Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe FullService-Kfz-Leasing-Rahmenvertrag
NLG-03/2018
Produkte/Dienstleistungen: Kombiwagen und Limousinen📦
Kurze Beschreibung:
“Zurverfügungstellung von Leasingfahrzeugen mit E-Antrieb für die Geschäftsstellen der NLG”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30167 Hannover Die Geschäftsstellen der NLG sind in ganz Niedersachsen belegen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer FullService-Kfz-Leasing-Rahmenvereinbarung für die Zurverfügungstellung von Leasingfahrzeugen mit E-Antrieb für die Geschäftsstellen der NLG.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 47 VgV angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot anzugeben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen sowie Nachweise zur Eignung vorzulegen.
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bezüglich dieses Abschnitts im Einzelnen:
1) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil einschließlich Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
2) Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
3) Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung zum jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Erklärung zu dem jeweiligen Umsatz bezüglich der Leistungsart,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung zum jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Erklärung zu dem jeweiligen Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
3) Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung, aus der die jeweilige durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung, aus der die jeweilige durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist;
2) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Drei Referenzen nicht älter als drei Jahre bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist unter Angabe des Auftraggebers einschließlich...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Drei Referenzen nicht älter als drei Jahre bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist unter Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer, einer Kurzbeschreibung des Auftrags, des Umfangs der Leistungen, des Auftragsvolumens (netto) und der Dauer und Länge der Zusammenarbeit (Leistungszeitraum).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (Bestandteil des Firmenprofils);
2) Erklärung zur Berücksichtigung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (Bestandteil des Firmenprofils);
2) Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gemäß § 11 NTVergG (Bestandteil des Firmenprofils).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-10
19:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-10
19:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BY3JV
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-2340📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bwerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 218-498595 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 218-498595
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BYGBL
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelunen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bwerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 245-560749 (2018-12-17)