Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in zwei verschiedenen Größen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Trolley-Koffer
18FEA35050
Produkte/Dienstleistungen: Koffer📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in zwei verschiedenen Größen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 750 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Koffer📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Vergabe handelt es sich um den Kauf von zwei verschiedenen Trolley-Koffer, die sich in der Größe unterscheiden (siehe Anlage 1a_Leistungsverzeichnis).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 750 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt, durch einseitige Erklärung den Rahmenvertrag ein- oder mehrmalig um insgesamt zwei Jahre (24 Monate) zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 157-360690 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe umfasst die Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere den Personenverkehr, mit Trolley-Koffern in 2 verschiedenen Größen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der Vergabe handelt es sich um den Kauf von 2 verschiedenen Trolley-Koffer, die sich in der Größe unterscheiden (siehe Anlage 1a_Leistungsverzeichnis).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 157-360690
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe Trolley-Koffer
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Aufhebung des Vergabeverfahrens 18FEA35050 Trolley-Koffer gem. $ 3 SektVO
DB Information 18FEA35050
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Prüfung aller...”
Aufhebung des Vergabeverfahrens 18FEA35050 Trolley-Koffer gem. $ 3 SektVO
DB Information 18FEA35050
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Prüfung aller Angebote teilen wir Ihnen mit dass das oben genannte Vergabeverfahren eingestellt wird.
Grund dafür ist, dass kein Angebot das Leistungsverzeichnis vollumfänglich erfüllt hat.
Wir beabsichtigen innerhalb eines Jahres, ein neues Vergabeverfahren mit einem erweitertem Leistungsverzeichnis durchzuführen und würden uns freuen, wenn Sie sich wieder beteiligen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
DB AG
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 120-295305 (2019-06-24)