Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2018/S 045-098738) und Änderung des Loses 1 handelt.
Mit der aktuellen Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt.
Die geänderten Vergabeunterlagen sind abrufbar unter:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YZNR
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Paket- und Postdienstleistungen (2. Teil – Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 und Änderung des Loses 1 (Briefsendungen))
VgV-2018-0003”
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018...”
Kurze Beschreibung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2018/S 045-098738) und Änderung des Loses 1 handelt.
Mit der aktuellen Bekanntmachung wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt.
Die geänderten Vergabeunterlagen sind abrufbar unter:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YZNR
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne Herne
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Briefsendungen und Einschreiben national und international, inkl. Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertragsbeginn ist am 1.1.2019. Die Laufzeit beträgt 18 Monate mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner,
— Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe),
— Eigenerklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt sind,
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal,
— für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen),
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Datenschutzerklärung,
— In Kopie die aktuelle Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für alle genehmigungspflichtigen Bestandteile der angebotenen Preise,
— Bescheinigung der Bundesnetzagentur, dass in den letzten 3 Jahren kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter eingeleitet wurde,
— Eigenerklärung bezüglich der Gewerbeanmeldung /-erlaubnis,
— Lizenz der Bundesnetzagentur zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung nach § 5 PostG (in Kopie ausreichend), vor Auftragsvergabe,
— Vorlage einer gültigen Entgeltgenehmigung, vor Auftragsvergabe,
— Konzept zur Qualitätssicherung,
— Konzept zur Abwicklung der Zustellung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 045-098738
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Das Angebot ist zu richten an:
Stadt Herne
Submissionsstelle, Rathaus Herne, Zimmer 422
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 22.10.2018 bei der Submissionsstelle...”
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 22.10.2018 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Unterschrift des Angebots diese Vorgaben an.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YZNR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 183-414269 (2018-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle”
Telefon: +49 2323163155📞
Fax: +49 2323162972 📠
URL: www.submission.herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Paket- und Postdienstleistungen (2. Teil – Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 und Änderung des Loses 1...”
Titel
Vergabe von Paket- und Postdienstleistungen (2. Teil – Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 und Änderung des Loses 1 (Briefsendungen))
VgV-2018-0003 - 2. Teil
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Kurze Beschreibung:
“Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018...”
Kurze Beschreibung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern um die Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2018/S 045-098738) und Änderung des Loses 1 handelte.
Mit der Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der Angebote zurückversetzt.
Vergabe von Paket- und Postdienstleistungen (Briefsendungen)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 221 381 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung: Vergabe von Briefsendungen und Einschreiben national und international, inkl. Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 183-414269
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-2018-0003 - 2. Teil
Titel:
“Vergabe von Paket- und Postdienstleistungen (2. Teil – Fortführung des Vergabeverfahrens vom 6.3.2018 und Änderung des Loses 1 (Briefsendungen))”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Postcon Regional Rhein-Ruhr GmbH
Postanschrift: Stadionring 32
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 221 381 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 017-036403 (2019-01-22)