Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau. Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i.S. d. I.1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerhaltung
Referenznummer: KFH 3218-07
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau.
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i.S. d. I.1).
Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau.
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i.S. d. I.1).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lagerhaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen für das KFH und die KdMTK sollen ganzheitlich an einen Auftragnehmer (AN) vergeben werden. Dazu schließen das KFH und die KdMTK einen Vertrag mit einem AN auf Basis definierter Leistungsumfänge. Die Rechnungslegung soll in getrennter Form an das KFH und die KdMTK für die jeweils vom AN erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen erfolgen.
Die Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen für das KFH und die KdMTK sollen ganzheitlich an einen Auftragnehmer (AN) vergeben werden. Dazu schließen das KFH und die KdMTK einen Vertrag mit einem AN auf Basis definierter Leistungsumfänge. Die Rechnungslegung soll in getrennter Form an das KFH und die KdMTK für die jeweils vom AN erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau.
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i.S. d. I.1).
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z.B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i.S. d. I.1).
Das KFH beabsichtigt, die eigene Lagerhaltung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf aufzulösen. Die KdMTK werden aktuell durch einen externen Logistikdiensleister versorgt. Es soll nunmehr ein Auftrag zur Versorgung des KFH und der KdMTK durch einen externen Logistikdienstleister incl. aller damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (vor allem des Medizinproduktegesetzes), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse vergeben werden.
Das KFH beabsichtigt, die eigene Lagerhaltung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf aufzulösen. Die KdMTK werden aktuell durch einen externen Logistikdiensleister versorgt. Es soll nunmehr ein Auftrag zur Versorgung des KFH und der KdMTK durch einen externen Logistikdienstleister incl. aller damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (vor allem des Medizinproduktegesetzes), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse vergeben werden.
Zum Leistungsumfang des späteren Auftragnehmers gehören u.a.:
– Beschaffung, Lagerhaltung, Kommissionierung und verbrauchsstellengerechte Lieferung von Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von KFH und KdMTK vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung und Verpackungseinheit (als Lager- oder Durchlaufartikel) auf Basis der Einkaufpreise der Einkaufsgemeinschaften Sana und clinicpartner bzw. der von KFH und KdMTK mit Lieferanten direkt vereinbarten Einkaufspreise auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Logistik-Dienstleisters (AN). Der Wert der vorgenannten Warenlieferungen und der Logistikdienstleistungen sind in dem geschätzten Wert von ca. 40,7 Mio. € netto für KFH und ca. 14,8 Mio. € netto für KdMTK für 3 Jahre Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn KFH ca. 1.1.2019/ KdMTK ca. 1.7.2019) gem. den Ziffern II.1.5 und II.2.6 enthalten,
– Beschaffung, Lagerhaltung, Kommissionierung und verbrauchsstellengerechte Lieferung von Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von KFH und KdMTK vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung und Verpackungseinheit (als Lager- oder Durchlaufartikel) auf Basis der Einkaufpreise der Einkaufsgemeinschaften Sana und clinicpartner bzw. der von KFH und KdMTK mit Lieferanten direkt vereinbarten Einkaufspreise auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Logistik-Dienstleisters (AN). Der Wert der vorgenannten Warenlieferungen und der Logistikdienstleistungen sind in dem geschätzten Wert von ca. 40,7 Mio. € netto für KFH und ca. 14,8 Mio. € netto für KdMTK für 3 Jahre Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn KFH ca. 1.1.2019/ KdMTK ca. 1.7.2019) gem. den Ziffern II.1.5 und II.2.6 enthalten,
– Überwachung von Chargen- und Verfalldaten,
– Verbrauchsstellen bezogene Kommissionierung der Ge- und Verbrauchsartikel sowie des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs in dazu bestimmte Transportbehältnisse (z. B. Modulkörbe),
– Bereitstellung der vor kommissionierten Artikel in verbrauchsstellenbezogen beladenen Transportwagen (Modulwagen etc.),
– Termingerechter Transport und Zustellung der Transportbehältnisse an die vereinbarten Entladestellen/Verbrauchsstellen des KFH (voraussichtlich an 3 Tagen pro Woche – wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert),
– Rücknahme von leeren Lager – und Transportbehältnissen sowie von Verpackungsmaterial,
– Übernahme von ggf. zusätzlich vereinbarten Dienstleistungen (z.B. der Versorgungsassistenz),
– Sonderlieferungen für Eilbedarfe des KFH innerhalb von 60 Minuten (während der Regelarbeitszeit des Logistik-Dienstleisters) werden erwartet,
– Notfall-Lieferungen an 7 Tagen je 24 Stunden pro Woche (Bestellung via Notfall-Hotline). Lieferzeitraum wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens definiert,
– Rücknahme und Gutschrift von Retouren,
– Berechnung von durch KFH bestätigten Warenlieferungen auf Basis der von KFH/Sana bzw. KdMTK/clinicpartner mit den Lieferanten vereinbarten Konditionen in digitaler Form an KFH/KdMTK (incl. dem Datensatz anhängende Rechnungen im PDF-Format),
– Papierlose Abwicklung aller Geschäftsvorgänge (es wird die vollständige digitale Abwicklung von Bestellung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift etc. gefordert),
– Unterstützung bei der Bündelung von Beschaffungsumfängen zur Inanspruchnahme von Logistikrabatten.
Im übrigen wird auf das beigefügte Leistungsverzeichnis verwiesen. Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des § 99 GWB und vergeben die Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die umfassende/ optimale und zeitgerechte Versorgung des KFH und der KdMTK mit den benötigten Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien und Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf vom Logistikdienstleister gewährleistet werden kann. Wie der Logistikdienstleister dies organisiert und welche Hilfsmittel er einsetzt, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
Im übrigen wird auf das beigefügte Leistungsverzeichnis verwiesen. Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des § 99 GWB und vergeben die Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Im Rahmen der notwendigen Verhandlungen ist konkret festzulegen, wie die umfassende/ optimale und zeitgerechte Versorgung des KFH und der KdMTK mit den benötigten Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien und Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf vom Logistikdienstleister gewährleistet werden kann. Wie der Logistikdienstleister dies organisiert und welche Hilfsmittel er einsetzt, kann nicht für alle Bieter abschließend vorgegeben werden, wenn der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt werden soll.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 55 500 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um jeweils weitere zwei Jahre ist möglich, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption gem. II.2.7)
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen für das KFH und die KdMTK sollen ganzheitlich an einen Auftragnehmer (AN) vergeben werden. Dazu schließen das KFH und die KdMTK einen Vertrag mit einem AN auf Basis definierter Leistungsumfänge. Die Rechnungslegung soll in getrennter Form an das KFH und die KdMTK für die jeweils vom AN erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen erfolgen.
Die Beschaffungs- und Logistikdienstleistungen für das KFH und die KdMTK sollen ganzheitlich an einen Auftragnehmer (AN) vergeben werden. Dazu schließen das KFH und die KdMTK einen Vertrag mit einem AN auf Basis definierter Leistungsumfänge. Die Rechnungslegung soll in getrennter Form an das KFH und die KdMTK für die jeweils vom AN erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Gotenstraße 6-8, 65929 Frankfurt a. M. Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH, Lindenstraße 10, 65719 Hofheim mit den Standorten gemäß Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn der Auftraggeberin mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete…
… Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie,
… Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, übergeben wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung des Angebots ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben:
Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen:
— Sachschäden 5 000 000 EUR,
— Personenschäden 10 000 000 EUR,
— Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben zum Bruttoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV;
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters (Logistik-Dienstleister) innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf von mindestens 10 Mio. € netto gefordert wird (Mindestforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters (Logistik-Dienstleister) innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf von mindestens 10 Mio. € netto gefordert wird (Mindestforderung).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
1) Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters (Logistik-Dienstleister) an medizinischem Verbrauchsmaterial, Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf von mindestens 10 Mio. € netto gefordert (Mindestforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Auftragnehmer hat mehrjährige Erfahrung in der Vollversorgung von Krankenhäusern vorzuweisen;
2) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte;
3) Leistungsspezifische Referenzliste über die Erbringung von Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen für Krankenhäuser mit realisierten Referenzprojekten der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen, Mindest- Umsatzvolumen für Warenlieferungen 3 000 000 € netto per anno, erbracht werden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
3) Leistungsspezifische Referenzliste über die Erbringung von Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen für Krankenhäuser mit realisierten Referenzprojekten der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen, Mindest- Umsatzvolumen für Warenlieferungen 3 000 000 € netto per anno, erbracht werden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
Angaben zu 2):
— Name, Adresse und Ansprechpartner des betreffenden Krankenhauses mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Lieferleistungen),
— Art- und Umfang der Dienstleistungen für den Auftraggeber,
— Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung (incl. IT-Anbindung) für die Leistungserbringung.
3) Konkrete Angaben über die durchschnittliche Fahrzeit vom geplanten Leistungsort des Logistikdienstleister zum KFH und den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Standorten der KdMTK;
4) Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von Personal;
5) Der Bieter (Logistik-Dienstleister) muss über eine pharmazeutische Großhandelserlaubnis verfügen;
6) Akkreditierung und Zertifikate zum Qualitätsmanagement. Mindeststandards für die Akkreditierung: DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (z. B. GDP etc.)
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
1) QM-Mindeststandard = DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (z.B. GDP);
2) Der Bieter muss über eine pharmazeutische Großhandelserlaubnis verfügen.
Wichtiger Hinweis:
Es sind einfache Kopien und Eigenerklärungen ausreichend.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
1. Das Verhandlungsverfahren wurde aus folgenden Gründen gewählt:
Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des §99 GWB und vergeben die Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Die besonderen rechtlichen Vorgaben für die Versorgung mit medizinischem Ge- und Verbrauchsmaterial sowie die im sensiblen Gesund- heitsbereich bestehenden komplexen Herausforderungen an eine umfassende, schnelle und sichere Materialversorgung führen dazu, dass eine Beschaffung der Leistungen nicht ohne vorherige Verhandlung mit den Bietern möglich ist, da es sich nicht um eine Standardleistung handelt. Vielmehr muss gemeinsam (auch auf Basis der Versorgungskonzepte der Bieter) die für KFH/KdMTK optimale Dienstleistungsform erarbeitet werden. Erst dann können die dazu benötigten Ressourcen, Verfahren und Hilfsmittel (incl. IT-technischer Optimierung) bestimmt werden, die KFH/KdMTK im Vorhinein nicht selbst festlegen können und die letztendlich vom Geschäftskonzept und den technischen Möglichkeiten der Bieter abhängen. Mit ausschlaggebend sind hier in wesentlicher Form auch der Umfang und die Kosten der „in idealer Form“ zu erbringenden Dienstleistungen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens soll auch festgelegt werden, ob und ggf. welche Dienstleistungen von Mitarbeitern des KFH/KdMTK übernommen werden können und welche (daraus abgeleitet) vom externen Dienstleister übernommen werden müssen;
Die Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberinnen im Sinne des §99 GWB und vergeben die Beschaffungs- und Logistik-Dienstleistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, weil es für die Auftragsvergabe insbesondere auch auf die jeweiligen Versorgungs- und Beratungskonzepte der Bieter ankommen wird. Die besonderen rechtlichen Vorgaben für die Versorgung mit medizinischem Ge- und Verbrauchsmaterial sowie die im sensiblen Gesund- heitsbereich bestehenden komplexen Herausforderungen an eine umfassende, schnelle und sichere Materialversorgung führen dazu, dass eine Beschaffung der Leistungen nicht ohne vorherige Verhandlung mit den Bietern möglich ist, da es sich nicht um eine Standardleistung handelt. Vielmehr muss gemeinsam (auch auf Basis der Versorgungskonzepte der Bieter) die für KFH/KdMTK optimale Dienstleistungsform erarbeitet werden. Erst dann können die dazu benötigten Ressourcen, Verfahren und Hilfsmittel (incl. IT-technischer Optimierung) bestimmt werden, die KFH/KdMTK im Vorhinein nicht selbst festlegen können und die letztendlich vom Geschäftskonzept und den technischen Möglichkeiten der Bieter abhängen. Mit ausschlaggebend sind hier in wesentlicher Form auch der Umfang und die Kosten der „in idealer Form“ zu erbringenden Dienstleistungen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens soll auch festgelegt werden, ob und ggf. welche Dienstleistungen von Mitarbeitern des KFH/KdMTK übernommen werden können und welche (daraus abgeleitet) vom externen Dienstleister übernommen werden müssen;
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache schriftlich (und zusätzlich eine digitale Kopie auf CD, DVD oder USB-Stick) in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen „KFH 3218-07-KFH/KdMTK-Logistikdienstleistung" ist mit anzugeben
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache schriftlich (und zusätzlich eine digitale Kopie auf CD, DVD oder USB-Stick) in einem verschlossenen Umschlag mit der Beschriftung „Teilnahmeantrag nicht öffnen!" innerhalb der unter Ziffer IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Das Aktenzeichen „KFH 3218-07-KFH/KdMTK-Logistikdienstleistung" ist mit anzugeben
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind gem. § 41 VgV alle Vergabeunterlagen in der unter I.3. genannten HAD-Datenbank digital abrufbar, Diese bestehen aus folgenden Unterlagen:
a) Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen,
b) Leistungsverzeichnis,
c) Vordruck Angebotsschreiben Preisblatt,
d) Zusätzliche Vertragsbedingungen,
e) Formular für Rückfragen,
f) Zuschlagskriterien,
g) Formblatt Eigenerklärung bzgl. §§ 123-125 GWB.
Mit dem Teilnahmeantrag ist nur das Formblatt Eigenerklärung bzgl. §§ 123-125 GWB neben den weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Angebotsunterlagen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht einzureichen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Die Antworten auf Fragen sind im Verhandlungsverfahren in digitaler Form aus der HAD-Datenbank (URL gem. Ziffer I.3) abrufbar;
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Die Antworten auf Fragen sind im Verhandlungsverfahren in digitaler Form aus der HAD-Datenbank (URL gem. Ziffer I.3) abrufbar;
6. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Bewerberinformation oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberinnen umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberinnen auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sollen per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Enthalten diese Bewerberinformation oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberinnen umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberinnen auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sollen per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB,die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig“, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB,die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig“, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 092-208886 (2018-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau.
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z. B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i. S. d. I.1).
Das Klinikum Frankfurt Höchst (KFH) und die Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) bieten im größten kommunalen Klinikverbund der Region medizinische Kompetenz, individuelle Betreuung und Versorgung auf höchstem Niveau.
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z. B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i. S. d. I.1).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z. B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i. S. d. I.1).
Das KFH und die MdMTK beabsichtigen, die Beschaffung, Lagerhaltung, verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung und -Lieferung von medizinischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (z. B. Medizinproduktegesetz), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen an einen externen Logistikdienstleister zu vergeben. Das KFH und die KdMTK vergeben diesen Auftrag gemeinsam und sind mithin beide öffentliche Auftraggeber i. S. d. I.1).
Zum Leistungsumfang des späteren Auftragnehmers gehören u. a.:
— Beschaffung, Lagerhaltung, Kommissionierung und verbrauchsstellengerechte Lieferung von Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von KFH und KdMTK vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung und Verpackungseinheit (als Lager- oder Durchlaufartikel) auf Basis der Einkaufpreise der Einkaufsgemeinschaften Sana und clinicpartner bzw. der von KFH und KdMTK mit Lieferanten direkt vereinbarten Einkaufspreise auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Logistik-Dienstleisters (AN). Der Wert der vorgenannten Warenlieferungen und der Logistikdienstleistungen sind in dem geschätzten Wert von ca. 40,7 Mio. EUR netto für KFH und ca. 14,8 Mio. EUR netto für KdMTK für 3 Jahre Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn KFH ca. 1.1.2019/ KdMTK ca. 1.7.2019) gem. den Ziffern II.1.5 und II.2.6 enthalten.
— Beschaffung, Lagerhaltung, Kommissionierung und verbrauchsstellengerechte Lieferung von Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf in der von KFH und KdMTK vorgegebenen Form, Anzahl, Ausführung und Verpackungseinheit (als Lager- oder Durchlaufartikel) auf Basis der Einkaufpreise der Einkaufsgemeinschaften Sana und clinicpartner bzw. der von KFH und KdMTK mit Lieferanten direkt vereinbarten Einkaufspreise auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Logistik-Dienstleisters (AN). Der Wert der vorgenannten Warenlieferungen und der Logistikdienstleistungen sind in dem geschätzten Wert von ca. 40,7 Mio. EUR netto für KFH und ca. 14,8 Mio. EUR netto für KdMTK für 3 Jahre Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn KFH ca. 1.1.2019/ KdMTK ca. 1.7.2019) gem. den Ziffern II.1.5 und II.2.6 enthalten.
— Überwachung von Chargen- und Verfalldaten,
— Verbrauchsstellenbezogene Kommissionierung der Ge- und Verbrauchsartikel sowie des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs in dazu bestimmte Transportbehältnisse (z. B. Modulkörbe),
— Bereitstellung der vorkommissionierten Artikel in verbrauchsstellenbezogen beladenen Transportwagen (Modulwagen etc.),
— Termingerechter Transport und Zustellung der Transportbehältnisse an die vereinbarten Entladestellen/Verbrauchsstellen des KFH (voraussichtlich an 3 Tagen pro Woche – wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert),
— Rücknahme von leeren Lager - und Transportbehältnissen sowie von Verpackungsmaterial,
— Übernahme von ggf. zusätzlich vereinbarten Dienstleistungen (z. B. der Versorgungsassistenz),
— Sonderlieferungen für Eilbedarfe des KFH innerhalb von 60 Minuten (während der Regelarbeitszeit des Logistik-Dienstleisters) werden erwartet,
— Notfall-Lieferungen an 7 Tagen je 24 Stunden pro Woche (Bestellung via Notfall-Hotline). Lieferzeitraum wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens definiert,
— Rücknahme und Gutschrift von Retouren,
— Berechnung von durch KFH bestätigten Warenlieferungen auf Basis der von KFH/Sana bzw. KdMTK/clinicpartner mit den Lieferanten vereinbarten Konditionen in digitaler Form an KFH/KdMTK (incl. dem Datensatz anhängende Rechnungen im PDF-Format),
— Papierlose Abwicklung aller Geschäftsvorgänge (es wird die vollständige digitale Abwicklung von Bestellung, Lieferschein, Rechnung und Gutschrift etc. gefordert),
— Unterstützung bei der Bündelung von Beschaffungsumfängen zur Inanspruchnahme von Logistikrabatten,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Gotenstraße 6-8, 65929 Frankfurt a. M.
Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH, Lindenstraße 10, 65719 Hofheim mit den Standorten gemäß Leistungsbeschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-25 📅
Name: Optiserv GmbH
Postanschrift: Am Joseph 8
Postort: Wehrheim
Postleitzahl: 61273
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 60819665150📞
E-Mail: info@opti-serv.com📧
Land: Hochtaunuskreis
🏙️
Internetadresse: www.opti-serv.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag von 1,0 EUReingegeben.
1) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag von 1,0 EUReingegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB,die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB,die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)