Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Buslinienverkehre im Landkreis Konstanz

Landkreis Konstanz — Amt für Nahverkehr und Straßen

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln 1-4 (Verkehrsräume Stockach, Radolfzell, Engen und Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die in diesen Linienbündeln enthaltenen Linien als Busverkehrsleistungen im Festverkehr (Lose 1, 2, 3, 4 und 5, sog. KOM-Lose = Losgruppe A) sowie entsprechende Bedarfsverkehrsleistungen (Lose 6, 7, 8 und 9, sog. Bedarfsverkehrs-Lose = Losgruppe B).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-24 Auftragsbekanntmachung
2019-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln 1-4 (Verkehrsräume Stockach, Radolfzell, Engen und Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die in diesen Linienbündeln enthaltenen Linien als Busverkehrsleistungen im Festverkehr (Lose 1, 2, 3, 4 und 5, sog. KOM-Lose = Losgruppe A) sowie entsprechende Bedarfsverkehrsleistungen (Lose 6, 7, 8 und 9, sog. Bedarfsverkehrs-Lose = Losgruppe B).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Konstanz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Konstanz — Amt für Nahverkehr und Straßen
Postanschrift: Max-Stromeyer-Str. 166-168
Postleitzahl: 78467
Postort: Konstanz
Kontakt
Internetadresse: https://www.lrakn.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@lrakn.de 📧
Telefon: +49 75318001316 📞
Fax: +49 753180081316 📠
URL der Dokumente: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de:443/Veroeffentlichung/av0d1789-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de:443/Veroeffentlichung/av0d1789-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 208-474970
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 190-390054
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Informationen über Lose:
Zu den Vorbehalten bzgl. der maximalen Anzahl von Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, sowie zur zusammenfassenden Vergabe von Losen und Losgruppen siehe die Ausführungen unter VI.3 B.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel 1 — Verkehrsraum Stockach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im Festverkehr) im Los 1 (Linienbündel 1 — Verkehrsraum Stockach) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat für alle Lose die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um 2 Jahre. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 36 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat für alle Lose die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um 2 Jahre. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 36 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
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Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Linienbündel 2 — Verkehrsraum Radolfzell
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im Festverkehr) im Los 2 (Linienbündel 2 — Verkehrsraum Radolfzell) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Beschreibung der Optionen: Optionen: ja
Bezeichnung des Loses: Linienbündel 3 — Verkehrsraum Engen (ohne Linie 1 Stadtverkehr Engen)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im Festverkehr) im Los 3 (Linienbündel 3 — Verkehrsraum Engen (ohne Linie 1 Stadtverkehr Engen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel 4 — Verkehrsraum Singen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im Festverkehr) im Los 4 (Linienbündel 4 — Verkehrsraum Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Linie 1 Stadtverkehr Engen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im Festverkehr) der Linie 1/Stadtverkehr Engen im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Bedarfsverkehr im Linienbündel 1
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 6 (Bedarfsverkehr im Linienbündel 1) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat für alle Lose die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um zwei Jahre. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 36 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
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Bezeichnung des Loses: Bedarfsverkehr im Linienbündel 2
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 7 (Bedarfsverkehr im Linienbündel 2) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Bedarfsverkehr im Linienbündel 3
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 8 (Bedarfsverkehr im Linienbündel 3) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Bedarfsverkehr im Linienbündel 4
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 9 (Bedarfsverkehr im Linienbündel 4) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Konstanz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 20.9.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
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9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Zu III.1.2)
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
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Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)). 1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.v. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://plattform.vergabe-im-suedwesten.de:443/Veroeffentlichung/av0d1789-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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B. Ergänzung zu II.1.6) (Angaben zu den Losen):
Kombinationsangebote über mehrere Lose sind nach den folgenden Maßgaben zulässig:
Loskombinationen sind zum einen zulässig über zwei oder drei der Lose 1, 2, 3 und 4 (also innerhalb der Losgruppe A), zum anderen über zwei oder mehrere der Lose 6, 7, 8, und 9 (innerhalb der Losgruppe B); Kombinationen von Losen der Losgruppe A und Losen der Losgruppe B sind nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig sind jedwede Kombinationen mit Los 5. Für Kombinationsangebote betreffend Lose der Losgruppe A gilt zusätzlich die Einschränkung, dass ein Kombinationsangebot maximal drei der vier Lose 1, 2, 3 und 4 umfassen darf (entsprechend der nachfolgend dargestellten Zuschlagslimitierung).
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Jeder Bieter kann unter Beachtung der voranstehenden Maßgaben für alle Lose Angebote abgeben, jedoch in Bezug auf die Lose der Losgruppe A nur für maximal 3 Lose den Zuschlag erhalten. Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf maximal 3 Lose der Losgruppe A erteilt werden kann.
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C. Abweichend von I.1 ist für das Los 5 (Linie 1/Stadtverkehr Engen) Auftraggeber die Stadtwerke Engen GmbH, Eugen-Schädler-Straße 3, 78234 Engen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 208-474970 (2018-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln 1-4 (Verkehrsräume Stockach, Radolfzell, Engen und Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die in diesen Linienbündeln enthaltenen Linien als Busverkehrsleistungen im Festverkehr (Lose 1, 2, 3, 4 und 5) sowie entsprechende Bedarfsverkehrsleistungen (Lose 6, 7, 8 und 9).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Konstanz – Amt für Nahverkehr und Straßen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-115579
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 208-474970
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
A. Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen. B. Abweichend von I.1) ist für das Los 5 (Linie 1/Stadtverkehr Engen) Auftraggeber die Stadtwerke Engen gmbH, Eugen-Schädler-Straße 3, 78234 Engen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln 1-4 (Verkehrsräume Stockach, Radolfzell, Engen und Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die in diesen Linienbündeln enthaltenen Linien als Busverkehrsleistungen im Festverkehr (Lose 1, 2, 3, 4 und 5) sowie entsprechende Bedarfsverkehrsleistungen (Lose 6, 7, 8 und 9).
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen (Busleistungen im
Festverkehr) im Los 1 (Linienbündel 1 — Verkehrsraum Stockach) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020
Beschreibung der Optionen:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat für alle Lose die einseitige Option auf eine Verlängerung des
Leistungserbringungszeitraums um 2 Jahre. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 36 Monate vor dem
Jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen
Vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit
Weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
Kurze Beschreibung:
Festverkehr) im Los 2 (Linienbündel 2 — Verkehrsraum Radolfzell) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Festverkehr) im Los 3 (Linienbündel 3 — Verkehrsraum Engen (ohne Linie 1 Stadtverkehr Engen) im Landkreis
Konstanz ab dem 1.1.2020.
Festverkehr) im Los 4 (Linienbündel 4 — Verkehrsraum Singen) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Beschreibung der Optionen:
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Kurze Beschreibung:
Festverkehr) der Linie 1/Stadtverkehr Engen im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 6
(Bedarfsverkehr im Linienbündel 1) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 7
(Bedarfsverkehr im Linienbündel 2) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 8
(Bedarfsverkehr im Linienbündel 3) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 9
(Bedarfsverkehr im Linienbündel 4) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-19 📅
Name: Behringer GmbH Verkehrsbetrieb
Postanschrift: Zum Aggenzell 6
Postort: Klettgau
Land: Deutschland 🇩🇪
Waldshut 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Stadtbus Tuttlingen Klink GmbH
Postanschrift: Föhrenstraße 4
Postort: Tuttlingen
Land: Tuttlingen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
6

Referenz
Zusätzliche Informationen
A. Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
B. Abweichend von I.1) ist für das Los 5 (Linie 1/Stadtverkehr Engen) Auftraggeber die Stadtwerke Engen gmbH, Eugen-Schädler-Straße 3, 78234 Engen.
Quelle: OJS 2019/S 050-115579 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung (Bedarfsverkehrsleistungen) in den Linienbündeln 1-4 (Verkehrsräume Stockach, Radolfzell, Engen und Singen) im Landkreis Konstanz.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralevergabestelle@lrakn.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-538003
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los
6(Bedarfsverkehr im Linienbündel 1) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
7(Bedarfsverkehr im Linienbündel 2) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
8(Bedarfsverkehr im Linienbündel 3) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat für alle Lose die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums um 2 Jahre. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens 36 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Verkehrsvertrags durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem VU zu erklären.
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Bedarfsverkehr im Los 9(Bedarfsverkehr im Linienbündel 4) im Landkreis Konstanz ab dem 1.1.2020.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-16 📅
Name: Fecht Bus GmbH
Postanschrift: Im Eschle 17
Postort: Stockach
Land: Konstanz 🏙️
Name: Jörg Schmidbauer Busbetrieb e. K.
Postanschrift: Ostlandatraße 38
Postort: Engen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Postanschrift: Ostlandstraße 38
Name: Fecht bus GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 219-538003 (2019-11-11)
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