Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit der Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen - je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http:///www.beratung-bw.de 🌏
E-Mail: beratung@mlr.bwl.de📧
Telefon: +49 7111262304📞
Fax: +49 7111261622304 📠
URL der Dokumente: http://www.beratung-bw.de/,Lde/Startseite/Weitere+Informationen/Vergabeverfahren+2018🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 169-384978
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
In den Vergabeunterlagen findet sich ein "Anschreiben an die Bieter", in dem die Anforderungen im Einzelnen beschrieben sind.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform, d. h. schriftlich in einem geschlossenen Umschlag bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Hier: Konzessionsvergabe von Beratungsleistungen Hier: Teilnahmeantrag
(Bitte nicht öffnen)
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind unzulässig.
Rückfragen sind schriftlich zu formulieren und können an die E-Mail-Adresse: Beratung@mlr.bwl.de gesandt werden. Sie müssen mit den Worten „Vergabeverfahren“ gekennzeichnet sein und mindestens sechs Werktage vor der Frist für die für den Eingang der Teilnahmeanträge eingereicht werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession. Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verfahren durch. Verhandlungen werden auf der zweiten Stufe allerdings nur im Bedarfsfall nach diskriminierungsfreien Grundsätzen geführt (vgl. oben IV.1.5).
Auf der ersten Stufe wertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorgelegten Unterlagen aus. Die danach als geeignet beurteilten Wirtschaftsteilnehmer werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert.
Abweichend von sonstigen Vergabeverfahren findet keine Auswahl in dem Sinne statt, dass nur eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern für die Teilnahmeberechtigung am Beratungskonzept in Betracht kommt. Vielmehr wird die Teilnahmeberechtigung grundsätzlich an alle Wirtschaftsteilnehmer erteilt, die geeignet sind und - auf der zweiten Stufe - die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die ausschreibende Stelle hat sich im Hinblick auf die Auswahlanforderungen der VO (EU) 1305/2013 entschlossen, ein Vergabeverfahren nach den Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung durchzuführen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass diese Vergabe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Baden-Württemberg ist daher nicht eröffnet (vgl. VI.4.3).
In den Vergabeunterlagen findet sich ein "Anschreiben an die Bieter", in dem die Anforderungen im Einzelnen beschrieben sind.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform, d. h. schriftlich in einem geschlossenen Umschlag bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Hier: Konzessionsvergabe von Beratungsleistungen Hier: Teilnahmeantrag
(Bitte nicht öffnen)
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind unzulässig.
Rückfragen sind schriftlich zu formulieren und können an die E-Mail-Adresse: Beratung@mlr.bwl.de gesandt werden. Sie müssen mit den Worten „Vergabeverfahren“ gekennzeichnet sein und mindestens sechs Werktage vor der Frist für die für den Eingang der Teilnahmeanträge eingereicht werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession. Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verfahren durch. Verhandlungen werden auf der zweiten Stufe allerdings nur im Bedarfsfall nach diskriminierungsfreien Grundsätzen geführt (vgl. oben IV.1.5).
Auf der ersten Stufe wertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorgelegten Unterlagen aus. Die danach als geeignet beurteilten Wirtschaftsteilnehmer werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert.
Abweichend von sonstigen Vergabeverfahren findet keine Auswahl in dem Sinne statt, dass nur eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern für die Teilnahmeberechtigung am Beratungskonzept in Betracht kommt. Vielmehr wird die Teilnahmeberechtigung grundsätzlich an alle Wirtschaftsteilnehmer erteilt, die geeignet sind und - auf der zweiten Stufe - die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die ausschreibende Stelle hat sich im Hinblick auf die Auswahlanforderungen der VO (EU) 1305/2013 entschlossen, ein Vergabeverfahren nach den Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung durchzuführen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass diese Vergabe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Baden-Württemberg ist daher nicht eröffnet (vgl. VI.4.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Spezialmodul Anbindehaltung – Tierart Rind (Modulnummer 162)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fachliche Inhalte
— Vergleich verschiedener Haltungsformen und -systeme unter den Aspekten Tier- und Umweltschutz sowie Hygiene und Arbeitswirtschaft,
— mögliche Alternativen zur Anbindehaltung (Varianten der Laufstallhaltung),
— Bewertung verschiedener baulicher Alternativen (Neu- und Umbau) auch unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher und förderrechtlicher Rahmenbedingungen,
— Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen einschließlich Futter- und Dunglagerraum mit Abschätzung des Investitionsbedarfes,
— Berücksichtigung der Energieeffizienz,
— Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse (fakultativ),
— Unterstützung bei der Standortsuche und Standortplanung (fakultativ),
— Berücksichtigung von Vermarktungsaspekten wie z. B. Heumilch (fakultativ)
Anforderungen aus der ELER-Verordnung,
— gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung,
— Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Unternehmen,
— Förderung der Ressourceneffizienz,
— Modernisierung von Unternehmen, Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation,
— Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Tools
— VDI Richtlinie 3894, KTBL-Abstandsrechner,
— Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW),
— Anwendungen LEL,
— Stallklimaprogramme,
— Raumplanungsprogramme Stall,
— Richtlinien Immissionsschutz.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitraumen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: 12 Monate ab Auftragsvergabe
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler
Bezeichnung des Loses: Grundmodul Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht (Modulnummer 163)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Bestandsaufnahme der Ist-Situation
— Beurteilung im Hinblick auf den Zuchtwert
— Aufzeigen und Beurteilen von möglichen Optimierungs- oder Entwicklungsstrategien
— Vergleich mit gleichgelagerten Unternehmen
— Beurteilung im Hinblick auf Tierschutz
— Nachhaltiges Nährstoffmanagement unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse (fakultativ)
— Beurteilung im Hinblick auf Umweltschutz (fakultativ)
— Bestandsaufnahme, Beurteilung und Handlungsempfehlungen anhand tierbasierter Indikatoren für den Kupierverzicht (fakultativ)
Anforderungen aus der ELER-Verordnung
— Gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung
— Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Unternehmen
— Förderung der Ressourceneffizienz
— Modernisierung von Unternehmen, Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
— Buchführungsanalyse
— BLUP Zuchtwertschätzverfahren
— Kalkulationsdaten
— Sauenplaner
— Ergebnisse aus Schlachtabrechnungen und Monitoringprogrammen
— Betriebszweiganalyse (z. B. Schweinereport Baden-Württemberg)
— Checklisten zur Eigenkontrolle, z. B. GQSBW Hof-Check, QS
— Beurteilung der Tierschutzsituation anhand der Vorgaben §11 (8) des Tierschutzgesetzes
Bezeichnung des Loses: Grundmodul Schweinemast (Modulnummer 164)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Beurteilung produktionstechnischer Fragestellungen und Schwachstellenanalyse auch im Hinblick auf den Tierschutz und Umweltschutz,
— Betriebszweigauswertung und Vergleich mit gleichgelagerten Unternehmen,
— Aufzeigen von Handlungsfeldern,
— Fütterung und Rationsberechnung,
— Optimierung der Haltungsbedingungen,
— Nachhaltiges Nährstoffmanagement unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse (fakultativ),
— Optimierung der Vermarktungswege (fakultativ),
— betriebliches Controlling und Notfallvorsorge (fakultativ),
— Bestandsaufnahme, Beurteilung und Handlungsempfehlungen anhand tierbasierter Indikatoren für die Haltung von unkupierten Tieren (fakultativ)
— Betriebszweiganalyse (z. B. Schweinereport BW),
— Ergebnisse aus Schlachtabrechnungen und Monitoringprogrammen (z. B. Salmonellenmonitoring, Tierarzneimitteldatenbank),
— Sauenplaner, Mastplaner,
— Fütterungsprogramme,
— Checklisten zur Eigenkontrolle, z. B. GQSBW Hof-Check, QS,
— Beurteilung der Tierschutzsituation anhand der Vorgaben § 11 (8) des Tierschutzgesetzes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG, erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de)
Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG, erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 100
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
In den Vergabeunterlagen findet sich ein "Anschreiben an die Bieter", in dem die Anforderungen im Einzelnen beschrieben sind.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform, d. h. schriftlich in einem geschlossenen Umschlag bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform, d. h. schriftlich in einem geschlossenen Umschlag bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Hier: Konzessionsvergabe von Beratungsleistungen Hier: Teilnahmeantrag
(Bitte nicht öffnen)
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind unzulässig.
Rückfragen sind schriftlich zu formulieren und können an die E-Mail-Adresse: Beratung@mlr.bwl.de gesandt werden. Sie müssen mit den Worten „Vergabeverfahren“ gekennzeichnet sein und mindestens sechs Werktage vor der Frist für die für den Eingang der Teilnahmeanträge eingereicht werden.
Rückfragen sind schriftlich zu formulieren und können an die E-Mail-Adresse: Beratung@mlr.bwl.de gesandt werden. Sie müssen mit den Worten „Vergabeverfahren“ gekennzeichnet sein und mindestens sechs Werktage vor der Frist für die für den Eingang der Teilnahmeanträge eingereicht werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Konzession. Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verfahren durch. Verhandlungen werden auf der zweiten Stufe allerdings nur im Bedarfsfall nach diskriminierungsfreien Grundsätzen geführt (vgl. oben IV.1.5).
Auf der ersten Stufe wertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorgelegten Unterlagen aus. Die danach als geeignet beurteilten Wirtschaftsteilnehmer werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert.
Auf der ersten Stufe wertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der vorgelegten Unterlagen aus. Die danach als geeignet beurteilten Wirtschaftsteilnehmer werden auf der zweiten Stufe des Verfahrens zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert.
Abweichend von sonstigen Vergabeverfahren findet keine Auswahl in dem Sinne statt, dass nur eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern für die Teilnahmeberechtigung am Beratungskonzept in Betracht kommt. Vielmehr wird die Teilnahmeberechtigung grundsätzlich an alle Wirtschaftsteilnehmer erteilt, die geeignet sind und - auf der zweiten Stufe - die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Abweichend von sonstigen Vergabeverfahren findet keine Auswahl in dem Sinne statt, dass nur eine begrenzte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern für die Teilnahmeberechtigung am Beratungskonzept in Betracht kommt. Vielmehr wird die Teilnahmeberechtigung grundsätzlich an alle Wirtschaftsteilnehmer erteilt, die geeignet sind und - auf der zweiten Stufe - die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die ausschreibende Stelle hat sich im Hinblick auf die Auswahlanforderungen der VO (EU) 1305/2013 entschlossen, ein Vergabeverfahren nach den Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung durchzuführen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass diese Vergabe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Baden-Württemberg ist daher nicht eröffnet (vgl. VI.4.3).
Die ausschreibende Stelle hat sich im Hinblick auf die Auswahlanforderungen der VO (EU) 1305/2013 entschlossen, ein Vergabeverfahren nach den Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung durchzuführen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass diese Vergabe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Baden-Württemberg ist daher nicht eröffnet (vgl. VI.4.3).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) fällt die vorliegende Vergabe nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Deswegen ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB) nicht eröffnet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 1.3.2018, Rs. C-9/17, NZBau 2018, 366) fällt die vorliegende Vergabe nicht unter das Kartellvergaberecht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da gerade keine andere Markteilnehmer ausschließende Entscheidung zugunsten eines Marktteilnehmers getroffen wird. Deswegen ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB) nicht eröffnet.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30186150📞
Fax: +49 30186157010 📠
Quelle: OJS 2018/S 169-384978 (2018-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit er Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Die Vergabe von Beratungsleistungen erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession in einem zweistufigen Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat ein modular aufgebautes Beratungssystem für landwirtschaftliche Unternehmen eingerichtet. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Teilnahmeberechtigung an diesem Beratungssystem mit er Folge, dass die ausgewählten Beratungsorganisationen einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlichen hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Baden-Württemberg abrechnen können. Maßgebend ist insoweit Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung EG (EG) Nr. 1698/2005, Amtsblatt L 347/487 vom 20.12.2013
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart🏙️