a) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote und der Bieterpräsentation zu vergeben, ohne in ein Bietergespräch zu gehen;
c) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen;
d) Die in Anlage A.0 Informationsschreiben enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung;
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen;
f) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften;
g) Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
i) Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen;
j) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an
projektsteuerung@cdmsmith.com bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten;
l) Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist per E-mail versendet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist über ihre im Bewerbungsbogen auf Seite 1 angegebene Emailadresse zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben;
m) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls per Email informiert;
n) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern;
o) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen;
p) Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.