes Bedarfsverkehrsangebot für die Schwachverkehrszeit vorsehen.
Fahrpläne, Fahrplanleistung.
Die Fahrpläne für Linienbündel 1 entsprechen dem aus dem Nahverkehrsplan entwickelten Fahrplankonzept einschließlich der erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die Fahrpläne für Linienbündel 2 des Stadtverkehrs Holzminden (Linien 501 und 502) wurden hinsichtlich der Fahrwege und Fahrzeiten sowie der Anschlussverknüpfung mit dem Linienbündel 1 am Bahnhof Holzminden optimiert.
Im Rahmen der Planungen der Stadt Holzminden sind vor und während der Laufzeit im begrenzten Umfang Änderungen der Linienführung vorzunehmen.
Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
https://www.landkreis-holzminden.de/verkehr/oepnv/
— -> Bekanntmachungen nach EU-Verordnung 1370/2007.
Die Fahrplanleistungen im Linienbündel 1 (ohne ALT- und AST-Verkehr) betragen insgesamt ca. 2.270.051 Fahrplankilometer/Jahr.
Hinzu kommen Leistungen im Bedarfsverkehr mit bis zu 500.078 Fahrplankilometern/Jahr:
≤ 454.326 km/a als Anruflinientaxi (ALT) auf allen Linien außer der Linie 580,
Kalkuliert mit der Nutzungsquote von 35 % ergeben sich 159 014 km/a.
≤ 45.752 km/a als Anruflinientaxi (ALT) auf der Linie 580,
Kalkuliert mit der Nutzungsquote von 75 % ergeben sich 34 314 km/a.
Die Fahrplanleistungen im Linienbündel 2 belaufen sich auf ca. 68 059 Fahrplankilometer/Jahr mit einem Niederflur-Midibus.
Es gelten die Bestimmungen des aktuellen Nahverkehrsplans. Genauere Ausführungen erfolgen mit der Bekanntmachung zur Vergabe.
Verknüpfungspunkte.
Bei den folgenden Verknüpfungspunkten sind die jeweils bezeichneten Anschlussverknüpfungen der Linien einzuhalten:
Bad Pyrmont Bahnhof.
S5 Paderborn – Bad Pyrmont – Hameln – Hannover Hbf – Hannover Flughafen,
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont.
Bevern Mitte.
540 Holzminden – Bevern – Eschershausen – Einbeck,
541 Holzminden – Bevern – Dölme.
542 Bevern – Golmbach – Deensen – Stadtoldendorf
Bodenwerder Im Hagen.
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln,
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont,
560 Bodenwerder – Halle/Kirchbrak – Eschershausen – Stadtoldendorf (– Dassel),
561 Bodenwerder – Dölme,
562 Bodenwerder – Halle – Heyen,
563 Bodenwerder – Kirchbrak – Heinrichshagen.
Dölme.
541 Holzminden – Bevern – Dölme,
561 Bodenwerder – Dölme.
Eschershausen Mitte.
63 Alfeld (Leine) – Delligsen – Grünenplan – Holzen – Eschershausen,
540 Holzminden – Bevern – Eschershausen – Einbeck,
560 Bodenwerder – Halle/Kirchbrak – Eschershausen – Stadtoldendorf (– Dassel),
564 Hunzen – Dielmissen – Holzen-Ith – Eschershausen,
Fürstenberg Hußmannplatz.
550 Beverungen – Fürstenberg – Holzminden,
556 Fürstenberg – Höxter.
Hameln Bahnhof.
S5 Hameln – Hannover Hbf – Hannover Flughafen,
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln.
Hehlen Bahnhof.
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln,
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont.
Höxter Bahnhof Rathaus.
RB84 Paderborn – Ottbergen – Höxter – Holzminden – Stadtoldendorf – Kreiensen.
556 Fürstenberg – Höxter
Holzminden Bahnhof.
RB84 Paderborn – Ottbergen – Höxter – Holzminden – Stadtoldendorf – Kreiensen.
501 Stadtbus Nordring
502 Stadtbus Südring
511 Holzminden – Neuhaus i.S. – Fohlenplacken
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln
540 Holzminden – Bevern – Eschershausen – Einbeck
541 Holzminden – Bevern – Dölme
550 Beverungen – Fürstenberg – Holzminden
580 Holzminden – Bevern – Deensen – Stadtoldendorf
Lauenförde-Beverungen Bahnhof.
RB85 Paderborn – Ottbergen – Bodenfelde – Göttingen.
550 Beverungen – Fürstenberg – Holzminden
Ottenstein Mitte.
521 Polle – Vahlbruch – Ottenstein
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont
Polle Unter der Burg.
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln
521 Polle – Vahlbruch – Ottenstein
Stadtoldendorf Bahnhof.
RB84 Paderborn – Ottbergen – Höxter – Holzminden – Stadtoldendorf – Kreiensen.
542 Bevern – Golmbach – Deensen – Stadtoldendorf
560 Bodenwerder – Halle/Kirchbrak – Eschershausen – Stadtoldendorf
560 Stadtoldendorf – Deensen – Dassel
581 Stadtoldendorf – Wangelnstedt – Denkiehausen
Verknüpfungen der Bedienung im integrierten Schülerverkehr (Linienfahrten außerhalb der Taktstrukturen) sind im Rahmen der jährlichen Aktualisierungen anzupassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-07 Auftragsbekanntmachung
2019-12-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Holzminden
Postanschrift: Bürgermeister-Schrader-Straße 24
Postleitzahl: 37603
Postort: Holzminden
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-holzminden.de 🌏
E-Mail: nahverkehr@landkreis-holzminden.de 📧
Telefon: +49 5531707-355 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 109-249101
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe von Unteraufträgen ist zugelassen. Der zukünftige Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busnahverkehrsleistungen
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Holzminden (Aufgabenträger) beabsichtigt, die Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung auf den Linien des Linienbündels 1 als Gesamtleistung und des Linienbündels 2 als Gesamtleistung in jeweils getrennten Teillosen (Los 1 = Landkreis, Los 2 = Stadt) mit Wirkung vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2028 europaweit in einem Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben.
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Die Einleitung des Wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung.
Verkehrliche Grundlage für diese Ausschreibung ist der Nahverkehrsplan 2016 des Landkreises Holzminden. Das daraus entwickelte Linienkonzept mit den Fahrplänen soll für den Zeitraum ab dem 1.8.2020 zur Anwendung kommen.
Linienbündel 1 und Linienbündel 2 können sowohl einzeln als auch zusammen vergeben werden.
Linien und Linienwege:
Das Linienbündel 1 umfasst alle Linien im Landkreis Holzminden außer dem im Linienbündel 2 zusammengefassten Stadtverkehr (Linien 501 und 502) in Holzminden. Das Linienbündel 2 beinhaltet ausschließlich den Stadtverkehr Holzminden (Linien 501 und 502).
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Das Linienbündel 1 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die Vernetzung der Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 1 umfasst somit die Linien:
— 509 Schülerverkehr Stadt Holzminden (nur an Schultagen),
— 511 Holzminden Bahnhof – Neuhaus Schlosspark – Fohlenplacken – Holzminden Bahnhof,
— 520 Holzminden Bahnhof – Polle Unter der Burg – Bodenwerder Im Hagen – Hameln Bahnhof,
— 521 Polle Unter der Burg – Vahlbruch Kirche – Ottenstein Mitte,
— 530 Bodenwerder Im Hagen – Ottenstein Mitte – Bad Pyrmont Markt,
— 540 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Eschershausen Mitte – Einbeck ZOB,
— 541 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Dölme,
— 542 Bevern Mitte – Golmbach Mitte – Deensen Schule – Stadtoldendorf W.-Raabe-Str.
— 550 Beverungen Schulzentrum – Fürstenberg Hußmannplatz – Holzminden Bahnhof,
— 556 Fürstenberg Hußmannplatz – Höxter Bahnhof Rathaus,
— 560 Bodenwerder Im Hagen – Halle Siedlung // Kirchbrak Westerbraker Straße – Eschershausen Mitte – Stadtoldendorf Bahnhof – Deensen Schule – Dassel Paul-Gerhardt-Schule,
— 561 Bodenwerder Im Hagen – Dölme,
— 562 Bodenwerder Im Hagen – Halle Siedlung – Heyen Siedlung,
— 563 Bodenwerder Im Hagen – Kirchbrak Westerbraker Straße – Heinrichshagen,
— 564 Hunzen Zum Ith – Dielmissen Am Tokebach – Holzen-Ith – Eschershausen Mitte,
— 580 Holzminden Bahnhof – Bevern Mitte – Deensen Schule – Stadtoldendorf W.-Raabe-Str.
— 581 Stadtoldendorf Bahnhof – Wangelnstedt Bauernstraße – Denkiehausen.
Das Linienbündel 2 wird nur als Gesamtleistung vergeben. Durch die unmittelbare Verknüpfung der beiden Linien ist eine Aufteilung in unterschiedliche Lose aus verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen nicht geboten.
Das Bedienungsangebot im Linienbündel 2 umfasst somit die Linien:
— 501 Stadtbus Nordring: Haarmannplatz - Bülte - Sachsenring - Schneckenberg - Haarmannplatz,
— 502 Stadtbus Südring: Haarmannplatz - Bahnhof - Liethstraße - Hasenrecke - Haarmannplatz,
Ergänzend ist im Rahmen des Linienbündels 1 in nachfrageschwachen Zeiten ein Verkehr mit Anrufsammeltaxen zu betreiben:
AST 1 Silberborn – Neuhaus – Boffzen – Fürstenberg – Lauenförde,
AST 2 Polle – Vahlbruch – Ottenstein – Bodenwerder – Heyen,
AST 3 Bevern – Negenborn – Rühle – Stadtoldendorf – Hellental – Wangelnstedt – Eimen – Eschershausen.
Die Fahrpläne hierzu sind unter: http://www.vsninfo.de/de/fahrplaene-/anruf-sammel-taxi abrufbar.
Alternativ dazu kann der Auftraggeber im etwa gleichen Umfang des AST-Fahrtenangebots ein ergänzendes Bedarfsverkehrsangebot für die Schwachverkehrszeit vorsehen.
Fahrpläne, Fahrplanleistung.
Die Fahrpläne für Linienbündel 1 entsprechen dem aus dem Nahverkehrsplan entwickelten Fahrplankonzept einschließlich der erforderlichen Verstärkerleistungen, vorbehaltlich notwendiger Leistungsanpassungen im Rahmen des Schülerverkehrs oder bei Änderungen der Fahrgastnachfrage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
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Die Fahrpläne für Linienbündel 2 des Stadtverkehrs Holzminden (Linien 501 und 502) wurden hinsichtlich der Fahrwege und Fahrzeiten sowie der Anschlussverknüpfung mit dem Linienbündel 1 am Bahnhof Holzminden optimiert.
Im Rahmen der Planungen der Stadt Holzminden sind vor und während der Laufzeit im begrenzten Umfang Änderungen der Linienführung vorzunehmen.
Die Fahrpläne sind abzurufen unter:
— -> Bekanntmachungen nach EU-Verordnung 1370/2007.
Die Fahrplanleistungen im Linienbündel 1 (ohne ALT- und AST-Verkehr) betragen insgesamt ca. 2.270.051 Fahrplankilometer/Jahr.
Hinzu kommen Leistungen im Bedarfsverkehr mit bis zu 500.078 Fahrplankilometern/Jahr:
≤ 454.326 km/a als Anruflinientaxi (ALT) auf allen Linien außer der Linie 580,
Kalkuliert mit der Nutzungsquote von 35 % ergeben sich 159 014 km/a.
≤ 45.752 km/a als Anruflinientaxi (ALT) auf der Linie 580,
Kalkuliert mit der Nutzungsquote von 75 % ergeben sich 34 314 km/a.
Die Fahrplanleistungen im Linienbündel 2 belaufen sich auf ca. 68 059 Fahrplankilometer/Jahr mit einem Niederflur-Midibus.
Es gelten die Bestimmungen des aktuellen Nahverkehrsplans. Genauere Ausführungen erfolgen mit der Bekanntmachung zur Vergabe.
Verknüpfungspunkte.
Bei den folgenden Verknüpfungspunkten sind die jeweils bezeichneten Anschlussverknüpfungen der Linien einzuhalten:
Bad Pyrmont Bahnhof.
S5 Paderborn – Bad Pyrmont – Hameln – Hannover Hbf – Hannover Flughafen,
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont.
Bevern Mitte.
540 Holzminden – Bevern – Eschershausen – Einbeck,
541 Holzminden – Bevern – Dölme.
542 Bevern – Golmbach – Deensen – Stadtoldendorf
Bodenwerder Im Hagen.
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln,
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont,
560 Bodenwerder – Halle/Kirchbrak – Eschershausen – Stadtoldendorf (– Dassel),
561 Bodenwerder – Dölme,
562 Bodenwerder – Halle – Heyen,
563 Bodenwerder – Kirchbrak – Heinrichshagen.
Dölme.
541 Holzminden – Bevern – Dölme,
561 Bodenwerder – Dölme.
Eschershausen Mitte.
63 Alfeld (Leine) – Delligsen – Grünenplan – Holzen – Eschershausen,
564 Hunzen – Dielmissen – Holzen-Ith – Eschershausen,
Fürstenberg Hußmannplatz.
550 Beverungen – Fürstenberg – Holzminden,
556 Fürstenberg – Höxter.
Hameln Bahnhof.
S5 Hameln – Hannover Hbf – Hannover Flughafen,
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln.
Hehlen Bahnhof.
Höxter Bahnhof Rathaus.
RB84 Paderborn – Ottbergen – Höxter – Holzminden – Stadtoldendorf – Kreiensen.
556 Fürstenberg – Höxter
Holzminden Bahnhof.
501 Stadtbus Nordring
502 Stadtbus Südring
511 Holzminden – Neuhaus i.S. – Fohlenplacken
520 Holzminden – Bodenwerder – Hameln
540 Holzminden – Bevern – Eschershausen – Einbeck
541 Holzminden – Bevern – Dölme
550 Beverungen – Fürstenberg – Holzminden
580 Holzminden – Bevern – Deensen – Stadtoldendorf
Lauenförde-Beverungen Bahnhof.
RB85 Paderborn – Ottbergen – Bodenfelde – Göttingen.
Ottenstein Mitte.
521 Polle – Vahlbruch – Ottenstein
530 Bodenwerder – Ottenstein – Bad Pyrmont
Polle Unter der Burg.
Stadtoldendorf Bahnhof.
560 Bodenwerder – Halle/Kirchbrak – Eschershausen – Stadtoldendorf
560 Stadtoldendorf – Deensen – Dassel
581 Stadtoldendorf – Wangelnstedt – Denkiehausen
Verknüpfungen der Bedienung im integrierten Schülerverkehr (Linienfahrten außerhalb der Taktstrukturen) sind im Rahmen der jährlichen Aktualisierungen anzupassen.
Menge oder Umfang:
Linienbündel 1: ca. 2 270 051 Fahrplankilometer/Jahr (ohne ALT und AST-Verkehr),
Linienbündel 2: ca. 68 059 Fahrplankilometer/Jahr.
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: LNHol (2020)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Holzminden und Landkreis Holzminden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Es ist beabsichtigt, dem jeweiligen Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzgl. der Leistungen gem. §§ 42 und 43 PBefG zu gewähren. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3).
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Die gewährten Ausschließlichkeitsrechte werden wie folgt definiert:
a) Das ausschließliche Recht ist räumlich auf den Einzugsbereich der in den Fahrplänen dargestellten Linien und zeitlich für den Zeitraum vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2028 begrenzt. Dieses ist Gegenstand der Dokumente „Fahrpläne“ für Linienbündel 1 und Linienbündel 2, welche als Download unter https://www.landkreis-holzminden.de/verkehr/oepnv/ zur Verfügung stehen;
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b) Der Betreiberschutz wird in dem Umfange gewährt, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht in erheblichem Umfange beeinträchtigt wird;
c) Dabei wird der Landkreis berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung auch durch Sonderformen des Linienverkehrs oder freigestellte Personenverkehre eintreten kann;
d) Das ausschließliche Recht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf zusätzliche, durch den Landkreis zu veranlassende Verkehrsleistungen, die durch das zu beauftragende Unternehmen nicht durchgeführt werden oder zu deren wirtschaftlicher Durchführung zwischen dem Landkreis und dem zu beauftragenden Unternehmen keine Einigung erzielt wird.
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Die Möglichkeit der Etablierung von zusätzlichen Verkehren durch andere Betreiber in zeitlichen und/oder örtlichen Randlagen (Bsp. ALT-Verkehre) muss durch den zu beauftragenden Unternehmer zugelassen werden.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung
Angela Schürzeberg
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-2943 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB lautet wie folgt:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalenderwerktagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zusätzliche Informationen
A) Beginn des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorabbekanntmachung wird die Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG bzw. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8b PBefG angekündigt. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Bekanntmachung. Der unter Ziffer IV.3.3 genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote stellt das gegenwärtig geplante Zieldatum dar und trifft deshalb nicht unbedingt zu. Der tatsächliche Schlusstermin wird im Rahmen der gesonderten Bekanntmachung für das wettbewerbliche Verfahren genannt. Die Nennung des Schlusstermins erfolgt aus rein technischen Gründen, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
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Die folgenden Punkte beziehen sich, sofern nicht anders bezeichnet, gleichermaßen auf die Linienbündel 1 und 2.
B) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover (http://www.lnvg.de) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
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Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG wurden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards vom Landkreis Holzminden festgelegt.
Eigenwirtschaftliche Anträge haben diese zu erfüllen und deren Erfüllung verbindlich zuzusichern.
Auf die Definition der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG in der zurzeit geltenden Fassung wird hingewiesen.
C) Vergabe als Gesamtleistung
Linienbündel 1)
Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre im Linienbündel 1 ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen dieses Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
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Linienbündel 2)
Die Vergabe der unter Ziffer II.1.3) aufgelisteten Linienverkehre im Linienbündel 2 ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen dieses Linienbündels beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
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D) Mögliche Leistungsänderungen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch und wirtschaftlich machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
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Die Fahrplanleistungen können vom Auftraggeber hinsichtlich der Belange im Schülerverkehr und im Bedarfsverkehr bis zur Inbetriebnahme noch im Rahmen von +/- 10 % des o.g. Leistungsumfangs geändert werden.
E) Fahrzeuganforderungen
Der Linienbusverkehr ist entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans mit geeignetem Fahrzeugmaterial (Topographie, Kapazität) durchzuführen. Die Fahrzeuge müssen über eine angemessene Motorleistung entsprechend den topographischen und betrieblichen Gegebenheiten verfügen.
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Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind vom Verkehrsunternehmen zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Durch Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Reservefahrzeugen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass im Falle eines Fahrzeugausfalls bzw. bei erhöhter Verkehrsnachfrage unverzüglich ein Ersatz- bzw. Verstärkerfahrzeug zur Verfügung steht.
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Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen sollen durch den Einsatz von Fahrzeugen mit stufenfreiem Einstieg (Low-Entry- oder Niederflurbauweise) mit direktem Zugang zum Stehperron (Sondernutzungsfläche) berücksichtigt werden.
Nähere Ausführungen zu den Fahrzeuganforderungen werden mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt.
Für das Linienbündel 2 (Stadtverkehr) ist ein Niederflur-Midibus einzusetzen, der zu Leistungsbeginn als Neufahrzeug zu beschaffen ist.
F) Anpassung der Fahrplanleistung
Neben den genannten Anpassungen im Jahresfahrplan sind Änderungen infolge von Umleitungen und Sonderveranstaltungen vom Verkehrsunternehmen selbst vorzunehmen und dem Auftraggeber mitzuteilen.
G) Anforderungen an das Fahrpersonal
Im Hinblick auf den Einsatz des Fahrpersonals werden neben der Erfüllung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen deutsche Sprachkenntnisse und Ortskenntnisse verlangt. Es ist auf ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals (z.B. Fahrsicherheitstraining, Ortskunde, Tarife, Verhalten gegenüber Fahrgästen, Deeskalationstraining etc.) werden vorausgesetzt.
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H) Anforderungen Vertrieb
Verbundintegration/VSN-Tarif:
Die Verkehrsleistungen sind in das Verkehrsangebot im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH (VSN) integriert. Das Verkehrsunternehmen hat die Bestimmungen über den VSN-Tarif sowie die Beförderungsbestimmungen anzuwenden. Des Weiteren sind die entsprechenden Regelungen zur Einnahmenaufteilung anzuwenden.
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I) Anforderungen Fahrgastinformation und Kundenservice
Fahrgastinformation:
Die Fahrgastinformationen (Fahr- und Linienpläne, Tarifinformationen) sind im Rahmen des im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) üblichen Umfangs zu erstellen und in den Fahrzeugen und weiteren Zugangsstellen (Bahnhöfe/Haltestellenaushänge) vorzuhalten. Belegexemplare sind dem Aufgabenträger kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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Der landesweiten Fahrplanauskunft Niedersachsen/Bremen (Connect) sind die jeweils aktuellen Fahrplandaten im geeigneten Format zur Verfügung zu stellen.
Störungsmanagement, fahrgastbezogen:
Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Kunden ist sicherzustellen. Während der Zeit, in der dem Verkehrsunternehmen die Betriebs- und Beförderungspflicht nach §§ 21 und 22 PBefG obliegt, muss die Erreichbarkeit eines verantwortlichen Disponenten oder einer Betriebsleitstelle des Verkehrsunternehmens gewährleistet sein.
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Eine Information der Fahrgäste über die Art der Störung, ihre voraussichtliche Dauer und Auswirkung sowie insbesondere über alternative Bedienungen bei nicht planbaren Betriebsstörungen ist sicherzustellen.
Beschwerdemanagement:
Zur Erfassung und Bearbeitung der Beschwerden ist das VSN-Beschwerdemanagement zu benutzen. Beschwerden bezüglich der gegenständlichen Verkehrsleistungen werden dem Auftraggeber in einem jährlich zu erstellenden Bericht mitgeteilt. Darin ist darzulegen, wie den Beschwerden abgeholfen wurde. Besondere Vorkommnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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Der Auftragnehmer sorgt für die Erfassung aller Ausfälle und Störungen in der Schülerbeförderung und meldet diese einschließlich der eingeleiteten Gegenmaßnahmen am gleichen Werktag an den Landkreis Holzminden.
Fundsachen:
Für Fundsachen ist eine Stelle im Landkreis Holzminden vorzuhalten, bei der Fahrgäste diese Gegenstände zu den üblichen Geschäftszeiten abholen können. Die Kontaktdaten des Fundbüros sind öffentlich bekannt zu geben.
J) Unklarheiten
Der Aufgabenträger weist darauf hin, dass das Formular „Vorinformation“ ausschließlich elektronisch ausgefüllt und nicht verändert werden kann. Unklarheiten beruhen möglicherweise auf diesem Umstand. Für Rückfragen und Auskünfte steht die unter I.1) benannte Kontaktstelle zur Verfügung.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 109-249101 (2018-06-07)
Ergänzende Angaben (2019-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-611067
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 109-249101
ABl. S-Ausgabe: 247
Quelle: OJS 2019/S 247-611067 (2019-12-18)