Vergabe Planungsleistungen „Berthold-Beitz-Boulevard – 3. Bauabschnitt“

Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr

Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Leistungen der nachstehenden Leistungsbilder erbringt:
— Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
— Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
— Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI,
— sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenplanung beinhaltet den Neubau einer vierstreifigen Hauptverkehrsstraße, teilweise mit Straßenbahntrasse in Mittellage und dazugehörigen Haltestellen, Bau von Ingenieurbauwerken (Abbruch und Neubau einer Brücke unter Verkehr in mehreren Bauabschnitten als Straßenüberführung über eine DB-Strecke, Unterführungsbauwerk für die höhenfreie Führung der Straßenbahn, Stützbauwerk im Straßenrandbereich), Bau neuer Knotenpunkte an den Kreuzungspunkten mit den bestehenden Straßen, sowie die Ertüchtigung der Zuläufe für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr.
Für weitere Informationen sind Ziffer II.2.4) sowie die Leistungsbeschreibung zu beachten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-14 Auftragsbekanntmachung
2018-08-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 18-054-VmT
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Leistungen der nachstehenden Leistungsbilder erbringt: — Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI, — Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI, — Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI, — Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, — sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung. Die Rahmenplanung beinhaltet den Neubau einer vierstreifigen Hauptverkehrsstraße, teilweise mit Straßenbahntrasse in Mittellage und dazugehörigen Haltestellen, Bau von Ingenieurbauwerken (Abbruch und Neubau einer Brücke unter Verkehr in mehreren Bauabschnitten als Straßenüberführung über eine DB-Strecke, Unterführungsbauwerk für die höhenfreie Führung der Straßenbahn, Stützbauwerk im Straßenrandbereich), Bau neuer Knotenpunkte an den Kreuzungspunkten mit den bestehenden Straßen, sowie die Ertüchtigung der Zuläufe für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr. Für weitere Informationen sind Ziffer II.2.4) sowie die Leistungsbeschreibung zu beachten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen – Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift: Lindenallee 10
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.essen.de 🌏
E-Mail: vergabe@amt66.essen.de 📧
Telefon: +49 2018866120 📞
Fax: +49 2018866006 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-259485
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
1) Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen. 3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise. 4) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (s. Ziff. III.1) können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. 5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 19.7.2018, 12.00 (Eingang!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabeverfahren über Planungsleistungen“ „Berthold-Beitz-Boulevard – 3. BA“, „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen!“ (s. Kennzettel Teilnahmeantrag / Vergabeunterlagen) im Original unterschrieben sowie in zweifacher Kopie persönlich bei der unter I.1) genannten Stelle oder auf dem Postweg bei folgender Postanschrift einzureichen: Stadt Essen Amt für Straßen und Verkehr Fachbereich 66-1-2 Porscheplatz 1 45121 Essen Deutschland Alternativ kann der Teilnahmeantrag elektronisch in eingescannter Form unter www.vergabe.metropoleruhr.de eingereicht werden. Ein verspäteter Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss. 6) Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. 7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. 8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (s. Punkt IV.1.4) die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Macht die Auftraggeberin nicht von der ihrerseits vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, werden mit den drei Bestbietern Verhandlungsgespräche geführt. Auf deren Grundlage werden die 3 Bestbieter aufgefordert, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben. 9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYD37.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Leistungen der nachstehenden Leistungsbilder erbringt:
— Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
— Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
— Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI,
— sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Rahmenplanung beinhaltet den Neubau einer vierstreifigen Hauptverkehrsstraße, teilweise mit Straßenbahntrasse in Mittellage und dazugehörigen Haltestellen, Bau von Ingenieurbauwerken (Abbruch und Neubau einer Brücke unter Verkehr in mehreren Bauabschnitten als Straßenüberführung über eine DB-Strecke, Unterführungsbauwerk für die höhenfreie Führung der Straßenbahn, Stützbauwerk im Straßenrandbereich), Bau neuer Knotenpunkte an den Kreuzungspunkten mit den bestehenden Straßen, sowie die Ertüchtigung der Zuläufe für den Individualverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr.
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Für weitere Informationen sind Ziffer II.2.4) sowie die Leistungsbeschreibung zu beachten.
Das Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard – 3. BA“ umfasst folgende Maßnahmen:
— Weiterbau der 4-streifigen Hauptverkehrsstraße von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße (B 224):
Der Berthold-Beitz-Boulevard wird von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße auf einer Länge von ca. 800 m neu gebaut, 4-streifiger Ausbau für den Kfz-Verkehr und Gleistrasse des ÖPNV auf eigenem Bahnkörper in Mittellage.
— Ausbau der Hans-Böckler-Straße, Friedrichstraße (B 224) von der Schwanenkampstraße bis zur Kaupenstraße
Auf dem Straßenzug der B 224 wird die Hans-Böckler-Straße von der Schwanenkampstraße bis zur Kruppstraße auf einer Länge von ca. 620 m von vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Weiterhin soll auf diesem Straßenzug der Abschnitt der Friedrichstraße von Kruppstraße bis Kaupenstraße auf ca. 180 m um einen dritten Fahrstreifen ergänzt werden.
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— Umbau der Hachestraße mit Unterführungsbauwerk
Die Hachestraße ist für die Fortführung der geplanten Straßenbahnverbindung „Bahnhofstangente“ über den Berthold-Beitz-Boulevard und Hauptbahnhof bis zur Steeler Straße vorgesehen. In diesem Bauabschnitt wird der Querschnitt der Hachestraße zunächst auf einer Länge von ca. 200 m an den Knotenpunktanschluss der Hans-Böckler-Straße angepasst. Für die höhenfreie Führung der Straßenbahn ist ein Unterführungsbauwerk mit Unterquerung der B 224 vorgesehen.
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— Zu dem Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Hachestraße und Schederhofstraße gehört auch der Abbruch der bestehenden Schwanenkampbrücke, die derzeit mit nur 4 Fahrstreifen über die bestehenden Eisenbahngleisanlagen führt, und der Neubau der Brücke, die zukünftig entsprechend dem neuen Straßenquerschnitt auf sieben Fahrstreifen verbreitert wird.
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Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen aus Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff. HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen §§ 45 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 HOAI sowie weiteren Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
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Das parallel laufende Projekt „Bahnhofstangente“ umfasst entlang der Straßen Berthold-Beitz-Boulevard (Neubau 3. Bauabschnitt), Hachestraße, Am Hauptbahnhof und Hollestraße eine ca. 2,4 km lange oberirdische Straßenbahnstrecke zwischen der Frohnhauser Straße im Westen und der Steeler Straße im Osten mit fünf Haltestellen: Westendhof, Hans-Böckler-Straße, Hindenburgstraße, Hauptbahnhof (Straßenbahn) und Hollestraße (Verknüpfungspunkt Straßenbahn und Bus). Für den hier zur Vergabe anstehenden westlichen Abschnitt der „Bahnhofstangente“ von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße (B 224) werden die Planungen von der Stadt Essen geleitet, sowohl bezüglich der Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen des Individualverkehrs (IV) als auch für die ÖPNV-Anlagen.
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Der östliche Abschnitt des Projektes „Bahnhofstangente“ von der Hans-Böckler-Straße (B 224) bis zur Hollestraße wird federführend von der Ruhrbahn verantwortet. Dieses parallel geführte Projekt ist zu berücksichtigen und die Verknüpfung beider Projekte im Bereich der Hans-Böckler-Straße ist in der Planung herzustellen.
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Für das Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard – 3. Bauabschnitt“ wird ein Auftragnehmer (Generalplaner) gesucht, der die folgenden Leistungen abgestuft nach folgenden Leistungsphasen (Lph.) und näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses erbringt:
— Lph. 1-3 mit Unterlagenerstellung für einen Förderantrag als Grundlage für einen Planungsbeschluss beim Auftraggeber (Ingenieurbauwerke; Straßen- und Schienenverkehrsanlagen; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung),
— Lph. 4-5 mit Unterlagenerstellung für den Baubeschluss im Rat der Stadt Essen (Ingenieurbauwerke; Straßenverkehrsanlagen [ohne Lph. 4]; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung) und für ein Planfeststellungsverfahren der Ruhrbahn (Schienenverkehrsanlagen),
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— Lph. 6-9 (Ingenieurbauwerke; Straßenverkehrsanlagen; Schienenverkehrsanlagen [nur Lph. 6]; Tragwerksplanung [nur Lph. 6], Technische Ausrüstung).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung, voraussichtlich zum 1.1.2019. Das Ende des Leistungszeitraums orientiert sich an der Bauzeit. Die Fertigstellung der Bauleistungen ist für den 31.12.2025 geplant. Der hiermit zu vergebende Vertrag endet jedoch erst nach erfolgter Vorlage, Prüfung und Anerkennung der Schlussrechnung.
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Beschreibung der Optionen: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 45128 Essen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen / zu erklären und dem Teilnahmenatrg beizufügen.
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Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1) Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1);
2) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bewerbergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2)
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, § 124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular;
3) Hinweis: Maßnahmen des Bewerebers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4);
5) ggf. Erklärung zur Unterauftrags vergabe und Eignungsleihe (Eigenerklärungsformular 15);
6) ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Eigenerklärungsformular 16).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen / zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärungsformular 5);
2) Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz und den Umsatz in den Bereichen (1) Planungsleistungen im Bauwesen, (2) Planungsleistungen im Bereich Ingenieurbauwerke, (3) Planungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagen und (4) Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2017) (Eigenerklärungsformular 6).
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Mindeststandards:
1) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und Sachschäden je 5 000 000 EUR, für Vermögensschäden je 5 000 000 EUR.
2) Der Umsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2017) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
— Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von 8 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
— Planungsleistungen im Baubereich insgesamt: Hier muss ein Mindestumsatz von 8 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
— Planungsleistungen im Bereich Ingenieurbauwerke: Hier muss ein Mindestumsatz von 3 000 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
— Planungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagen: Hier muss ein Mindestumsatz von 1 500 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein,
— Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung: Hier muss ein Mindestumsatz von 3 500 000 EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
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Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den Bereichen Planung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 7);
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2) Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Eigenerklärungsformular 8);
3) Eigenerklärung zu den Referenzen über die Planung von Ingenieurbauwerken (Unterführungen und Brücken), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 9);
4) Eigenerklärung zu den Referenzen über die Objektplanung von Verkehrsanlagen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 10);
5) Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von Unterführungen und von Brücken, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 11);
6) Eigenerklärung zum Vorliegen einer DB-Präqualifizierung in den Warengruppen Bauüberwachung (Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung), Planung Oberleitungsanlagen (Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen) und Planung Leit- und Sicherheitstechnik (Planung von Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik) (Eigenerklärungsformular 12);
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7) Referenzen über die Generalplanung im Bereich Straßen- und Brückenbau (Objekt- und Fachplanung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 13).
Hinweis zu Ziffer 3, 4, 5 und 7: Eine Mehrfachnennung von Referenzen ist jeweils möglich.
8) Eigenerklärung darüber, dass über die notwendige technische Ausstattung verfügt wird (Eigenerklärungsformular 14).
Mindeststandards:
Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
1) Jeweils 2 Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Unterführungen für den Schienenverkehr und von Brücken als Straßenüberführung von Eisenbahnanlagen
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft sein,
— Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 des abgefragten Leistungsbildes (Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Die Referenzen zu Unterführungen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2 500 000 EUR netto betreffen,
— Die Referenzen zu Brücken müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 000 000 EUR netto betreffen,
— Der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenzen darf bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
2) Zur Planung von Verkehrsanlagen müssen 3 Referenzen zur Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen und drei Referenzen zu Objektplanung von Anlagen des Schienenverkehrs mit Straßenbahnen nach BOStrab vorgelegt werden.
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— Die Referenzaufträge müssen für den Straßenverkehr mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 und für den Schienenverkehr mind. die Lph. 3 – 6 einschließlich des abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Jede der vorgelegten Referenzen zu Anlagen des
Straßenverkehrs muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 5 000 000 EUR netto betreffen (Bei Mischprojekten ist der Anteil Straßenverkehr maßgeblich.),
Schienenverkehrs muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2 500 000 EUR netto betreffen (Bei Mischprojekten ist der Anteil Schienenverkehrsanlagen maßgeblich.),
— Der Abschluss der Lph. 8 der anzuführenden Referenzen zur Planung von Straßenverkehrsanlagen bzw. der Abschluss der Lph. 6 der anzuführenden Referenzen zur Planung von Schienenverkehrsanlagen darf bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
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3) Es müssen jeweils zwei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von Unterführungen und von Brücken vorgelegt werden.
— Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3 – 5 einschließlich des abgefragten Leistungsbildes (Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI) gemäß HOAI umfassen,
— Jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 2 500 000 EUR netto für Unterführungen und insg. 5 000 000 EUR netto für Brücken betreffen,
— Der Abschluss der Lph. 5 der anzuführenden Referenzen darf bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
4) Für die nachfolgenden Warengruppen muss eine DB-Präqualifizierung vorliegen:
— Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnischer Ausrüstung,
— Planung Leit- und Sicherheitstechnik,
— Planung Oberleitungsanlagen.
5) Es müssen zwei Referenzen über die Generalplanungsleistungen vorgelegt werden, die Straßen- und Brückenbau (Objekt- und Fachplanung) kumulativ erfassen.
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone III eingestuft sein (gewertet wird die Honorarzone der Verkehrsanlage),
— Die Referenzaufträge müssen mind. die Lph. 3, 5, 6 und 8 der abgefragten Leistungsbilder gemäß HOAI umfassen,
— Jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. 10 000 000 EUR netto betreffen,
Hinweis zu Ziffer 1 - 5: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechende / mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen. Eine konkrete Benennung muss jedoch erst mit Angebotsabgabe erfolgen, da die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals u.a. Gegenstand der Angebotswertung sein wird.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Sollte sich ergeben, dass mehr als fünf Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
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Unter den geeigneten Bewerbern wählt die Auftraggeberin anhand folgender Kriterien aus:
1) Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 6);
2) Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den vergaberelevanten Planungsbereichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) (Eigenerklärungsformular 7);
3) Honorarzone und Investitionsvolumen der Referenzaufträge (Eigenerklärungsformulare 9, 10, 11 und 13).
Die vorgenannten Kriterien werden anhand einer Bewertungsmatrix, die den Bewerbungsbedingungen beiliegt und damit Bestandteil der Vergabeunterlage ist, bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten – FB 66-1-2
Internetadresse: www.essen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD37 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2) Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin eine Unterlage gefertigt, die aus weiteren Informationen besteht und Formulare enthält, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
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3) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei der Auftraggeberin. Diese beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9) aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
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4) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (s. Ziff. III.1) können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
5) Die Teilnahmeanträge sind bis zum 19.7.2018, 12.00 (Eingang!) in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Vergabeverfahren über Planungsleistungen“ „Berthold-Beitz-Boulevard – 3. BA“, „Teilnahmeantrag – Nicht öffnen!“ (s. Kennzettel Teilnahmeantrag / Vergabeunterlagen) im Original unterschrieben sowie in zweifacher Kopie persönlich bei der unter I.1) genannten Stelle oder auf dem Postweg bei folgender Postanschrift einzureichen:
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Stadt Essen
Amt für Straßen und Verkehr
Fachbereich 66-1-2
Porscheplatz 1
45121 Essen
Deutschland
Alternativ kann der Teilnahmeantrag elektronisch in eingescannter Form unter www.vergabe.metropoleruhr.de eingereicht werden.
Ein verspäteter Eingang des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss.
6) Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
7) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
8) Nach Angebotsabgabe erhalten die ausgewählten Bieter (s. Punkt IV.1.4) die Möglichkeit, ihre Angebote zu präsentieren. Macht die Auftraggeberin nicht von der ihrerseits vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, werden mit den drei Bestbietern Verhandlungsgespräche geführt. Auf deren Grundlage werden die 3 Bestbieter aufgefordert, nochmals – nunmehr – letztverbindliche Angebote abzugeben.
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9) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb ebenso wie über das spätere Verhandlungsverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYD37.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055 📞
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 114-259485 (2018-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 152-349605
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 114-259485
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYDQF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Berthold-Beitz-Boulevard wird von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße auf einer Länge von ca. 800 m neu gebaut, 4-streifiger Ausbau für den Kfz-Verkehr und Gleistrasse des ÖPNV auf eigenem Bahnkörper in Mittellage
— Zu dem Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Hachestraße und Schederhofstraße gehört auch der Abbruch der bestehenden Schwanenkampbrücke, die derzeit mit nur vier Fahrstreifen über die bestehenden Eisenbahngleisanlagen führt, und der Neubau der Brücke, die zukünftig entsprechend dem neuen Straßenquerschnitt auf sieben Fahrstreifen verbreitert wird.
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Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen aus Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff. HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen §§ 45 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung §§ 49 HOAI, Fachplanung technische Ausrüstung §§ 53 HOAI sowie weiteren Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
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— Lph. 6-9 (Ingenieurbauwerke; Straßenverkehrsanlagen; Schienenverkehrsanlagen [nur Lph. 6]; Tragwerksplanung [nur Lph. 6], Technische Ausrüstung)

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation von Projektteam und Inhalten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des projektbezogenen Umsetzungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Preis (Gewichtung): 30.00

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Quelle: OJS 2018/S 152-349605 (2018-08-08)