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1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von f&w erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der Dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 11.1.2019, 12.00 Uhr, über die Nachrichten des Bieter Portals der deutschen E-Vergabe unter der in Ziffer I.3) genannten Link gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Bieter, die die mit der Ausschreibung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. f&w behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen Kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen;
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. §7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
5) f&w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
6) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen;
7) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
8) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass f&w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.