Vergabe Euro-Holzpaletten und Gitterboxpaletten

DB Netz AG (Bukr 16)

Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen insbesondere die DB Netz AG und die DB Fahrzeuginstandhaltung mit Euro-Holzpaletten und Gitterboxpaletten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-10 Auftragsbekanntmachung
2018-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Paletten
Referenznummer: 18GS.35284
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen insbesondere die DB Netz AG und die DB Fahrzeuginstandhaltung mit Euro-Holzpaletten und Gitterboxpaletten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Paletten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Paletten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: sibylle.heinrich@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864125 📞
Fax: +49 5112863458 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1HI59blzUj0%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-395627
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 400 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag enthält eine Option zur einmaligen Verlängerung von 2 Jahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heinrich, Sibylle
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=1HI59blzUj0%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA2 – Beschaffung Maschinen, Techn. Facility Management und Material
Postanschrift: Joachimstraße 8
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Hannover 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 174-395627 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-542395
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 174-395627
ABl. S-Ausgabe: 237

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 237-542395 (2018-12-07)