Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR).
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne.
27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454,24 qm Jahresreinigungsfläche
Los 2 Glasreinigungsleistungen (GlasR).
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne.
GlasR 4 488,48 qm Grundfläche (einseitig) 2 Mal pro Jahr (beidseitige Ausführung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-02-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: +49 30-31811550📞
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de📧
Fax: +49 30-31811560 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen in Diez, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz
VOEK 254 - 17”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Produkte/Dienstleistungen: AB21
📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454, 24 qm...”
Kurze Beschreibung
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454, 24 qm Jahresreinigungsfläche
Los 2 Glasreinigungsleistungen (GlasR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
GlasR 4 488,48 qm Grundfläche (einseitig) 2 Mal pro Jahr (beidseitige Ausführung)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 016-032676
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-03-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-12 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-03-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-13 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Text
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Anhang II der Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang IV der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen einzureichen.
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 23.2.2018, 12.00 Uhr.
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Text:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Text
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Anhang II der Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang IV der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen einzureichen.
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und / oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 5.3.2018 12.00 Uhr.
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Quelle: OJS 2018/S 042-092591 (2018-02-28)
Ergänzende Angaben (2018-03-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
27 691, 95 qm Grundfläche 2.705.454,24 qm...”
Kurze Beschreibung
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
27 691, 95 qm Grundfläche 2.705.454,24 qm Jahresreinigungsfläche
Los 2 Glasreinigungsleistungen (GlasR)
Für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne
GlasR 4 488, 48 qm Grundfläche (einseitig) 2 Mal pro Jahr (beidseitige Ausführung)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-03-12 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-23 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-03-13 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-26 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Text
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Anhang II der Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft, als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang IV der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen einzureichen.
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und / oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 5.3.2018 12.00.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Text
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Anhang II der Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft, als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang IV der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen einzureichen.
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und / oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 16.3.2018 12.00.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 050-111327 (2018-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR) für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne 27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454,24 qm...”
Kurze Beschreibung
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR) für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne 27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454,24 qm Jahresreinigungsfläche Los 2 Glasreinigungsleistungen (GlasR) für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne GlasR 4 488,48 qm Grundfläche (einseitig) 2 Mal pro Jahr (beidseitige Ausführung)
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Rhein-Lahn-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Diez, ehemals Freiherr-vom-Stein-Kaserne,
Limburger Str. 146
65582 Diez”
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR) für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne 27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454,24 qm Jahresreinigungsfläche”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR) für ein Objekt in Diez – ehemalige Freiherr-vom-Stein Kaserne 27 691,95 qm Grundfläche 2 705 454,24 qm Jahresreinigungsfläche
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigungsleistungen (GlasR)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft in Diez, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, GlasR mit 4 488,48 qm Grundfläche 2 Mal pro Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Glasreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft in Diez, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, GlasR mit 4 488,48 qm Grundfläche 2 Mal pro Jahr (beidseitige Ausführung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 016-032676
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOEK 254 - 17
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Unterhaltsreinigungsleistungen (UHR)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hentrich GmbH Gebäudereinigung
Postanschrift: Moselstr. 2
Postort: Stadtallendorf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Glasreinigungsleistungen (GlasR)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kubau Gebäudereinigung
Postanschrift: Erbacher Str. 13
Postort: Nistertal
Postleitzahl: 57647
Region: Westerwaldkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (Anhang II der Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang IV der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen einzureichen.
Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Wenn in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen wird, gilt dies als eine Eintragung der Zahl Null, d. h. die Leistung wird ohne gesonderte Vergütung angeboten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 16.3.2018 12.00.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 130-297044 (2018-07-06)