Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen:
Darstellung von Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen im Kontext der Bewerberauswahl sind: Linienverkehr mit eigenen Liniengenehmigungen, Subunternehmer im Linienverkehr, freigestellter Schülerverkehr, Mietomnibusverkehr, kein Gelegenheitsverkehr. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
a.a) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder sonstigen Linien- sowie Bedarfsverkehren sowie freigestellten Schülerverkehren;
a.b) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber oder Nachauftragnehmer erbracht wurde;
a.c) Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu beinhalten:
— Name des Auftraggebers,
— jährliches Leistungsvolumen nach Lastkilometern,
— Leistungszeitraum.
Bei der Abgabe des/der Auftragsgeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss folgende Kriterien erfüllen:
— Leistungsumfang: mindestens 1 Fahrzeug (Kleinbus oder größer),
— Leistungsmenge: mindestens 30.000 Lastkilometer pro Jahr,
— Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über 3 abgeschlossene Jahre (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist).
b) Umsatz:
Erklärung zum durchschnittlichen Umsatz in den letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017) der mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde.
c) Mitarbeiter:
Erklärung zum Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft/den Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017), die bei vergleichbaren Leistungen eingesetzt waren.
Für die Darstellung der Kriterien zu a) bis c) ist die entsprechende Formularvorlage des Teilnahmeantrags der Vergabestelle zu verwenden.
Die Auswahl der zum Verhandlungsverfahren zuzulassenden Bewerber erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien mit folgender Gewichtung:
— Fachkunde des Unternehmens (Referenzen): 60 Punkte,
— durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbaren Leistungen: 30 Punkte,
— durchschnittliche Anzahl an Personal der letzten 3 Jahre das bei vergleichbaren Leistungen eingesetzt war: 10 Punkte.
Je Kriterium können 1 bis 5 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden:
— die Referenzen werden hinsichtlich deren Anzahl, bezogen auf vergleichbare Leistungen bewertet,
— die Bewertung des durchschnittlichen Umsatzes erfolgt nach der Höhe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
— die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen erfolgt nach deren Anzahl, bezogen auf vergleichbare Leistungen.
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Werte je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 500 Punkte erreicht werden.
Vorlage weiterer Unterlagen/Erklärungen:
a) Vorlage einer Bescheinigung nach der Anlage 4 der PBZugV (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr) oder Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr oder Vorlage einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder Vorlage einer Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr/Personenkraftverkehr;
b) Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass sein Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat und soweit Taxifahrer beschäftigt werden, die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt sind. Für die Vorlage der Erklärungen ist der der Teilnahmeantrag der Vergabestelle zu verwenden.