Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http:///www.beratung-bw.de 🌏
E-Mail: beratung@mlr.bwl.de📧
Telefon: +49 7111262304📞
Fax: +49 7111261622304 📠
URL der Dokumente: http://www.beratung-bw.de/,Lde/Startseite/Weitere+Informationen/Vergabeverfahren+2018🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 169-384978
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
“In den Vergabeunterlagen findet sich ein "Anschreiben an die Bieter", in dem die Anforderungen im Einzelnen beschrieben sind.”
Quelle: OJS 2018/S 169-384978 (2018-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit er Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
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Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart🏙️