Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Leoniweg 2
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: laubenganghaeuser@menoldbezler.de📧
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: www.gbg-mannheim.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlich beherrschte Wohnungsbaugesellschaft mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Bau von 2 Wohngebäuden (Laubenganghäuser)
2018/1660”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Planungsfortschreibung/-optimierung sowie anschließende Errichtung von zwei Wohngebäuden.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 18 000 000 💰
Das Grundstück befindet sich in Mannheim Käfertal auf dem ehemaligen amerikanischen Militärgelände Benjamin-Franklin-Village auf dem Baufeld B 1.7, George-Washington-Str. 225 + 227.
Das Gebäude George-Washington-Str. 225 ist teilweise unterkellert. Das Gebäude George-Washington-Str. 227 ist voll unterkellert.
Die Baumaßnahme besteht aus zwei Wohnhäusern, den sog. Laubenganghäusern, mit insgesamt 82 Wohneinheiten.
Barrierefreie Wohnungen nach LBO § 35 sind vorgesehen.
Für das gesamte Wohnquartier hat die Dimensionierung der Gebäudehülle nach den Kriterien der gültigen Energieeinsparverordnung ENEV mit den erhöhten Anforderungen des KfW 70 Effizienzhaus Standards zu erfolgen. Als Energiequelle wurde die Fernwärme festgelegt. Die Anlagentechnik bemisst sich nach den Kriterien der Energieeinsparverordnung ENEV 2016. Das gültige EEWärmeG für den Neubau ist einzuhalten.
Alle Hausdächer erhalten eine extensive Dachbegrünung die im Dachaufsichtsplan dargestellt ist.
Die Grünanlage und Wege zwischen den Häusern mit dem nach LBO Baden-Württemberg erforderlichen Spielplatz ist ausschließlich für die Nutzung durch die Bewohner vorgesehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-214834
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Implenia Hochbau GmbH – Niederlassung Karlsruhe
Postanschrift: An der Raumfabrik 33 c
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18 000 000 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY7EX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 043-097013 (2019-02-26)