Innerhalb des neu entwickelten Quartiers für alle Generationen plant die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Verkauf oder die Vergabe per Erbbaurecht von Grundstücken innerhalb des Mischgebiets „Biegen-Durlacher Weg“ mit der Verpflichtung zum Bau einer Geschäfts-, Dienstleistungs- und Wohnanlage mit Aufenthaltsqualität in Form eines Quartiersplatzes. Fläche der zu veräußernden Grundstücke: 6 010 m (zzgl. opt. 2 084 m). Gesamtfläche des Planungsgebietes: rd. 1,05 ha.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe öffentlicher Grundstücke im „Mischgebiet Biegen-Durlacher Weg“
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Innerhalb des neu entwickelten Quartiers für alle Generationen führt die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Verkauf von Grundstücken innerhalb des...”
Kurze Beschreibung
Innerhalb des neu entwickelten Quartiers für alle Generationen führt die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Verkauf von Grundstücken innerhalb des Mischgebiets „Biegen-Durlacher Weg“ mit der Verpflichtung zum Bau einer Geschäfts-, Dienstleistungs- und Wohnanlage mit Aufenthaltsqualität in Form eines Quartiersplatzes durch. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes umfasst rund 1,05 ha.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 005 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Linkenheim-Hochstetten
Beschreibung der Beschaffung:
“Innerhalb des neu entwickelten Quartiers für alle Generationen führt die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Verkauf von Grundstücken innerhalb des...”
Beschreibung der Beschaffung
Innerhalb des neu entwickelten Quartiers für alle Generationen führt die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten den Verkauf von Grundstücken innerhalb des Mischgebiets „Biegen-Durlacher Weg“ mit der Verpflichtung zum Bau einer Geschäfts-, Dienstleistungs- und Wohnanlage mit Aufenthaltsqualität in Form eines Quartiersplatzes durch. Ziel ist es, im Plangebiet einen von dreigeschossigen Gebäuden umgebenen, belebten Quartierplatz zu schaffen sowie die Unterbringung von Geschäften, Fachärzten, Dienstleistungen, Einzelhandel, Gastronomie, Nahversorgung, Boarding House und Wohnraum zu gewährleisten. Es sollen Wohneinheiten für mehrere Zielgruppen angeboten werden. Fläche der zu veräußernden Grundstücke ca. 5 700 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktion, Energiekonzept und Qualität Investor
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Preis sowie Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Erschließung
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199232
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe öffentlicher Grundstücke im „Mischgebiet Biegen-Durlacher Weg“
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FWD Hausbau- und Grundstücksgesellschaft GmbH und Cuffaro Wohnkonzepte GmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 28
Postort: Dossenheim
Postleitzahl: 69221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62218750135📞
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
URL: https://www.fwd-hausbau.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Vergabe öffentlicher Grundstücke im „Mischgebiet Biegen-Durlacher Weg“
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 28
E-Mail: info@fwd-hausbau.de📧
URL: www.fwd-hausbau.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 005 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1858282.94 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammmer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich in der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich in der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgage gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischen Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 035-082061 (2020-02-14)